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Notfallsanitäter erhalten endlich Rechtssicherheit

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Barmer begrüßt Gesetzesänderung 

Stuttgart, 17. Februar 2021 – Der baden-württembergische Landesgeschäftsführer der Barmer, Winfried Plötze, begrüßt die beschlossene Änderung des Notfallsanitätergesetzes. "Dieser Schritt war überfällig. Bisher konnten die Notfallsanitäter ihr Wissen nicht vollständig in der Praxis anwenden, weil sie sich dann möglicherweise strafbar gemacht hätten. Es ist richtig, dass mit der Gesetzesänderung ein Schlussstrich unter dieses Kapitel gezogen wird", sagt Plötze. Ende Januar hatte der Deutsche Bundestag den Weg dafür freigemacht, dass Notfallsanitäter in Zukunft heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen dürfen, wenn sie diese erlernt haben, beherrschen und damit Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von den Patienten abgewendet werden können. Frühere Initiativen für eine rechtliche Klarstellung der Kompetenzen von Notfallsanitätern waren fehlgeschlagen. Die Notfallsanitäter haben im Jahr 2014 die Rettungssanitäter abgelöst. Sie sind umfangreicher ausgebildet und sollen die Notärzte entlasten. Deshalb hatten die gesetzlichen Krankenkassen 110 Millionen Euro in die dreijährige Ausbildung der Notfallsanitäter investiert. 

Notfallsanitäter agierten in rechtlicher Grauzone 

Bisher hätten sich Notfallsanitäter möglicherweise strafbar gemacht, wenn sie am Einsatzort in einer lebensbedrohlichen Situation eine heilkundliche Maßnahme durchgeführt hätten. Denn das dürfen nur Ärzte. Die Notfallsanitäter hätten in diesem Fall ihre Kompetenzen überschritten und gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen. Wären sie aber untätig geblieben, dann wäre das unterlassenen Hilfeleistung gewesen. Plötze: "Mehrere Bundesländer hatten Initiativen gestartet und an den Bund appelliert, diese rechtliche Grauzone abzuschaffen. Auch die Barmer hatte sich in Baden-Württemberg in politischen Gesprächen dafür starkgemacht." Das Problem wurde erkannt, in Baden-Württemberg wurde eine umfangreiche Handlungsempfehlung erarbeitet, um die Notfallsanitäter in einer solchen Situation zu unterstützen. An diesem Leitfaden hatten auch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst mitgewirkt, die in allen Regierungspräsidien eingesetzt wurden. Die Rechtsunsicherheit blieb aber dennoch bestehen. 

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Pressesprecherin Barmer Baden-Württemberg
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