Egal ob jung oder alt, männlich oder weiblich – psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen können uns alle treffen. Welche Krankheitsbilder es gibt und welche Therapieformen Ihnen zur Verfügung stehen.
Symptome, Behandlung und Heilungschancen – alle Informationen von A-Z
Sie stehen vor einer Praxis und lesen auf dem Schild das Wort „Psychotherapie“. Was können Sie daraus schließen? Die Antwort lautet: Leider nicht viel! Denn der Begriff „Psychotherapie“ hat für sich allein genommen keine große Aussagekraft: Weder verrät er, nach welchem Verfahren in der psychotherapeutischen Praxis behandelt wird, noch, über welche Qualifikation der Behandelnde verfügt. Woran liegt das? Ganz einfach: „Psychotherapie“ ist als Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt und kann von Psychotherapeuten, Ärzten und Heilpraktikern verwendet werden – unabhängig von ihrer Ausbildung. Wollen Sie sich als gesetzlich Versicherter in psychotherapeutische Behandlung begeben, dann sollten Sie sich immer gezielt erkundigen, ob Sie in der jeweiligen Praxis von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten behandelt werden, dessen Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Quelle: therapie.de (Abruf am 13.7.2020)
Psychotherapeut ist in Deutschland ein gesetzlich geschützter Titel: Nur psychologische Psychotherapeuten, ärztliche Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten mit entsprechender staatlicher Zulassung zur Heilkunde (Approbation) dürfen sich als Psychotherapeuten bezeichnen und als solche mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Psychotherapeuten haben Psychologie oder Medizin (Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auch Pädagogik / Sozialpädagogik) studiert und darauf aufbauend eine psychotherapeutische Aus- oder Weiterbildung in einem Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie oder systemische Therapie) absolviert. Zukünftige Berufsanwärter haben die Möglichkeit, sich ab dem Wintersemester 2020/21 in einem eigenständigen Studiengang zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. Heilpraktiker, Psychologen ohne Approbation sowie Ärzte ohne anerkannte psychotherapeutische Weiterbildung dürfen sich nicht „Psychotherapeut“ nennen, auch wenn sie Psychotherapie als Privatleistung in ihrer Praxis anbieten.
Quelle: therapie.de (Abruf am 13.7.2020)
Ein Psychologe beschäftigt sich wissenschaftlich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen. Der Titel „Psychologe“ setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie voraus. Psychologen können ihr Fachwissen in vielen verschiedenen Berufen anwenden. Diese liegen nicht zwangsläufig im Bereich der Heilkunde. Viele Psychologen arbeiten auch im Bildungswesen, im Rechtswesen oder in der Wirtschaft. Nach dem Studium können sich Diplom- und Master-Psychologen in einer drei- bis fünfjährigen Zusatzausbildung in einem Psychotherapieverfahren zum psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten fortbilden. Als Psychotherapeuten arbeiten Psychologen mit dem Mittel des therapeutischen Gesprächs; sie dürfen keine Medikamente verabreichen. Wenn sie eine Heilpraktiker-Erlaubnis erwerben, dürfen Psychologen auch ohne Approbation im Bereich der Psychotherapie arbeiten, sie sind dann aber keine „Psychotherapeuten“ und können nicht mit der Krankenkasse abrechnen.
Quellen:
Ein Psychoanalytiker ist ein Psychologe oder Arzt mit Aus- oder Weiterbildung im psychoanalytischem Therapieverfahren. Ein Psychoanalytiker stützt seine Behandlung auf die Theorie und Methoden der Psychoanalyse. Diese wurde um 1890 von dem Neurologen Sigmund Freud als Therapieverfahren begründet. Seitdem hat sie sich in unterschiedliche Richtungen weiterentwickelt. Im Kern beruht die Psychoanalyse auf der Annahme, dass sich seelische Konflikte auf unbewusste Faktoren zurückführen lassen, die mithilfe der psychoanalytischen Methode, beispielsweise durch freies Assoziieren oder Traumanalyse, aufgedeckt und verständlich gemacht werden können. Der Weg zur Heilung führt bei der Psychoanalyse daher immer über das Verstehen. Dies unterscheidet die Psychoanalyse von stärker symptomorientierten Ansätzen wie der Verhaltenstherapie. Eine klassische Psychoanalyse kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Daneben gibt es aber auch Therapieformen von kürzerer Dauer im Rahmen der analytischen Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie.
Quellen:
Die genaue Bezeichnung für einen Psychiater lautet „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“. Es handelt sich also um einen Arzt, der nach dem Medizinstudium eine entsprechende fünfjährige Facharztweiterbildung absolviert hat. Die Psychotherapie wurde in Deutschland im Jahr 1994 als fester Bestandteil in die Facharztausbildung zum Psychiater mit aufgenommen. Daher können Psychiater hierzulande auch als ärztliche Psychotherapeuten arbeiten. Im Unterschied zu psychologischen Psychotherapeuten nehmen Psychiater die möglichen körperlichen Ursachen seelischer Leiden stärker in den Blick. Wenn es sinnvoll erscheint, können sie ihre Patienten mit Medikamenten, wie Antidepressiva, behandeln oder auch medikamentöse und psychotherapeutische Behandlungsansätze miteinander kombinieren.
Quellen:
Ein Heilpraktiker ist eine Person, die über eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz verfügt. Dabei unterscheidet man zwischen den umfassend ausgebildeten „großen“ Heilpraktikern und den „kleinen“ Heilpraktikern, deren Zulassung auf einen bestimmten Bereich beschränkt ist. Zur letztgenannten Gruppe zählt auch der „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Er darf keine körperlichen Leiden behandeln, verfügt aber dafür auf seinem Fachgebiet meist über ein tieferes Wissen als ein Voll-Heilpraktiker. Neben Gesprächstherapie, Gestalttherapie und systemischer Therapie werden von Heilpraktikern noch viele weitere Psychotherapieverfahren angeboten. Die Qualitätsstandards können dabei erheblich voneinander abweichen. Die Ausbildung erfolgt überwiegend an privaten Einrichtungen, die Inhalte sind nicht gesetzlich vorgegeben. Heilpraktiker dürfen zwar Psychotherapie anbieten, sich aber nicht „Psychotherapeut“ nennen, da sie nicht über die entsprechende staatliche Zulassung (Approbation) verfügen. Daher können Heilpraktiker ihre Leistungen auch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Quellen:
Qualitätssicherung:
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