Pressemitteilungen aus Baden-Württemberg

Neuregelung der Selbsthilfeförderung ab 1.1.2020

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Gesetzesänderung wirkt sich auf Antragsverfahren aus

Stuttgart, 17. Dezember 2019 – Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und –kontaktstellen können bei den gesetzlichen Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung ihrer Arbeit beantragen. Das ist entweder kassenübergreifend (Pauschalförderung) oder kassenindividuell (Projektförderung) möglich. Hier gibt es zum 1. Januar eine Änderung, darüber informiert die Barmer Baden-Württemberg.

"Ab dem neuen Jahr werden regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen wie zum Beispiel Patiententage oder Schulungen, aber auch Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit nur noch pauschal gefördert. So will es der Gesetzgeber. Die Organisationen müssen deshalb vorab eine Aussage darüber treffen, welche Veranstaltungen und selbsthilfebezogene Aufgaben regelmäßig wiederkehren", erklärt Barmer Landesgeschäftsführer Winfried Plötze. Der Antrag für die Pauschalförderung für das Jahr 2020 müsse bis zum 31. März 2020 bei der Antragsstelle eingereicht werden. Anträge für eine kassenindividuelle Projektförderung können weiterhin ganzjährig gestellt werden. Unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de finden Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen den aktualisierten Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Ansprechpartner, Informationen zur neuen Förderrichtlinie sowie Anträge zum Download.

Änderung betrifft auch Online-Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen wie Foren, Chats oder Social-Media-Gruppen, die ausschließlich online tätig sind, können keine Pauschalförderung beantragen. Allerdings sei eine Anschubfinanzierung möglich, wenn die Selbsthilfegruppe langfristig etabliert werden soll, so die Barmer. Allerdings müsse hier jeder Fall individuell geprüft werden. Bundeslandübergreifende Selbsthilfegruppen müssen ab dem 1. Januar 2020 die Fördergelder dort beantragen, wo sich deren Sitz befinde.

Hintergrund:

Der Gesetzgeber hat die Aufteilung der Fördergelder im § 20h SGB V neu geregelt. Ab dem 1.1.2020 stehen 70 Prozent der Gesamtfördermittel der Kassen ausschließlich für die Pauschalförderung und 30 Prozent für die kassenindividuelle Projektförderung zur Verfügung.

Kontakt für die Presse:

Marion Busacker
Pressesprecherin Barmer Baden-Württemberg
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