Barmer-Arztreport 2024

Apps auf Rezept überzeugen noch nicht

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Berlin 18. Juni 2024 – Obwohl Ärztinnen und Ärzte seit Oktober 2020 Gesundheits-Apps auf Rezept verordnen können, spielen sie in der medizinischen Versorgung in Berlin nur eine marginale Rolle. Rund 21.000 Berlinerinnen und Berliner haben innerhalb der ersten drei Jahre nach Einführung eine sogenannte Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt die Barmer in ihrem aktuellen Arztreport. „Fehlendes Wissen bei Ärztinnen und Ärzten sowie enttäuschte Erwartungen bei Patientinnen und Patienten prägen das Bild der DiGA-Versorgung. Für einen erfolgreicheren Einsatz benötigen wir mehr Akzeptanz bei den Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten sowie Krankenkassen. Diese können wir nur durch Transparenz über den Nutzen und eine ausgewogene Preisgestaltung erreichen“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.

Viele brechen DiGA-Nutzung frühzeitig ab

Versicherte, die eine DiGA verordnet bekommen oder direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen, erhalten von dieser einen Freischalt-Code, mit dem sie die DiGA für 90 Tage nutzen können. Am häufigsten kommen DiGA bei Erkrankungen des Bewegungsapparates und Adipositas zum Einsatz. In Berlin machten diese Anwendungsgebiete im Jahr 2022 jeweils 20 Prozent der Verordnungen aus, gefolgt von Depression (elf Prozent) und Tinnitus (zehn Prozent). Doch mehr als jeder dritte Nutzer bricht die DiGA-Anwendung vor Ablauf des Nutzungszeitraums von 90 Tagen ab. Jeder sechste nutzt die DiGA sogar weniger als einen Monat. In einer bundesweiten Befragung erfuhr die BARMER, dass 25 Prozent nicht den Eindruck hatten, die DiGA verbessere die Symptome. Für 35 Prozent erfüllten sich die Erwartungen nicht. Rund 20 Prozent haben ihren Freischalt-Code gar nicht genutzt.

Informationen gehen in der täglichen Praxis unter 

In Berlin werden DiGA am häufigsten verordnet mit 337 Verordnungen je 100.000 Einwohner im Jahr 2022. Schlusslicht war das Saarland mit 188 Verordnungen, der Bundesdurchschnitt lag bei 271 Verordnungen je 100.000 Einwohner. Verordnet werden DiGA überwiegend von Hausärztinnen und Hausärzten. Von ihnen erfolgten im Jahr 2022 in Berlin 39 Prozent aller DiGA-Verordnungen, gefolgt von Orthopädie- und Chirurgie-Praxen (16 Prozent), und Hals-Nasen-Ohren-Praxen (12 Prozent). In zwölf Prozent der Fälle beantragten Versicherte eine DiGA direkt bei ihrer Krankenkasse. Die derzeitige Informationslage überzeugt viele Ärztinnen und Ärzte nicht. Ein Drittel schätzte in einer bundesweiten Befragung den eigenen Informationsstand zu DiGA als schlecht oder sehr schlecht ein. Dort wo DiGA in die ärztliche Behandlung integriert werden, sehen Ärztinnen oder Ärzte jedoch Vorteile. 46,5 Prozent der Befragten machten häufig oder sehr häufig die Beobachtung, dass die DiGA die Behandlung sinnvoll unterstützte. Die Erfahrung, dass die DiGA maßgeblich zur Verbesserung der Erkrankung beitrug, machten 36,4 Prozent der Befragten häufig oder sehr häufig.

Datengrundlage des Barmer-Arztreports

Für den Arztreport 2024 wertete die Barmer die DiGA-Verordnungen ihrer bundesweit rund 8,5 Mio. Versicherten aus und rechnete die Ergebnisse auf die Gesamtbevölkerung hoch. In Berlin versichert die Barmer rund 414.000 Menschen (Marktanteil rund 12 Prozent). Zusätzlich führte die Barmer eine repräsentative Umfrage unter 1.700 Versicherten und 1.000 Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch.
 

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