60 Jahre nach dem Contergan-Skandal werden die Risiken von bestimmten Arzneimitteln für ungeborene Kinder noch immer ignoriert. Das geht aus einer Analyse der Barmer hervor. Demnach wurden im Jahr 2018 allein in Berlin rund 46.000 Frauen und in Brandenburg rund 28.700 Frauen im gebärfähigen Alter Arzneimittel verordnet, die ein potenzielles Missbildungsrisiko haben. Bundesweit sind rund 1,3 Millionen Frauen betroffen. „Eine ärztliche Beratung zur Medikation erfolgt bei den meisten Schwangeren zu spät, denn Fehlbildungen beim Embryo können bereits in den ersten Schwangerschaftswochen entstehen. Frauen im gebärfähigen Alter benötigen eine vollständige Dokumentation ihrer Arzneimittel, die für alle Ärztinnen und Ärzte zugänglich sein soll“, fordert Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.
Fehlender Überblick der Medikation kann zum Verhängnis werden
Bei den von der Barmer beanstandeten Wirkstoffen handelt es sich um so genannte Teratogene. Sie sind in einer großen Bandbreite von Arzneimitteln enthalten und können bei der Einnahme während der Schwangerschaft zu Missbildungen beim ungeborenen Kind oder Fehlgeburten vor allem in den ersten Schwangerschaftswochen führen. „Grundsätzlich ist die Einnahme von Teratogenen vor der Schwangerschaft nicht das Problem. Bei entsprechenden Krankheitsbildern, wie zum Beispiel einer Epilepsie, haben diese Arzneimittel eine wichtige Bedeutung. Spätestens nach Eintritt der Schwangerschaft sollten Teratogene aber tabu sein“, sagt Leyh. Die Abklärung, ob riskante Arzneimittelverordnungen bei der Schwangeren vorliegen, erfolgt jedoch meist zu spät. Laut Barmer erfahren die meisten Frauen in der fünften Schwangerschaftswoche von ihrer Schwangerschaft. In der siebten Schwangerschaftswoche erfolgt im Mittel die erste Besprechung der Arzneimitteltherapie beim Gynäkologen beziehungsweise bei der Gynäkologin. Die Organe des Embryos sind jedoch schon in der achten Schwangerschaftswoche angelegt. Folglich muss die Sicherheit der Arzneimitteltherapie schon vor der Schwangerschaft gewährleistet sein. Zumal laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung jede dritte Schwangerschaft ungeplant oder zeitlich ungewollt ist.
Barmer fordert Rechtsanspruch auf Medikationsplan
Frauen im gebärfähigen Alter sollten nach Ansicht der Barmer einen Rechtsanspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erhalten. Bisher besteht ein solcher Rechtsanspruch nur für Versicherte bei einer Dauermedikation mit mindestens drei Medikamenten. „Bei Frauen im gebärfähigen Alter sollte nicht ausschlaggebend sein, ob sie ein oder mehrere Arzneimittel einnehmen. Jedes Arzneimittel sollte grundsätzlich auf mögliche Schwangerschaftsrisiken geprüft werden und das Ergebnis im Medikationsplan eingetragen werden. Nur so kann das Risiko für ungeborene Kinder reduziert werden“, sagt Leyh.