Berlin, 15. Dezember 2020 – Ausgerechnet ein Krankenhausaufenthalt kann für chronisch Kranke und ältere Menschen zum Gesundheitsrisiko werden. Dies ist der Fall, wenn Krankenhausärzte nicht wissen, welche Medikamente die eingewiesenen Patientinnen und Patienten einnehmen. Dass dies erschreckend häufig der Fall ist, legt der Barmer-Arzneimittelreport nahe. Gefährdet sind jährlich jeweils mehr als 100.000 Krankenhauspatientinnen und -patienten in Berlin und Brandenburg. „Informationslücken im Krankenhaus zu Vorerkrankungen und eingenommenen Arzneimitteln können für die Patientinnen und Patienten lebensgefährlich sein. Die Informationsdefizite bei der Krankenhausaufnahme muss durch organisierte Prozesse und digitale Lösungen behoben werden“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Berlin/Brandenburg.
Große Unklarheiten bei Polypharmazie-Patienten
Besonders kompliziert sei die Erfassung der Medikation bei den sogenannten Polypharmazie-Patienten, die mehr als fünf Wirkstoffen gleichzeitig einnehmen. Im Jahr 2017 waren das in Brandenburg und Berlin jeweils über 100.000 Krankenhauspatienten. Über ein Viertel der Polypharmazie-Patientinnen und- patienten wird von mindestens fünf Ärzten versorgt. Gerade hierfür ist seit Oktober 2016 gesetzlich vorgesehen, dass Patientinnen und Patienten ab drei Wirkstoffverordnungen einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erhalten. Laut einer repräsentativen Versichertenbefragung der Barmer haben im Jahr 2017 jedoch nur 29 Prozent einen solchen Medikationsplan bei der Krankenhausaufnahme vorgelegt. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt herrscht häufig keine Klarheit über die Medikamenteneinnahme. Über ein Drittel der Krankenhauspatientinnen und -patienten bekamen im Krankenhaus neue Wirkstoffe verordnet. 30 Prozent von ihnen gaben an, dass ihnen die neue Medikation nicht erklärt worden sei. Ein erster Schritt für mehr Transparenz und Patientensicherheit bietet die elektronische Patientenakte im kommenden Jahr. „Unsere Versicherten entscheiden, ob sie ihren Medikationsplan in der Akte speichern und den behandelnden Ärzte zugänglich machen“, so Leyh.