Krankschreibung
Barmer-Analyse zu Kinderkrankengeld in Baden-Württemberg

Mütter tragen die Hauptlast bei der Betreuung kranker Kinder

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Stuttgart, 19. Juli 2024 – Die baden-württembergischen Frauen beantragen nach wie vor deutlich häufiger Kinderkrankengeld als Männer. Das belegt eine aktuelle Analyse der Barmer. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 19.066 Anträge von Frauen und 5.509 Anträge von Männern gestellt.
 

"Das Kinderkrankengeld ist ein wichtiges Instrument, um die Eltern zu unterstützen. Allerdings zeigt unsere Untersuchung, dass nach wie vor die Mütter die Hauptlast tragen und zuhause bleiben, wenn ein Kind krank ist", sagt Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der Barmer in Baden-Württemberg. Insgesamt sei das Kinderkrankengeld in Baden-Württemberg bis Ende letzten Jahres 24.575 Mal beantragt worden. In den Jahren 2021 und 2022 seien 30.911 beziehungsweise 30.440 Anträge bei der Krankennkasse eingegangen.

Ein Mann mit Glatze, Brille und Anzug lächelt in die Kamera

Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der BARMER in Baden-Württemberg

Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich auch bei den Zahltagen. So wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2021 78.681 Zahltage registriert, 59.987 von Frauen und 18.694 von Männern. Im Jahr 2022 waren es etwa 70.560 Zahltage, davon entfielen 55.573 auf die Frauen und 14.987 auf die Männer. Im Jahr 2023 wurden bis Ende Dezember etwa 50.355 Zahltage erfasst, 39.556 von Frauen und 10.799 von Männern.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024

In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen und wurde durch eine neue ersetzt. Seit dem 1. Januar 2024 haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung für 15 Tage im Jahr beantragen. Vor dieser Anhebung waren es zehn Tage. Für Alleinerziehende erhöhte sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage.

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