Stuttgart, 24. Juni 2019 – Ab dem 1. Juli übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen schon ab dem sechsten Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bisher waren diese erst ab dem dritten Lebensjahr eine Kassenleistung. "Diese Änderung ist absolut sinnvoll, denn die erste zahnärztliche Untersuchung sollte bereits mit Durchbruch der Milchzähne erfolgen, um frühkindlichen Karies vorzubeugen", sagt Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer Baden-Württemberg. Durch die neue Regelung würde eine Versorgungslücke geschlossen.
Nuckelfläschchen können Zahnschäden verursachen
Inhalt der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sei eine eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund-, und Kieferkrankheiten. Zahnärzte könnten zum Beispiel feststellen, ob die Zähne durch Nuckelfläschchen oder zuckerhaltige Nahrungsmitteln schon beschädigt sind. Außerdem klären die Zahnärzte die Eltern über das Entstehen von Zahnerkrankungen auf und geben Hinweise zur Zahnpflege. Eine weitere neue Kassenleistung sei das Auftragen von Fluorid-Lack, der den Zahnschmelz härten soll. Dieser Anspruch bestehe für Kinder zwischen dem sechsten und dem vollendeten 33. Lebensmonat zweimal jährlich.
Inanspruchnahme höher als im Bundesdurchschnitt
Die Inanspruchnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung lag in Baden-Württemberg laut Barmer im Jahr 2017 bei 38,5 Prozent. Plötze: "Dass die Kinder in Baden-Württemberg öfters einen Zahnarzt sehen und auch die Zahngesundheit besser ist als anderorts, ist sehr positiv und nicht zuletzt auf die gute Präventionsarbeit der gesetzlichen Krankenkassen und der Zahnärzte im Land zurückzuführen. Aber es ist auch noch Luft nach oben vorhanden. Alle Eltern sollten die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im Interesse ihrer Kinder nutzen. Damit fördern sie deren Zahngesundheit und vielleicht wird so auch die Angst vorm Zahnarztbesuch genommen, wenn dieser Routine ist und nicht erst bei Zahnschmerzen erfolgt."