München, 08. September 2022 – Die Nachfrage nach Videosprechstunden ist seit Beginn der Corona-Pandemie in Bayern massiv gestiegen. Das zeigt eine Analyse der Barmer von Daten aus den Jahren 2019 bis 2021. Demnach beanspruchten Barmer-Versicherte in Bayern die digitale Konsultation ihrer Ärztinnen und Ärzte in dieser Zeit mindestens 58.700 Mal. Am häufigsten geschah dies mit rund 10.700 Mal im zweiten Quartal 2020. „Während der Corona-Pandemie hat die Videosprechstunde sowohl bei Patientinnen und Patienten als auch bei Ärztinnen und Ärzten eine hohe Akzeptanz erfahren. Sie hat manchen Weg zur Arztpraxis erspart und dafür gesorgt, dass während der Pandemie die medizinische Versorgung gut aufrechterhalten werden konnte“, sagt Prof. Dr. Claudia Wöhler, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Bayern. Die Videosprechstunde war während der Pandemie aufgrund einer Sonderregelung bis Ende März diesen Jahres unbegrenzt möglich gewesen. Laut Barmer ist sie bei allen Altersgruppen zum Einsatz gekommen. Seit April 2022 gilt nun eine gesetzliche Beschränkung der Videotermine auf 30 Prozent der Kapazität einer Praxis. Das baue Schranken auf und bremse die Digitalisierung des Gesundheitswesens, so Wöhler. Aus Sicht der Barmer sei die starre Begrenzung daher unnötig.
Psychotherapie per Video am stärksten
Laut der Barmer-Analyse rechneten im Jahr 2020 rund 4.800 und im Jahr 2021 4.100 bayerische Ärztinnen und Ärzte Kontakte per Video ab. Besonders oft kam die Videosprechstunde in der ambulanten Psychotherapie zum Einsatz. Allein hier gab es in Bayern während des Analysezeitraums etwa 29.400 Behandlungsfälle per Video. Sie wurden im Jahr 2020 von rund 2.500 und im Jahr 2021 von etwa 2.430 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angeboten. „Psychotherapeutische Sitzungen per Video erweitern die Kontaktmöglichkeiten zwischen den Therapeutinnen und Therapeuten mit ihren Patientinnen und Patienten. Dass seit diesem April die Psychotherapeutische Sprechstunde und die vorbereitenden Sitzungen vor Psychotherapiebeginn nicht mehr per Video stattfinden dürfen, ist ein bedauerlicher Rückschritt“, so Wöhler. Auch hier sollten Restriktionen abgeschafft werden, damit die Videokonsultation weiter in Anspruch genommen werden könne, wo deren Nutzung sinnvoll sei.