Pressemitteilungen aus Baden-Württemberg

Immer mehr Väter bleiben beim kranken Nachwuchs

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Stuttgart, 16. Januar 2018 - Wenn ein Kind krank ist, dann bleiben immer öfter die Väter zu Hause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Das berichtet die Barmer und bezieht sich dabei auf Daten zur Zahlung von Kinderkrankengeld. "Im Krankheitsfall eines Kindes können sich berufstätige Eltern bis zu zehn Tage im Jahr unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit haben sie Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld", erklärt der Landesgeschäftsführer der Barmer Baden-Württemberg, Winfried Plötze. Im Jahr 2015 beantragten 2.795 Väter aus Baden-Württemberg bei der Barmer Kinderkrankengeld, ein Jahr später waren es 3.320. Das ist ein Anstieg um fast 19 Prozent innerhalb eines Jahres. "Ein deutlicher Trend", sagt Plötze, "auch, wenn in den meisten Fällen immer noch die Mütter zu Hause bleiben." Rund 14.000 Mütter stellten im Jahr 2016 bei der Barmer in Baden-Württemberg einen Antrag für Kinderkrankengeld, 9,8 Prozent mehr als im Jahr 2015.

Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld

Das sogenannte Kinderkrankengeld soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Voraussetzungen für dessen Zahlung sind:

  • Das Kind ist unter zwölf Jahre alt und muss laut ärztlichem Attest gepflegt werden.
  • Dabei muss die Pflege durch ein erwerbstätiges Elternteil erfolgen, welches seiner Arbeit nicht nachgehen kann.
  • Außerdem kann keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Pflege übernehmen.

Anspruch auf Krankengeld besteht für jedes gesetzlich versicherte Kind für längstens zehn Arbeitstage pro Jahr, und zwar pro Elternteil. Alleinerziehenden zahlt die Krankenkasse pro Kind maximal 20 Tage lang Kinderkrankengeld. Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bei Selbstständigen 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens. Der Antrag auf Kinderkrankengeld kann bei der Barmer online gestellt werden, auch via Barmer-Service-App. Etwa jeder zehnte Antrag erreicht die Barmer mittlerweile auf diesen Wegen. Weitergehende Informationen unter www.barmer.de/a008786

Versicherte, die Fragen zum Kinderkrankengeld haben, wenden sich bitte an die Telefongeschäftsstelle der Barmer unter der kostenlosen Rufnummer 0800 333 1010.

Kontakt für die Presse:

Marion Busacker
Pressesprecherin Barmer Baden-Württemberg
Telefon: 0800 33 30 04 35 1130
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