Am 20. August 2016 hat am Unfallkrankenhaus Berlin (UKB Berlin) Berlins erste Portalpraxis eröffnet. Sie soll künftig die Anlaufstelle für leicht Erkrankte oder Verletzte sein und somit die oftmals überfüllte Notaufnahme entlasten. Mit der Portalpraxis werden somit die Vorgaben des Krankenhausstrukturgesetztes erfüllt. Dieses war am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zur Behandlung von ambulanten Notfallpatienten regelhafte Kooperationen mit Krankenhäusern eingehen sollen.
Öffnungszeiten bleiben zunächst beschränkt
Die KV sorgt für die Besetzung der Portalpraxis durch Ärzte, das UKB stellt geeignete Räumlichkeiten, die notwendige medizinisch-technische Ausstattung und das nicht-ärztliche Personal zur Verfügung. Die neue Portalpraxis hat zunächst nur an Wochenenden und an Feiertagen geöffnet, da an diesen Tagen das Patientenaufkommen in Rettungsstellen wegen leichterer Erkrankungen und Verletzungen am höchsten ist. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten sei laut KV Berlin und UKB jedoch nicht ausgeschlossen.
Triage teilt Patienten ein
Die Zuweisung in die Portalpraxis soll wie folgt funktionieren: Die Patienten betreten die Rettungsstelle des UKB und melden sich an der Anmeldung des Krankenhauses. Hier wird bereits die Ersteinschätzung der Patienten, die sogenannte Triage vorgenommen. Das heißt, Patienten werden hinsichtlich der Schwere der Erkrankung und des akuten Handlungsbedarfs eingeteilt. Die leichteren Fälle werden dem Arzt in der Portalpraxis zugewiesen, schwere und lebensbedrohliche Fälle übernimmt die Rettungsstelle. Der Arzt der Portalpraxis kann jederzeit das diagnostische Equipment des Krankenhauses nutzen und, wenn erforderlich, den Patienten an die Rettungsstelle überweisen. Das Drei-Säulen-Prinzip der Berliner Notfallversorgung wird nunmehr um einen weiteren Bestandteil ergänzt. Neben dem fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienst, dem Rettungdienst und den Notaufnahmen, tritt nun die Portalpraxis in die Versorgung ein.
Potsdam war Vorreiter
Was mit der Portalpraxis am UKB in Berlin erstmals eingeführt wurde, ist in Brandenburg längst Praxis. In Potsdam wurde schon im Jahr 2012 eine Kooperation zwischen ambulanten und stationären Leistungserbringern in der Akut- und Notfallversorgung geschlossen und eine Bereitschaftsdienstpraxis gleich neben der Rettungsstelle eines Krankenhauses eröffnet. Inzwischen gibt es in Brandenburg fünf solcher Praxen. Das Konzept für die Praxen hat auf Betreiben der Barmer die Arbeitsgemeinschaft „Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg“ (IGiB) gelegt, in der die Barmer gemeinsam mit der AOK Nordost und der KV Brandenburg zusammenarbeitet
Chancen von Kooperationen nutzen
Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg begrüßt die Eröffnung der Portalpraxis am UKB: „Ein modernes Gesundheitssystem muss in der Lages sein, darauf zu reagieren, wenn Bagatellfälle Rettungsstellen in Krankenhäuser füllen, während Notfälle warten und Ärzte darüber verzweifeln.“ Von einer stärkeren Kooperationen zwischen ambulantem und stationärem Bereich verspricht sie sich große Chancen, sowohl für Ballungszentren als auch für ländliche Gebiete: „Stärkere ambulant-stationäre Kooperationen sind ein geeignetes Instrument, um in Ballungszentren Rettungsstellen zu entlasten. Im ländlichen Gebieten muss es darum gehen, durch ambulant-stationäre Kooperationen, das Vorhalten ärztlicher Ressourcen effektiver zu gestalten.“ So könnten für niedergelassene Ärzte die Anzahl der Bereitschaftsdienste reduziert werden und ärztliche Berufstätigkeit auf dem Land wieder attraktiver werden, so Leyh. „Entscheidend für alle zukünftigen Versorgungsstrukturen muss allerding sein, dass sich der Patient darin gut zurechtfindet“, betont Leyh. „Es wäre wünschenswert, wenn bundesweit einheitliche Informationsangebote, wie Apps oder Websites entwickelt würden, durch die sich Patienten schnell informieren können, wo sie medizinische Hilfe außerhalb der ärztlichen Sprechzeiten finden. Im Übrigen gilt dies auch für den Notdienst bei Zahnärzten und Apotheken.“
Erfolg von Portalpraxen solle gemessen werden
In Berlin haben sich Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung und Landeskrankenhausgesellschaft darauf verständigt, die neuen Notfallstrukturen zu evaluieren. Es sollen Erhebungen zu Auslastung, , Patientenströme, Praxisausstattung und Patientenanzahl durchgeführt werden sowie die Zusammenarbeit zwischen Portalarzt und Krankenhaus-personal ausgewertet werden.