Das vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebrachte Sofortprogramm für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege beinhaltet auch eine Fortführung des Krankenhausstrukturfonds (KHSF) bis zum Jahr 2022. Die Finanzierung des Fonds, der ein Volumen von 1 Mrd. Euro jährlich haben wird, erfolgt wie bisher zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Mitteln der Länder. Das Land Baden-Württemberg hat zugesagt, jährlich 60 Millionen Euro beizusteuern. Dieses Geld soll zusätzlich fließen, bisher speiste das Land seinen Anteil am KHSF aus Mitteln des Jahreskrankenhausbauprogramms. Für Barmer Landesgeschäftsführer Winfried Plötze sind das gute Nachrichten. "Wichtig ist aber auch, dass die Krankenkassen bei der Fortführung des Fonds von Anfang an aktiv einbezogen werden und wir unsere Vorschläge weiterhin einbringen können."
Erst reformieren, dann digitalisieren
Aus Mitteln des KHSF wird auch der Einsatz digitaler Anwendungen gefördert, die zu strukturellen Verbesserungen der stationären Versorgung führen sollen, wie etwa die telemedizinische Vernetzung von Krankenhäusern. Das Land will die Kliniken mit zusätzlichen 10 Millionen Euro bei der Digitalisierung unterstützen. Plötze: "Natürlich dürfen die Kliniken bei der Digitalisierung nicht abgehängt werden, aber das oberste Ziel des Krankenhausstrukturfonds ist die Umstrukturierung der Kliniklandschaft. Von daher sollte genau überlegt werden, in welcher Klinik man die Digitalisierung mit Fondsmitteln vorantreibt. Die Gelder müssen sinnvoll und zielgerichtet und nicht nach dem Gießkannenprinzip ausgeschüttet werden."
Keine Förderung von Ausbildungsstätten durch den Fonds
Eine Absage erteilt die Barmer der Förderung von Ausbildungsstätten mit Geld aus dem KHSF. Das wäre eine Zweckentfremdung, denn diese Mittel würden dann nicht mehr für die Strukturbereinigung der Kliniklandschaft und die Ressourcenoptimierung zur Verfügung stehen. Genau das ist aber der eigentliche Zweck des KHSF. Außerdem soll das Land nicht von seiner Verantwortung zur Finanzierung der Ausbildungsstätten entbunden werden.