München, 14. Mai 2020 – Verordnet ein Arzt häusliche Krankenpflege, dann kann der damit beauftragte Pflegedienst diese Verordnung ab sofort digital bei der Barmer einreichen. "Mit unserem Online-Verfahren für Anträge auf häusliche Krankenpflege reduzieren wir den Arbeitsaufwand für die Pflegedienste, bauen Bürokratie ab und beschleunigen den Genehmigungsprozess. Der Pflegedienst erhält von uns innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung", sagt Professor Dr. Claudia Wöhler, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Bayern. Das sei bisher anders gewesen. "In der Regel holen die Pflegedienste die Verordnung der häuslichen Krankenpflege beim Arzt ab und reichen diese per Post bei der Krankenkasse ein. Dort erfolgt die Bearbeitung, die Genehmigung stellt die Kasse ebenfalls postalisch zu", erläutert Wöhler. Ein Prozess, der mehrere Tage dauere. Zudem müsse der Antrag der häuslichen Krankenpflege innerhalb von drei Tagen bei der Krankenkasse vorliegen. "Mit der Digitalisierung des Prozesses ist es für die Pflegedienste einfacher, die Drei-Tage-Frist einzuhalten. Der Tag der digitalen Übermittlung gilt als Eingangstag bei der Barmer", sagt Wöhler. Ein weiterer Vorteil: Bisher müsse der Pflegedienst die genehmigte Verordnung bei der Krankenkassen-Abrechnung erneut einreichen. Auch das entfalle beim digitalen Prozess.
Online-Prozess für alle ambulanten Pflegedienste
Alle ambulanten Pflegedienste können am Online-Verfahren der Barmer teilnehmen. Voraussetzung ist die Nutzung einer Branchensoftware, die einen sicheren Datenaustausch mit der Plattform oscare® ermöglicht. Ob eine Software diese Anforderungen erfüllt, können Pflegedienste bei ihrem jeweiligen Berufsverband erfahren. Alternativ kommt auch die Nutzung eines datensicheren und zertifizierten Web-Portals infrage.
Weitere Information finden Pflegedienste unter www.barmer.de/u001535.