Für die Mitglieder der Barmer findet die Sozialwahl aufgrund der Fusion von Barmer GEK und Deutscher BKK am 04. Oktober statt. Die Wahlunterlagen werden Anfang September verschickt. Die Frist für die Stimmabgabe endet am 04. Oktober. Bis dahin müssen die Stimmzettel für die Sozialwahl in den roten Umschlägen bei der Barmer vorliegen. Es zählt das Datum des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels.
Insgesamt sind etwa 7,5 Millionen Versicherte der Barmer zur Stimmabgabe bei der Sozialwahl aufgerufen. Sie bestimmen den neuen Verwaltungsrat der Barmer. Die 30 Frauen und Männer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie sind Impulsgeber für neue Leistungsangebote und treffen bei der Barmer alle wichtigen Entscheidungen. Sie entscheiden darüber, wie die Beiträge in der Krankenversicherung eingesetzt werden sollen, über Mehrleistungen, Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten oder spezielle Versorgungsprogramme für Familien. Sie kennen die Interessen und Bedürfnisse der Versicherten, denn 27 Mitglieder des Verwaltungsrates sind selbst Versicherte, 3 sind Arbeitgeber von Versicherten.
Selbstverwaltung ist unmittelbare Bürgerbeteiligung
Die Mitglieder der übrigen Ersatzkassen und die Deutsche Rentenversicherung Bund und Saarland haben bis zum 31. Mai 2017 gewählt. "Die bisherige Wahlbeteiligung war besser als bei der Sozialwahl 2011. Das ermutigt uns, dass auch mehr Barmer Versicherte die Möglichkeit zur Mitbestimmung nutzen," so Dr. Claudia Wöhler, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Bayern. "Wir brauchen die Selbstverwaltung heute mehr denn je, denn sie ist eine unmittelbare Beteiligung der Bürger am Verwaltungshandeln," betont sie.