Vor dem Jahreswechsel noch zur Zahnvorsorge gehen

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München, 15.11.2024 - Auch ohne akute Beschwerden sollten Erwachsene bestenfalls zweimal jährlich ihren Zahnarzt zur Zahnvorsorge aufsuchen. "Regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt ist wichtig für die dauerhafte Zahngesundheit und zahlt sich aus. Denn Versicherte, die in ihrem Bonusheft eine lückenlose Vorsorge nachweisen können, erhalten einen höheren Zuschuss für Brücke, Krone oder Prothese", erklärt Alfred Kindshofer, Landesgeschäftsführer der BARMER in Bayern. Wer in diesem Jahr noch nicht beim Zahnarzt war, solle daher vor Jahresende noch einen Termin wahrnehmen. Die Zahnvorsorge wird im Papier-Bonusheft eingetragen und bei der BARMER auch automatisch im digitalen Zahnbonusheft dokumentiert.

Bestandsaufnahme von Zähnen und Zahnfleisch

Ziel der Zahnvorsorge ist eine umfassende Bestandsaufnahme von Zähnen, Zahnfleisch, Kiefer und Mundschleimhaut. Bei der Kontrolluntersuchung kann der Zahnarzt eventuelle Zahn- oder Zahnfleischschäden (Parodontitis) im Frühstadium erkennen, indem er jeden Zahn einzeln überprüft. So werden Verfärbungen, Zahnstein, Karies oder auch Putzfehler aufgedeckt. Danach begutachtet der Zahnarzt auch den Status des Zahnfleischs und der Zahnfleischtaschen. Wenn es medizinisch erforderlich sein sollte, kann auch eine Röntgenuntersuchung oder eine Sensibilitätsprüfung der Zähne durchgeführt werden. Zusätzlich kann eine Zahnsteinentfernung durchgeführt werden. Wird Zahnstein nicht regelmäßig entfernt, kann sich eine Paradontitis (auch Parodontose genannt) entwickeln. Im schlimmsten Fall hat die Entzündung im Zahnbett den Verlust der Zähne zur Folge. Da eine Parodontitis meist nicht mit Schmerzen einhergeht, zählt die Früherkennung durch Ermittlung des Parodontalen Screening Index (PSI) ebenfalls alle zwei Jahre zur Zahnvorsorge. Der PSI bestimmt den Schweregrad einer Parodontitis und die möglichen Behandlungsoptionen.

Lückenloses Bonusheft erhöht den Festzuschuss

Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent. Können die Termine zehn Jahre lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent.

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