Stuttgart, 12. Juli 2017 - In Baden-Württemberg ist die Zahl der Krankschreibungen gesunken, das geht aus den Arbeitsunfähigkeitsdaten der Barmer hervor. So waren im letzten Jahr 52,6 Prozent der baden-württembergischen Erwerbspersonen mindestens einmal krankheitsbedingt arbeitsunfähig, 2015 waren es 55,2 Prozent.
Ursächlich dafür sind weniger Atemwegserkrankungen, „die zwar noch immer der häufigste Grund für eine Krankschreibung sind, allerdings sind die Fallzahlen im Jahresvergleich deutlich gesunken“, erklärt Barmer Landesgeschäftsführer Winfried Plötze. Der Krankenstand sinkt in Baden-Württemberg auf 4,07 Prozent, das ist der niedrigste Wert in ganz Deutschland (2015: 4,17 Prozent). Den höchsten Krankenstand weist Mecklenburg-Vorpommern mit 5,91 Prozent aus, der Bundesdurchschnitt liegt bei 4,84 Prozent.
Krankschreibungen dauern dafür länger
Im Schnitt dauerte eine Krankschreibung in Baden-Württemberg 12,8 Tage und damit 0,3 Tage länger als im Jahr 2015. Ursächlich ist, dass die Zahl der Krankheitsfälle um 4,7 Prozent, die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage (AU-Tage) aber nur um 2,3 Prozent zurückgegangen ist. Die längsten Fehlzeiten verursachten geschlechterübergreifend die Muskel-Skelett-Erkrankungen mit durchschnittlichen 3,3 AU-Tagen pro Person.
Krankschreibungen bei Männern und Frauen in Baden-Württemberg
Am häufigsten war eine Atemwegserkrankung der Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. Rund 39 Prozent der bei der Barmer in Baden-Württemberg versicherten Frauen und ein Drittel der Männer waren betroffen. Bei den Frauen verursachten psychische Beschwerden mit 3,4 AU-Tagen pro Person die längsten Fehlzeiten im Betrieb (Männer: 2,4 AU-Tage), bei den Männern waren es die Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 3,46 AU-Tagen (Frauen: 3,1 AU-Tage).
Hintergrund:
Ausgewertet wurden die Daten von versicherungspflichtig Beschäftigten und Arbeitslosengeld-I-Empfängern aus Baden-Württemberg, die 2016 bei der Barmer versichert waren. Sie bilden den Kreis der Erwerbspersonen, da nur sie Anspruch auf Krankengeld haben und demnach verpflichtet sind, die Krankenkasse über ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren.