Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Barmer eCare-App Android Version 2.2.0 (22.501.0 - Debug), die iOS Version 2.5.0 (83) sowie die eCare-PC-Anwendung Version 2.5 der Barmer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites, mobilen Anwendungen und PC-Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.2, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zwischen 06.09. und 09.09.2022 vorgenommenen Bewertung (BIK BITV App-Test) durch die Firma TWIN CUBES GmbH.
Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige grafische Bedienelemente verfügen über falsche oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
- Einige informative Grafiken verfügen über keine Alternativtexte.
- Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden.
- Datentabellen, die für Kalender-Elemente verwendet wurden, sind nicht als solche mit entsprechenden Strukturelementen ausgezeichnet. Die Bedeutung der Spalten und Zeilen ist für Screenreadernutzer:innen nicht fassbar.
- Beschriftungen von Formularfeldern sind teilweise nicht programmatisch den Feldern zugeordnet.
- In einigen Fällen werden Inhalte nicht in der visuell sichtbaren Reihenfolge vom Screenreader ausgegeben.
- Es wird nur eine Ausrichtung des Gerätes im Hochformat unterstützt.
- Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.
- Einige Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar und bedienbar.
- In einigen Fällen sind wesentliche Inhalte und Funktionen aufgrund einer Tastaturfalle mit der Tastatur nicht erreichbar.
- Die Tastatur-Fokusreihenfolge ist in einigen Fällen nicht schlüssig und nachvollziehbar. U.a. bekommen visuell versteckte Elemente den Tastaturfokus.
- Bei einigen interaktiven Elementen, wie z.B. Buttons, ist der Tastaturfokus nicht deutlich hervorgehoben / erkennbar.
- Karussells lassen sich nur durch die Streichgesten bewegen. Es besteht keine Möglichkeit ein Karussell-Element durch einfache Zeiger-Gesten wie Tippen, Doppeltippen oder Tippen-und-Halten zu ändern.
- In einigen Fällen fehlen die Fehlermeldungen in Textform. Es werden nur die Feldbeschriftungen grafisch durch eine andere Farbe (Rot) hervorgehoben.
- Nicht alle Komponenten sind so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind.
- Es ist nicht möglich sowohl die Position des Fokus als auch die Markierung des Texts mit Hilfe des Screenreaders innerhalb eines Formularfelds zu ändern.
- Die Systemeinstellung „Dunkles Design“ wird von der App nicht unterstützt.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.10.2022 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.2, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zwischen 09.09. und 04.10.2022 vorgenommenen Bewertung (BIK BITV App-Test) durch die Firma TWIN CUBES GmbH.
Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige grafische Bedienelemente verfügen über falsche oder nicht aussagekräftige Alternativtexte.
- Einige informative Grafiken verfügen über keine Alternativtexte.
- Einige Schmuckgrafiken sind nicht als solche ausgezeichnet. Sie werden vom Screenreader ausgegeben, obwohl sie keine oder nicht aussagekräftige Alternativtexte haben.
- Es gibt gegliederte Inhalte für deren Überschriften keine Elemente für Überschriften verwendet werden.
- Beschriftungen von Formularfeldern sind teilweise nicht programmatisch den Feldern zugeordnet.
- In einigen Fällen, z.B. bei Karussells, werden Inhalte nicht in der visuell sichtbaren Reihenfolge vom Screenreader ausgegeben.
- Es wird nur eine Ausrichtung des Gerätes im Hochformat unterstützt.
- Nicht alle Eingabefelder (z.B. „E-Mail“), die sich klar auf den Nutzer selbst beziehen vermitteln den Zweck des jeweiligen Feldes.
- Teilweise ist das geforderte Kontrastverhältnis von Texten im Vergleich zu deren Hintergrund nicht ausreichend.
- In einigen Fällen weisen grafische Bedienelemente ein zu geringes Kontrastverhältnis zum Hintergrund auf.
- Einige Inhalte und Funktionen sind mit der Tastatur nicht erreichbar und bedienbar.
- In einigen Fällen bekommen nicht interaktive Elemente wie Textabsätze den Tastaturfokus.
- Bei einigen interaktiven Elementen, wie z.B. Buttons oder Links, ist der Tastaturfokus nicht deutlich hervorgehoben / erkennbar.
- Karussells lassen sich nur durch die Streichgesten bewegen. Es besteht keine Möglichkeit ein Karussell-Element durch einfache Zeiger-Gesten wie Tippen, Doppeltippen oder Tippen-und-Halten zu ändern.
- In einigen Fällen fehlen die Fehlermeldungen in Textform. Es werden nur die Feldbeschriftungen grafisch durch eine andere Farbe (Rot) hervorgehoben.
- Nicht alle Komponenten sind so umgesetzt, dass die semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) vorhanden sind oder richtig verwendet wurden.
- Die Systemeinstellung „Dunkles Design“ wird von der App nicht unterstützt.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.10.2022 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannte Anforderungen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- In einigen Fällen erhalten interaktive Elemente den Tastaturfokus zweimal hintereinander, wobei der Screenreader für dasselbe Element manchmal unterschiedliche Rollen angibt. Ähnlich verhält es sich mit Textinhalten, die ebenfalls doppelt fokussiert und dadurch zweimal vorgelesen werden.
- Auf der Anmeldeseite liest der Screenreader beim Fokussieren des „Zurück“-Buttons sowohl „Zurück“ als auch „Profil“ gleichzeitig vor.
- In einigen Fällen weicht die Überschriften-Struktur vom inhaltlichen Aufbau der Seiten und Dialoge ab.
- Bei einigen Dialogen fehlen die Überschriften vollständig, sodass Screenreader-Nutzende keine klare Orientierung innerhalb des Dialogs erhalten.
- In einigen Fällen verfügen Schaltflächen weder über eine definierte Rolle noch über einen zugänglichen Namen, wodurch ihre Funktion für Screenreader-Nutzende unklar bleibt.
- In einigen Fällen erfüllen Fehlermeldungen, Beschriftungen oder andere Textinhalte nicht die erforderlichen Kontrastanforderungen, wodurch die Lesbarkeit eingeschränkt sein kann.
- Einige interaktive Elemente erhalten keinen sichtbaren Tastaturfokus, während bei anderen der Fokus (z. B. der Rahmen) nicht die Kontrastanforderungen erfüllt und daher nur schwer erkennbar ist.
- Einige wichtige informative Grafiken besitzen weder eine definierte Rolle noch einen aussagekräftigen Alternativtext, wodurch ihre Inhalte für Screenreader-Nutzende nicht zugänglich sind.
- In einigen Fällen erhalten unsichtbare Elemente ohne Text den Fokus des Screenreaders, wodurch die Navigation und Nutzerführung erschwert wird.
- Auf der Seite „Dokumente“ haben die Checkboxen in den Tabellen wenig verständliche Beschriftungen, da beim Vorlesen durch den Screenreader auch die Spaltenüberschriften mit ausgegeben werden.
- In einigen Fällen lesen Screenreader die Beschriftungen von Schaltflächen doppelt vor.
- Auf einigen Seiten haben Buttons zwei Rollen, beispielsweise als „Button“ und gleichzeitig als „Überschrift“, obwohl ausschließlich die Rolle „Button“ vorgesehen ist.•In vielen Fällen werden Trennlinien ausgegeben, was auf einigen Seiten als störend wahrgenommen werden kann.
- In einigen Fällen, wie beispielsweise im Dialog „Ansicht filtern“, wird der Status von Schaltflächen ausschließlich visuell dargestellt. Nutzende ohne visuelle Wahrnehmung erhalten dadurch keine Informationen über den aktuellen Zustand des Elements.
- Auf einigen Seiten, wie beispielsweise „Aktivitäten“, erhalten interaktive Elemente den Tastaturfokus zweimal hintereinander. Dabei wird die Rolle des Elements jedoch nur in einem der beiden Fälle vom Screenreader ausgegeben.
- Auf der Seite „Vertretung für Angehörige“ kann die Schaltfläche „Person hinzufügen“ weder mit der Tastatur fokussiert noch aktiviert werden, wodurch das Hinzufügen einer Vertretung per Tastatur nicht möglich ist.
- Einige anderssprachige Wörter und Abschnitte auf der Seite „Open-Source-Lizenzen“ sind nicht durchgängig als solche ausgezeichnet.
- Die Session-Zeitbegrenzung wird den Nutzenden nicht angezeigt, und es besteht keine Option, das Zeitlimit zurückzusetzen. Zudem fehlt ein Hinweisdialog, der vor dem Ablauf der Frist warnt und eine Option zur Verlängerung anbietet.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die bekannten, bestehenden Barrieren der Dienste zu beheben und somit den Zugang zur App zu verbessern.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung: Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 28.02.2025 aktualisiert.
Barrieren melden
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Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.