BARMER-Analyse zum Kinderkrankengeld

Frauen tragen die Hauptlast bei der Betreuung kranker Kinder

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München, 19. Juli 2024 – Frauen beantragen nach wie vor dreimal häufiger Kinderkrankengeld als Männer. Das belegt eine aktuelle Analyse der BARMER zur Beantragung von Kinderkrankengeld. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 in Bayern 29.610 Kinderkrankengeldanträge von Frauen und 8.807 Anträge von Männern gestellt, die bei der Krankenkasse versichert waren. "Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um Familien zu unterstützen und Kindern zu einer schnellen Genesung zu verhelfen. Allerdings ist die Betreuungsarbeit ungleich aufgeteilt", sagt Alfred Kindshofer, Landesgeschäftsführer der BARMER in Bayern. Insgesamt sei das Kinderkrankengeld bis Ende vergangenen Jahres 38.417 Mal beantragt worden. In den von der Corona-Pandemie geprägten Jahren 2021 und 2022 seien in Bayern rund 56.000 beziehungsweise 48.900 entsprechende Anträge auf die Geldleistung gestellt worden.

 Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So bewilligte die BARMER in Bayern im Jahr 2023 insgesamt 79.244 Zahltage für Kinderkrankengeld. Auf Frauen entfielen dabei 61.543 Tage und auf Männer 17.701 Tage.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024

Eltern haben seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts. 

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