Ausgerechnet ein Krankenhausaufenthalt kann für chronisch Kranke und ältere Menschen zum Gesundheitsrisiko werden. Dies ist der Fall, wenn Krankenhausärzte nicht wissen, welche Medikamente die eingewiesenen Patientinnen und Patienten einnehmen. Dass dies erschreckend häufig der Fall ist, legt der Barmer-Arzneimittelreport nahe. Gefährdet sind jährlich jeweils mehr als 100.000 Krankenhauspatientinnen und -patienten in Berlin und Brandenburg. „Informationslücken im Krankenhaus zu Vorerkrankungen und eingenommenen Arzneimitteln können für die Patientinnen und Patienten lebensgefährlich sein. Die Informationsdefizite bei der Krankenhausaufnahme müssen durch organisierte Prozesse und digitale Lösungen behoben werden“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan wird trotz gesetzlichen Anspruchs oft nicht genutzt
Besonders kompliziert sei die Erfassung der Medikation bei den sogenannten Polypharmazie-Patienten, die mehr als fünf Wirkstoffen gleichzeitig einnehmen. Im Jahr 2017 waren das in Brandenburg und Berlin jeweils über 100.000 Krankenhauspatienten. Über ein Viertel der Polypharmazie-Patientinnen und- patienten wird von mindestens fünf Ärzten versorgt. Gerade hierfür ist seit Oktober 2016 gesetzlich vorgesehen, dass Patientinnen und Patienten ab drei Wirkstoffverordnungen einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erhalten. Laut einer repräsentativen Versichertenbefragung der Barmer haben im Jahr 2017 jedoch nur 29 Prozent einen solchen Medikationsplan bei der Krankenhausaufnahme vorgelegt.
Häufig mehr Wirkstoffverordnungen nach Krankenhausaufenthalt
Auch nach einem Krankenhausaufenthalt herrscht häufig keine Klarheit über die Medikamenteneinnahme. Mehr als ein Drittel der Krankenhauspatienten (Brandenburg: 39,5 Prozent, Berlin: 35,1 Prozent) erhalten nach einem Krankenhausaufenthalt einen neuen Wirkstoff verordnet. 30 Prozent von ihnen gaben an, dass ihnen die neue Medikation nicht erklärt worden sei. Bei rund der Hälfte der im Krankenhaus verordneten Wirkstoffe handelt es sich um Mittel zur Senkung des Bluthochdrucks oder des Cholesterinspiegels. Häufig werden diese Wirkstoffe auch im vierten Quartal nach der Krankenhausentlassung noch weiterverordnet. Dies gilt auch für Wirkstoffe, bei denen ein dauerhafter Einsatz höchst bedenklich ist, wie zum Beispiel für Metamizol und Pantoprazol die immerhin noch bei knapp 14 beziehungsweise 23 Prozent der Krankenhauspatienten verordnet werden.
Hoffnung auf digitale Lösungen
Ein erster Schritt für mehr Transparenz und Patientensicherheit bietet die elektronische Patientenakte im kommenden Jahr. „Unsere Versicherten entscheiden, ob sie ihren Medikationsplan in der Akte speichern und den behandelnden Ärzte zugänglich machen“, so Leyh. Weitere Informationen zum Barmer-Arzneimittelreport erhalten Sie hier.