BARMER unterstützt Selbsthilfe in Baden-Württemberg

Jetzt Förderanträge für das laufende Jahr stellen

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Stuttgart, 28. Februar 2024 – Im letzten Jahr hat die Barmer in Baden-Württemberg Projekte der gesundheitlichen Selbsthilfe im Land mit mehr als 51.000 Euro unterstützt. Und auch für das laufende Jahr können Selbsthilfevereinigungen eine Förderung ihrer Arbeit bei der Krankenkasse beantragen.

"Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Pfeiler unseres Gesundheitssystems. Die Expertinnen und Experten in eigener Sache leisten unserer Gesellschaft einen großen Dienst, den wir gerne unterstützen. Deshalb kann ich alle nur dazu ermuntern, auf die Krankenkassen zuzugehen und einen Antrag auf Selbsthilfeförderung zu stellen", sagt Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer der BARMER in Baden-Württemberg.

Unterscheidung zwischen Pauschal- und Projektförderung

Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen können bei den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung ihrer Arbeit beantragen. Das ist entweder kassenübergreifend (Pauschalförderung) oder kassenindividuell (Projektförderung) möglich. Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen wie zum Beispiel Patiententage oder Schulungen, aber auch Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit werden pauschal gefördert. Anträge für eine Pauschalförderung müssen bis zum 31. März gestellt werden. Eine individuelle Förderung von Projekten durch einzelne Krankenkassen kann das ganze Jahr über beantragt werden. Unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de finden Selbsthilfegruppen, -organisationen und 
-kontaktstellen den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Ansprechpartner sowie Anträge zum Download.

Kontakt für die Presse:

Marion Busacker
Pressesprecherin Barmer Baden-Württemberg
Telefon: 0800 33 30 04 35 1130
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