Berlin, 21. Dezember 2023 – Eltern haben ab dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für regulär zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der jährliche Anspruch auf 30 Tage je Kind. „Es ist wichtig, dass sich Eltern um ihr erkranktes Kind kümmern können und hierfür entlastet werden. Wir begrüßen daher, dass trotz Wegfall der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgehen“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg. Die pandemiebedingte Erhöhung der Kinderkrankentage endet am 31. Dezember dieses Jahres. Leyh begrüße zudem die Einführung eines neuen Kinderkrankengeldes bei stationären Aufenthalten. Eltern könnten ab Januar, wenn sie im Rahmen einer stationären Behandlung ihres Kindes aus medizinischen Gründen mitaufgenommen werden, ebenfalls Kinderkrankengeld beantragen. Hier gebe es keine Höchstanspruchsdauer, daher erfolge auch keine Anrechnung auf die Anspruchstage.
BARMER erwartet bis zum Jahres Ende viele Kindergeldanträge
In Berlin wird Kinderkrankengeld regelmäßig in Anspruch genommen. In den Jahren 2021 und 2022 sind von Barmer-Versicherten jeweils rund 26.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt worden. Bis Ende September dieses Jahres seien bereits mehr als 14.000 Kinderkrankengeldanträge eingegangen. „Wir rechnen aufgrund der aktuellen Infektionswelle vor allem in den letzten Monaten dieses Jahres mit nochmals steigenden Zahlen“, so Leyh. Bei der Frage, wer Kinderkrankengeld in Anspruch nehme, bestätige sich in Brandenburg der bundesweite Trend. Frauen würden die Leistung mehr als doppelt so häufig beantragen als Männer. So kamen von den bisher gestellten Anträgen in diesem Jahr und 10.000 von Frauen und rund 4.000 von Männern.