München, 24. Mai 2024 – Obwohl die Verordnung von DiGA seit Herbst 2020 auf Kassenkosten möglich ist, sind die Apps auf Rezept noch nicht in der medizinischen Versorgung in Bayern angekommen. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle BARMER-Arztreport, in dem die Verordnungsdaten der Jahre 2020 bis 2022 ausgewertet und auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet wurden. Demnach wurde in Bayern im Jahr 2022 insgesamt rund 33.000 Mal eine App auf Rezept verordnet. "Die Zahlen zeigen, dass die Digitalen Gesundheitsanwendungen noch sehr zurückhaltend verordnet werden. Dabei können sie ein wertvoller Bestandteil in der Versorgung der Patientinnen und Patienten werden", sagt Alfred Kindshofer, Landesgeschäftsführer der BARMER in Bayern. Ziel der digitalen Helfer sei es, Erkrankungen zu erkennen und damit verbundene Beschwerden zu lindern.
DiGA kaum von älteren Menschen genutzt
Den Analysen der BARMER zufolge sind DiGA noch nicht in allen Bevölkerungsgruppen angekommen. Sie werden vor allem Menschen im erwerbsfähigen Alter verordnet. "Geringe Verordnungsraten bei Jugendlichen resultieren aus dem oftmals für DiGA geforderten Mindestalter von 18 Jahren. Niedrige Verordnungsraten bei Menschen jenseits des 70. Lebensjahres lassen sich nur zu einem kleinen Teil durch Altersbegrenzungen erklären. Hier dürfte eher die geringe Affinität älterer Generationen zu digitalen Anwendungen eine Rolle spielen", so Kindshofer. DiGA stünden bislang zudem erst nur für wenige Erkrankungen zur Verfügung. In Bayern kommen die Apps auf Rezept laut BARMER-Arztreport vor allem bei Erkrankungen des Bewegungsapparats, Adipositas, Tinnitus und psychischen Leiden zum Einsatz.
Apps auf Rezept vor allem von Hausärzten verordnet
Am häufigsten werden die Apps auf Rezept im Freistaat von Hausärztinnen und Hausärzten verordnet. Mehr als ein Drittel aller im Jahr 2022 ausgestellten Verordnungen in Bayern stammen von ihnen. Ein Viertel wird von Orthopäden verordnet. Etwa zehn Prozent der DiGA wird von Versicherten aus Bayern selbst beantragt. „DiGA sind für viele Menschen in Bayern noch eine Blackbox. Die Inhalte der digitalen Anwendungen müssen unbedingt einheitlich und verständlicher als bislang im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte dargestellt werden“, so BARMER-Landeschef Kindshofer.
Testzeiträume für DiGA sinnvoll
Für den Arztreport sind nicht nur Verordnungsdaten ausgewertet worden, sondern auch Umfrageergebnisse. Bundesweit wurden mehr als 1.700 BARMER-Versicherte zu ihren Erfahrungen mit DiGA befragt. Demnach nutzten etwa 600 Personen den digitalen Helfer nicht über die vorgesehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen. Als Grund für den Abbruch gaben 421 Versicherte an, dass die Anwendung die Erwartungen nicht erfüllt habe. "Falsche Erwartungen an eine DiGA führen dazu, dass ihr Einsatz oftmals vorzeitig abgebrochen wird. Ein Testzeitraum von 14 Tagen anstatt der bislang gängigen Verordnung über einen Zeitraum von 90 Tagen könnte hier helfen. Innerhalb der zwei Wochen können Versicherte prüfen, ob der Einsatz der DiGA ihnen wirklich liegt", so Kindshofer. Zu kurz genutzte DiGA verursachten Kosten ohne einen nennenswerten Nutzen.