Berlin, 1. April 2022 – Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes gehen die Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel deutlich zurück. Das geht aus einer Analyse der Barmer hervor. Demnach gingen bei der Barmer in Berlin im Jahr 2019 noch 414 Anträge ein, in den Folgejahren waren es 273 und 251. Insgesamt hat die Barmer seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes am 10. März 2017 bis Ende des vergangenen Jahres in Berlin 1.538 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel erhalten. Davon wurden 1.168 Anträge, also rund 76 Prozent, bewilligt und 370 abgelehnt. „In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis einen wichtigen Beitrag zum Beispiel bei der Behandlung von Schmerzen, von Spastiken oder von Übelkeit und Erbrechen in Zusammenhang mit einer Krebstherapie leisten. Cannabis ist jedoch kein Allheilmittel. Der große Hype um Cannabis scheint vorbei zu sein und es wird gezielter eingesetzt“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg. Auch in Zukunft seien weitere Studien erforderlich, um die komplexen Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte zu integrieren.
Überproportional viele Anträge in Berlin
Wie aus der Barmer-Analyse weiter hervorgeht, gibt es große regionale Unterschiede bei den Anträgen auf cannabishaltige Arzneimittel. So wurden in Berlin 355 Anträge je 100.000 Barmer-Versicherte gestellt. Mehr waren es nur im Saarland mit 410 und in Bayern mit 394 Anträgen je 100.000 Versicherten. Am geringsten war die Rate in Sachsen mit 198 je 100.000 Versicherten. Insgesamt haben knapp 8.700 Barmer-Versicherte in Berlin zwischen März 2017 und November 2021 rund 10.000 Verordnungen im Wert von etwa 5,3 Millionen Euro erhalten.