Seit Beginn der Coronapandemie wurden viele Bereiche des Gesundheitswesens finanziell unterstützt. Die Kliniken erhielten eine Prämie für zusätzlich geschaffene Intensivbetten und Freihaltepauschalen. Die Umsatzeinbußen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und der Heilmittelerbringer wurden durch Ausgleichszahlungen gemindert. Hinzu kommen Kosten für Coronatests, Impfzentren, Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Aktuell beträgt das Minus der GKV rund 6,2 Milliarden Euro. Und für das nächste Jahr prognostizieren Experten einen zusätzlichen Finanzbedarf von 16 bis 19 Milliarden Euro.
"Die Pandemie kostet auch die gesetzlichen Krankenkassen sehr viel Geld. Aber das Loch in den Geldbeutel der Solidargemeinschaft haben vor allem die kostenintensiven Gesetze der letzten beiden Legislaturperioden gerissen", sagt Barmer Landesgeschäftsführer Winfried Plötze. So hätten allein das Terminservice- und Versorgungsgesetz, Krankenhausstrukturgesetz und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Mehrausgaben in Höhe von rund 15 Milliarden Euro verursacht. Wenn die zukünftige Bundesregierung die Sozialgarantie einhalten will, dann muss jetzt ein Kassensturz in der GKV gemacht und Finanzreformen müssen angestoßen werden. Ansatzpunkte, um den Kostenanstieg zu bremsen, gibt es einige.
Zuständigkeiten müssen klar geregelt werden
Die Impfung gegen das Coronavirus dient dem Bevölkerungsschutz. Deshalb trägt der Bund die Kosten. Eine so deutliche Abgrenzung staatlicher Aufgaben von denen der GKV vermisst man an anderer Stelle. Eine klare Unterscheidung von beitrags- und steuerfinanzierten Leistungen findet nicht statt. Besonders deutlich wird das bei den versicherungsfremden Leistungen. So erhalten die Krankenkassen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher seit Jahren weniger Steuermittel, als sie für diese Versichertengruppe ausgeben.
Leistungskatalog der GKV weiterentwickeln
Leistungsausweitungen und medizinischer Fortschritt setzen das Gesundheitssystem unter finanziellen Druck. Deshalb muss sich die Entscheidung über die Erstattung von medizinischen Leistungen am Patientennutzen orientieren. Sie muss auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen und sie sollte von der Selbstverwaltung getroffen werden, nicht per Ministererlass.
Sichere und bezahlbare Arzneimittelversorgung
Ein weiterer Kostentreiber in der Krankenversicherung sind die galoppierenden Preise für innovative Arzneimittel und neuartige Therapien, etwa in der Onkologie oder bei seltenen Erkrankungen. Neue Arzneimittel sollten nur in spezialisierten Zentren verabreicht werden. Gleichzeitig sollten die Kassen die Möglichkeit bekommen, die Qualitäts- und Sicherheitskriterien für neue Therapien mitzugestalten. Zudem sollten für Orphan Drugs, also für Medikamenten zur Behandlung von seltenen Erkrankungen, keine Sonderregelungen mehr zugelassen werden. Und es muss eine frühe Nutzenbewertung mit anschließenden Preisverhandlungen verankert werden, die für alle neuen Medikamente gilt, die zur Behandlung von seltenen Krankheiten eingesetzt werden.
Mehr Mindestmengen
Über-, Unter- und Fehlversorgung verursachen unnötige Ausgaben im Gesundheitssystem. Obwohl der Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Behandlungserfolg bei medizinischen Eingriffen wissenschaftlich belegt ist, wurden Mindestmengen nur für einen relativ geringen Teil der Krankenhausleistungen vereinbart. Die Mindestmengenregelung muss auf weitere Leistungsbereiche ausgeweitet werden und die Anhebung bestehender Mindestmengen sollte überprüft werden.
Das Gesundheitswesen stärker vernetzen
Bei der sektorenübergreifenden Versorgung besteht kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit. Die getrennte Bedarfsplanung für Arztpraxen und Kliniken führt zu Fehlanreizen. Doppelstrukturen müssen abgebaut und eine Spezialisierung der Kliniken muss angestrebt werden. Gleichzeitig sollte die gemeinsame Selbstverwaltung einen bundeseinheitlichen Katalog für sektorenübergreifende Leistungen festlegen und für diese auch Qualitätsvorgaben definieren.
Eine einheitliche Kassenaufsicht
Dass die gesetzlichen Krankenkassen teils von Landes- und teils von Bundesbehörden beaufsichtigt werden, führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Denn die Behörden entscheiden in vielen Bereichen uneinheitlich und teilweise widersprüchlich. Eine einheitliche Bundesaufsicht für alle Kassen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung würde diese Ungleichbehandlung beenden und den Wettbewerb fördern. Es muss ein einheitliches Aufsichtshandeln im Bereich der Haushalts- und Finanzaufsicht sowie im Vertrags- und Versorgungsmanagement der Krankenkassen sichergestellt werden.