Berlin, 19. Juli 2024 – Wenn das Kind krank ist, bleibt in den meisten Fällen die Mutter zu Hause. Das belegt eine aktuelle Analyse der Barmer zur Beantragung von Kinderkrankengeld. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 in Berlin 14.076 Kinderkrankengeldanträge von Frauen und 5.949 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. „Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Familien zu unterstützen und Kindern zu einer schnellen Genesung zu verhelfen. Allerdings ist die Betreuungsarbeit ungleich aufgeteilt. In Berlin werden über 70 Prozent der Kinderkrankengeldanträge von Frauen gestellt“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.
Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen
Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So bewilligte die Barmer in Berlin im Jahr 2023 insgesamt 46.937 Zahltage für Kinderkrankengeld. Auf Frauen entfielen dabei 33.577 Tage und auf Männer 13.360 Tage.
Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024
Eltern haben seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts.