Stuttgart, 22. September 2020 - Gute Nachrichten für alle gesetzlich Versicherten, die Zahnersatz benötigen. Ab Oktober 2020 übernimmt die Krankenkasse einen größeren Teil der Kosten. Der sogenannte Festzuschuss steigt von bisher 50 auf 60 Prozent.
"Der erhöhte Festzuschuss wird die Patientinnen und Patienten spürbar entlasten. Für Versicherte, die in den letzten zehn Jahren nachweislich zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt waren, erhöht sich der Zuschuss durch die Bonusregelung sogar auf 75 Prozent", sagt Winfried Plötze Landesgeschäftsführer der Barmer in Baden-Württemberg. Über den Festzuschuss beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten der Regelversorgung bei Zahnersatz.
Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung beim Zahnarzt. Über die Bonusregelung werden jährliche Zahnarztbesuche durch eine Erhöhung des Festzuschusses belohnt.
Ein Beispiel:
Ein Backenzahn muss überkront werden. Die Regelversorgung sieht eine Metallkrone vor, die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 324 Euro. Davon hat die Krankenkasse bisher die Hälfte übernommen, sprich 161,95 Euro.
Ab Oktober gibt die Kasse rund 193 Euro dazu.
Metallkrone (Regelversorgung) | einfacher Festzuschuss ohne Bonus | mit Bonus nach fünf Jahren | mit Bonus nach 10 Jahren |
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bisher | 161,95 Euro (50 Prozent) | 194,34 Euro (60 Prozent) | 210,54 Euro (65 Prozent) |
ab 1.10.2020 | 192,81 Euro (60 Prozent) | 224,95 Euro (70 Prozent) | 241,01 Euro (75 Prozent) |
Die Erhöhung des Festzuschusses ist Bestandteil des Terminservice- und Versorgungsgesetzes. Der Gesetzgeber will mit der Neuregelung Versicherte, die auf Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlasten. Anfang nächsten Jahres wird sich der Festbetrag erneut ändern. Da bis zum 31.12.2020 ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, wird der Festzuschuss entsprechend angepasst.