Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes gehen die Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel deutlich zurück. Das geht aus einer Analyse der Barmer hervor. Demnach gingen bei der BARMER in Berlin und Brandenburg im Jahr 2019 noch 771 Anträge ein, in den Folgejahren waren es 580 und 532. Insgesamt hat die Barmer seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres in Berlin und Brandenburg 2.954 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 2.298 Anträge, also rund 78 Prozent, bewilligt und 656 abgelehnt. „In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis einen wichtigen Beitrag zum Beispiel bei der Behandlung von Schmerzen, von Spastiken oder von Übelkeit und Erbrechen in Zusammenhang mit einer Krebstherapie leisten. Cannabis ist jedoch kein Allheilmittel. Der große Hype um Cannabis scheint vorbei zu sein und es wird gezielter eingesetzt“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren.
Überproportional viele Anträge in Berlin
Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, gibt es große regionale Unterschiede bei den Anträgen auf cannabishaltige Arzneimittel. So wurden in Berlin 355 Anträge je 100.000 Barmer-Versicherte gestellt. Mehr waren es nur im Saarland mit 410 und in Bayern mit 394 Anträgen je 100.000 Versicherten. In Brandenburg waren es 313 Anträge je 100.000 Barmer-Versicherte Am geringsten war die Rate in Sachsen mit 198 je 100.000 Versicherten. Insgesamt haben rund 16.700 Barmer-Versicherte in Berlin und Brandenburg zwischen März 2017 und November 2021 rund 19.000 Verordnungen im Wert von etwa 9,4 Millionen Euro erhalten.