Im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD umfasste die Gesundheitspolitik nur wenige Sätze. Im Koalitionsvertrag muss die künftige Bundesregierung nun zeigen, wohin es gehen soll. Erste Textentwürfe aus den Verhandlungen sind bereits bekannt geworden. An ihnen fällt auf, dass in den Verhandlungen vollständig auf ausgabendämpfende Maßnahmen verzichtet wurde. Dabei hat sich die Finanzsituation der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in den letzten Jahren erheblich verschärft. Aktuell weist die GKV für das Jahr 2024 ein Defizit von 6,2 Milliarden Euro auf – im März 2025 stand die erste Pflegekasse vor der Zahlungsunfähigkeit.
Soziale Pflegeversicherung von gesamtgesellschaftliche Kosten befreien
Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung ist akut gefährdet. Die neue Bundesregierung muss deshalb im Rahmen einer Pflegereform schnellstmöglich Maßnahmen zu ihrer Entlastung beschließen. Hierzu gehört, die soziale Pflegeversicherung von gesamtgesellschaftlichen Kosten zu befreien. So stellt die Finanzierung der Ausbildung von Pflegekräften und sonstigem Gesundheitspersonal in den Pflegeeinrichtungen eine öffentliche Aufgabe dar und muss grundsätzlich über Steuern finanziert werden. Bislang wird jedoch der Großteil der generalistischen Pflegeausbildung durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegebedürftigen getragen. Notwendig ist auch ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Denn bei gleichem Leistungsrecht sind die Leistungsausgaben der privaten Pflegeversicherung weitaus niedriger als die der sozialen Pflegeversicherung.
Schnelle Schritte zur Kostendämpfung in der GKV sind möglich
Damit auch das Gesundheitssystem langfristig finanzierbar bleibt, muss politisch dringend gegengesteuert werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind maßgeblich der medizinisch-technische Fortschritt sowie die demografische Entwicklung und besonders die ausgabenintensiven Gesetze der vergangenen Legislaturperioden für die Kostensteigerungen verantwortlich. Auch mit der Umsetzung der Krankenhausreform ist ein weiterer Kostenschub zu erwarten. Die richtigen Schritte zur Kostendämpfung wären: die Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip im stationären Bereich, die Senkung der Mehrwertsteuer bei Arznei- und Hilfsmitteln auf sieben Prozent sowie die Erhöhung des Herstellerabschlags auf Arzneimittel. Außerdem dürfen Beitragsgelder nicht für versicherungsfremde Leistungen ausgegeben werden. Die Finanzierung der gematik (verantwortlich für die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen), die Übernahme der Ausbildungskosten für Gesundheitsberufe sowie die Finanzierung der Krebsregister sind zum Beispiel nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern der öffentlichen Hand. Mit der Verlagerung von staatlichen Aufgaben in die gesetzliche Krankenversicherung muss Schluss sein.