„Wir tragen als Land Verantwortung dafür, dass die Versorgung in der Fläche gesichert bleibt.“ – Interview mit Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin Sachsen-Anhalts
Sachsen-Anhalt hat als eines der ersten Länder mit der Umsetzung der Krankenhausreform begonnen. Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin Sachsen-Anhalts, erläutert im Interview mit der Barmer den Prozess zur Leistungsgruppenprüfung und ordnet erste Ergebnisse ein.
Frau Ministerin, mit der Krankenhausreform ging die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger einher, dass Kliniken schließen müssen. Daher zunächst die Frage: Werden alle Kliniken in Sachsen-Anhalt erhalten bleiben?
Ziel des Landes war, ist und bleibt eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung. Wir wollen eine stationäre Basis- und Notfallversorgung weiterhin möglichst wohnortnah gewährleisten. Zugleich müssen komplexe und hochspezialisierte Leistungen stärker an geeigneten Standorten gebündelt werden. Es wird zu einer stärkeren Differenzierung und Spezialisierung der Angebote und damit der Krankenhausstandorte führen. Diesen Weg gehen wir gemeinsam mit den Krankenhäusern.
Die mit der Bundesreform verbundene Einführung der Leistungsgruppen wird die Krankenhauslandschaft verändern – nicht jedes Krankenhaus wird künftig jede heute angebotene Leistung weiterhin erbringen. Sachsen-Anhalt verfolgt in keinem Fall das Ziel, Krankenhausstandorte durch den Entzug einzelner Leistungsgruppen aus der Versorgung zu nehmen.
Können Sie noch einmal kurz den Prozess zur Umsetzung der Krankenhausreform in Sachsen-Anhalt skizzieren?
Sachsen-Anhalt hat als eines der ersten Länder mit der Neuaufstellung der Krankenhauslandschaft begonnen. Und zwar kooperativ und in enger Abstimmung mit den Partnern.
Das neue Krankenhausgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist im August in Kraft getreten. Mit dem Gesetz haben wir die landesrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, um die Krankenhausplanung an die neue bundesrechtliche Leistungsgruppensystematik anzupassen. Das ermöglicht eine stärker qualitätsorientierte und differenzierte Planung.
Die Anträge der Krankenhäuser wurden zum 30. September 2025 an den Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt übermittelt. Der Medizinische Dienst hat bis zum 31. Juli 2026 die Struktur- und Qualitätsvorgaben geprüft. Im Ergebnis der Erörterung zwischen dem Medizinischem Dienst, dem Ministerium und der Krankenhäuser konnte die Anzahl negativer Gutachten reduziert werden.
Wie sehen die finalen Ergebnisse der Leistungsgruppen-Prüfung aus und wie bewerten Sie diese?
In Summe liegen nun noch 769 Leistungsgruppenanträge vor, 625 konnten positiv geprüft werden und 144 der Gutachten sind negativ. Ein negatives Prüfergebnis kann unterschiedliche Ursachen haben, beispielsweise können die erforderliche fachärztliche Qualifikation oder Verfügbarkeit, bestimmte medizinisch-technische oder diagnostische Angebote, notwendige Kooperationsstrukturen oder die Vorhaltung einer für die betreffende Leistungsgruppe vorausgesetzten weiteren Leistungsgruppe nicht erfüllt sein. Unterm Strich zeigt sich aber das gute Zusammenspiel zwischen Krankenhäusern, Medizinischem Dienst und Planungsbehörde.
Aktuell werden die vom Medizinischen Dienst überlassenen endgültigen Gutachten in die Planung eingearbeitet. Dabei werden neben der Erfüllung der bundesrechtlich vorgegebenen Qualitätskriterien in den Gutachten insbesondere der Versorgungsbedarf, die Erreichbarkeit stationärer Angebote sowie die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung berücksichtigt. Im Anschluss werden natürlich in der von Sachsen-Anhalt begonnenen kooperativen Planung zunächst Gespräche mit den Beteiligten des Krankenhausplanungsausschusses und mit den betroffenen Krankenhäusern geführt.
Im Ergebnis entsteht so der Entwurf für einen neuen Krankenhausplan, dem der Krankhausplanungsausschuss zustimmen muss.
Fakt ist: Die Menschen müssen auch in dünn besiedelten Gebieten gut versorgt sein. Zugleich sollen Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten können. An diesem Spagat arbeitet das Ministerium in enger Abstimmung mit den betreffenden Einrichtungen.
Wo sind Ausnahmen Ihrer Meinung nach sinnvoll? Und wo nicht?
Wir tragen als Land Verantwortung dafür, dass die Versorgung in der Fläche gesichert bleibt. Deshalb sind gerade die Möglichkeiten für Ausnahmeentscheidungen für Sachsen-Anhalt von großer Bedeutung. Sie geben die Möglichkeit, die Versorgungssicherheit und Qualitätsanforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Diese Ausnahmen sind aber kein Instrument, mit dem Qualitätsanforderungen beliebig außer Kraft gesetzt werden können.
Ob und in welchem Umfang Ausnahmen erforderlich sind, wird für jeden Krankenhausstandort und jede Leistungsgruppe anhand der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Eine Zuweisung kommt trotz nicht vollständig erfüllter Qualitätskriterien dann in Betracht, wenn sie zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung zwingend erforderlich ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz Ausnahmen für Übergangssituationen vor, wenn ein Krankenhausstandort teilweise geschlossen wird – also Leistungsgruppen verliert – und die Leistung bis zur Einstellung des Betriebs weiterhin erforderlich ist, oder wenn im Zuge eines Zusammenschlusses die vorübergehende Zuweisung für die Umsetzung dieses Zusammenschlusses erforderlich ist.
Inwieweit betrachten Sie die medizinische Versorgung länderübergreifend?
Die Krankenhausplanung ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Die Versorgung endet aber nicht an administrativen Landesgrenzen. Jeder weiß: In den Grenzregionen Sachsen-Anhalts nehmen Patientinnen und Patienten selbstverständlich auch Krankenhausangebote in benachbarten Bundesländern in Anspruch. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz trägt dem ausdrücklich Rechnung. Hat ein Krankenhaus eine wesentliche Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung eines anderen Bundeslandes, ist die Krankenhausplanung zwischen den beteiligten Ländern abzustimmen. Dies betrifft insbesondere Regionen, in denen ein Krankenhausstandort im benachbarten Bundesland für die Bevölkerung schneller oder besser erreichbar ist als ein vergleichbares Angebot innerhalb Sachsen-Anhalts. Die Planungsbehörden der Bundesländer stimmen sich deshalb hierzu eng ab.
Sie haben auch einen engen Abstimmungsprozess mit den Kliniken geführt. Wie bewerten Sie den Prozess und die Kommunikation mit den Kliniken?
Das Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalt hat bereits im April 2025 mit der kooperativen Planung begonnen. Und das ist wichtig: Es ist, wie bereits skizziert, ein gemeinsamer Prozess, der nicht allein am Ministeriumstisch, sondern gemeinsam mit den Krankenhäusern, den Krankenkassen, kommunalen Spitzenverbänden, der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung gestaltet wird. Die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt wurden und werden während des gesamten Planungsprozesses transparent mitgenommen und informiert. Dieses Miteinander habe ich als professionell und konstruktiv wahrgenommen.
Inwieweit würden Sie sagen, dass ein langfristiges Zielbild für die Krankenhausversorgung in Sachsen-Anhalt hilfreich ist?
Sachsen-Anhalt geht in der Krankenhausplanung nicht mit der Brechstange vor, sondern von Anfang an kooperativ. Diese Zusammenarbeit im Sinne eines gemeinsamen Ziels – das Ziel einer zukunftsfesten Gesundheitsversorgung – hat sich bewährt und wird weiter fortgesetzt.
Im Krankenhausplanungsausschuss am 16. Oktober werden wir die weiteren Schritte beraten. Als nächstes stehen – im Benehmen mit den Krankenkassen – Entscheidungen über Ausnahmen an. Unser Ziel ist, den Krankenhäusern so früh wie möglich Klarheit über ihre künftigen Versorgungsaufträge zu geben.