München, 04. Januar 2018 - Zwischen dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes im März und November 2017 hat die Barmer bundesweit fast 2.900 Anträge auf Cannabis-haltige Medikamente mehrheitlich positiv entschieden. Rund 1.730 Anträge wurden bewilligt, knapp 1.130 abgelehnt. In Bayern wurden im genannten Zeitraum von 619 Anträgen 476 bewilligt und 143 abgelehnt. Etwa zwei Drittel der Anträge wurden mit Hilfe des unabhängigen Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bewertet. "Medizinisches Cannabis ist aus der Versorgung schwer kranker Menschen heute nicht mehr wegzudenken. Es ist aber kein Allheilmittel", betont Dr. Claudia Wöhler, Landesgeschäftsführerin der Barmer in Bayern. "Für jeden Patienten müssen daher Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden", so Wöhler.
Ein Fünftel der Anträge aus Bayern
Nach rund neun Monaten Cannabis-Gesetz scheint sich nun offenbar eine leichte Konsolidierung bei den Antragszahlen einzustellen. Nachdem es im Juni, Juli, August und September bei der Barmer bundesweit jeweils deutlich über 400 Anträge gegeben hatte, sank deren Zahl bis November auf knapp über 400. Aus Bayern stammte rund ein Fünftel aller Anträge. Ob Cannabis als Therapie in Frage kommt, entscheidet der Arzt. Bei der ersten Verordnung muss die Kostenübernahme vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Krankenkassen dürfen die Kosten nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen übernehmen. Dazu gehört, dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handelt, bei der es zu einer Behandlung mit Cannabis-Arzneimitteln keine Alternative gibt. Außerdem muss es eine Aussicht darauf geben, dass sich der Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome positiv beeinflussen lassen. Eine Alternative kann zum Beispiel eine multimodale Schmerztherapie sein. Auch unter den Cannabis-Medikamenten selbst gibt es Alternativen, etwa Tropfen anstelle von Cannabis-Blüten.
Patienteninformation Cannabis-haltige Medikamente:
www.barmer.de/s000743