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Barmer: Doppelte Hilfsfrist im Rettungsdienst abschaffen, stationäre Notfallversorgung verbessern

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Stuttgart, 9. März – Der Geschäftsführer der Barmer Landesvertretung in Baden-Württemberg, Winfried Plötze, begrüßt die von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) angekündigte Reform des Rettungsdienstes und spricht sich für die Abschaffung der doppelten Hilfsfrist aus. "Bis zum Jahr 2022 werden hierzulande die Notfallsanitäter ausgebildet. Sie sind besser qualifiziert als die Rettungsassistenten und können die Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes medizinisch versorgen. Das macht die doppelte Hilfsfrist auf lange Sicht überflüssig", so Plötze. Die doppelte Hilfsfrist besagt, dass Notarzt und Rettungswagen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 15 Minuten ab Eingang des Notrufs am Einsatzort sein müssen. Diese Regelung führt immer wieder zu Diskussionen, da nicht alle der 34 Rettungsdienst-Bereiche im Land den Kampf gegen die Uhr gewinnen.

Schwere Fälle nur in speziellen Notfallkliniken behandeln

Die Reform des Rettungsdienstes sollte laut Barmer Landeschef Plötze auch mit einer Neustrukturierung der stationären Notfallversorgung einhergehen. So sollten Notfallpatienten mit ernsten Diagnosen wie einem Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma künftig nur noch in spezialisierte Notfallkrankenhäuser eingeliefert werden, die sowohl über das notwendige Fachpersonal als auch über die entsprechende Infrastruktur verfügen. Plötze: "Das nächstgelegene Krankenhaus ist nicht immer das geeignete. Einige Akutkliniken verfügen nicht über eine Intensivstation oder die Möglichkeit der computertomografischen Bildgebung. Deshalb gehören Notfallpatienten mit bestimmten Diagnosen nur in spezielle Kliniken." Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass so die Versorgungsqualität trotz längerer Transportwege verbessert werden kann. Voraussichtlich am 18. April wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über ein dreistufiges System diskutieren, in dem festgelegt werden soll, welche Klinik in Zukunft an der sogenannten Basisnotfallversorgung, an der erweiterten oder umfassenden Notfallversorgung teilnimmt. Plötze: "Das ist ein guter Ansatz. Wichtig ist, dass die vom G-BA festgelegten Kriterien für die Notfallstufen in den einzelnen Bundesländern konsequent umgesetzt und nicht durch Ausnahmen verwässert werden."

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