Stuttgart, 13. April 2017 - Mit einem neuen Informations-Service klärt die Barmer über den Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln auf. Fragen wie „Wird Cannabis jetzt immer von den Krankenkassen übernommen?“ oder „Wann hilft Cannabis, wann nicht?“ werden auf der Seite www.barmer.de/cannabis beantwortet. Seit dem 10. März ist das Cannabis-Gesetz in Kraft. Es ermöglicht den gesetzlichen Krankenkassen prinzipiell die Übernahme der Kosten für cannabishaltige Arzneimittel. „Kaum ein Betroffener weiß, welche Konsequenzen das neue Cannabis-Gesetz für die Versorgung von Patienten bringt. Wir bieten deshalb ab sofort eine differenzierte Patienteninformation im Internet zu diesem Thema“, erläutert Heidi Günther, Apothekerin bei der Barmer.
„Hilft Cannabis oder eine Alternative besser?“
Der Informations-Service beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema. Generell wäre es aus Sicht der Barmer hilfreich, wenn der Stellenwert von Cannabis in der Medizin objektiv bewertet würde. Zwar sei die Zahl der heute verfügbaren cannabishaltigen Arzneimittel überschaubar, die Zahl der Erkrankungen hingegen sei immens, die mit Hilfe von Cannabis geheilt oder wenigstens gelindert werden sollen. Dabei geraten andere Möglichkeiten aus dem Blickfeld. Aktuell wird Cannabis fast wie ein Allheilmittel für viele Erkrankungen dargestellt. „Für uns ist es wichtig, dass immer die Frage beantwortet wird, ob ein cannabishaltiges Medikament dem Patienten wirklich hilft oder ob es vielleicht bessere Alternativen gibt“, erläutert Günther. Vor diesem Hintergrund könne es auch mit dem Cannabis-Gesetz dazu kommen, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für Cannabis ablehnen, dann aber sollte es auf jeden Fall eine bessere Alternative geben. Allgemeinverständliche Erläuterungen dieser Zusammenhänge und viele weitere Informationen hat die Barmer auf ihrer Internetseite www.barmer.de/cannabis zusammengestellt.