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Kinderbetreuung in der Corona-Krise: Frauen tragen die Hauptlast in Bayern

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München, 28. April 2021 – In Bayern haben Frauen bislang in den ersten drei Monaten dieses Jahres 5.774 Mal das Anfang des Jahres eingeführte pandemiebedingte Kinderkrankengeld erhalten. Bei Männern war dies 2.562 Mal der Fall und somit nicht einmal halb so oft. Das hat eine Auswertung unter Barmer-Versicherten der Monate Januar bis März 2021 ergeben. Berücksichtigt wurden dabei alle Anträge, die bis zum 26. April vollständig eingegangen sind und damit bewilligt werden konnten. "Die Zahl der Anträge auf Kinderkrankengeld ist in den vergangenen Monaten enorm gestiegen. Es sind meistens die Frauen, die die Betreuung übernehmen, wenn die Kinder wegen der Corona-Eindämmungsmaßnahmen nicht in die Kita oder Schule können. Natürlich können auch Väter einen Antrag stellen", sagt Professorin Dr. Claudia Wöhler, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Bayern. Die Pandemie habe das Ungleichgewicht in vielen Familien noch einmal deutlich gemacht. So hätten die Mütter in Bayern an 15.647 Tagen und die Väter an 6.160 Tagen das neue Kinderkrankengeld bei pandemie-bedingter Betreuung der Kinder im ersten Quartal in Anspruch genommen.

Anträge vor allem aus Bayern und NRW

Die meisten bewilligten Anträge zum pandemiebedingten Kinderkrankengeld kämen aus NRW (16.916), Bayern (8.336) und Niedersachsen (4.932). Schlusslichter seien Mecklenburg-Vorpommern (942), das Saarland (536) und Bremen (189).

Grafik zeigt, wie häufig und lange pandemiebedingtes Kinderkrankengeld in den einzelnen Ländern beantragt worden ist.


Erweiterter Anspruch für das Jahr 2021

Der Bundesrat hat diesen Monat den Anspruch auf Kinderkrankengeld erneut erweitert. Jeder Elternteil erhält im Jahr 2021 pro Kind jeweils 30 Anspruchstage (maximal 65 Tage), Alleinerziehende pro Kind 60 Tage (maximal 130 Tage). Dieser Anspruch gilt auch für die Fälle, in denen die Betreuung des Kindes erforderlich wird, weil die Schule oder die Kita pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht aufgehoben wurde. Die Beantragung kann zudem auf mehrere Zeiträume verteilt werden, falls Eltern ihr Kind lediglich an bestimmten Wochentagen betreuen. "Um unseren Versicherten die Antragstellung so leicht wie möglich zu machen, verzichten wir auf einen Nachweis der geschlossenen Kita oder Schule. Das Ausfüllen und Einreichen eines Online-Formulars reicht aus", so Wöhler.

Kontakt für die Presse:

Stefani Meyer-Maricevic
Pressesprecherin Barmer Bayern
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