Stuttgart, 21. Februar 2023 – Im Jahr 2022 gab es unter Barmer-Versicherten aus Baden-Württemberg mehr Krankschreibungen als im jeweiligen Vorjahresmonat. Das geht aus einer aktuellen Analyse des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) hervor.
Im Dezember 2022 gab es je 1.000 baden-württembergische Barmer-Versicherte mit Krankengeldanspruch rund 206 Arbeitsunfähigkeitsfälle (AU-Fälle). Das sind mehr als doppelt so viele wie im Dezember 2021 (92). Der bundesweite Durchschnittswert lag im Dezember bei 102 AU-Fällen im Jahr 2021 und 231 im Jahr 2022. In Baden-Württemberg wurde der höchste Wert des Jahres 2021 im November erreicht, mit 138 AU-Fällen je 1.000 Anspruchsberechtigte. Im Jahr 2022 gab es die meisten Krankschreibungen im Oktober (211).
Coronabedingte Krankschreibungen bis zu 30-mal so hoch
Wie aus der Barmer-Auswertung weiter hervorgeht, war im vergangenen Jahr auch der Anteil der Krankschreibungen mit einer Corona-Diagnose zu jedem Zeitpunkt höher als im Jahr 2021. Während im Juli 2021 nur 0,7 Prozent aller Krankschreibungen in Baden-Württemberg einen Corona-Bezug hatten, lag der Anteil im Juli 2022 bei 21 Prozent und damit 30-mal so hoch. Den geringsten Unterschied gab es im Dezember 2021 und 2022, als bei 6,3 beziehungsweise 6,6 Prozent aller Krankschreibungen der baden-württembergischen Barmer-Versicherten eine Corona-Diagnose gemeldet wurde.
Höchste Krankschreibungsrate in Sachsen-Anhalt
Laut der Barmer-Analyse gibt es deutliche regionale Unterschiede bei den Krankschreibungen. Nur in Bayern gab es im Dezember 2022 mit 202 AU-Fällen je 1.000 Anspruchsberechtigte weniger Krankschreibungen als in Baden-Württemberg. Den Spitzenwert weißt Sachsen-Anhalt aus. Dort lagen der Barmer im Dezember 2022 268 Krankschreibungen je 1.000 Anspruchsberechtigte vor. Im Dezember 2021 waren es mit 130 AU-Fällen deutlich weniger. In die Auswertung flossen die anonymisierten Daten von rund 352.000 und 348.000 Personen ein, die in den Jahren 2021 und 2022 bei der Barmer in Baden-Württemberg versichert waren und Anspruch auf Krankengeld hatten.