- Welche Zahnvorsorgeuntersuchungen gibt es für Kinder & Jugendliche?
- Zahnvorsorge vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag
- Zahnvorsorge für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren
- Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
- Wie können Kinder und Jugendliche die Zahnvorsorge in Anspruch nehmen?
- Welche Kosten übernimmt die Barmer für die Zahnvorsorge bei Kindern?
- Zahnvorsorge bei Kindern kurz zusammengefasst
Kinder und Jugendliche sollten regelmäßig, bereits ab dem ersten Zähnchen, ihre Zähne beim Zahnarzt untersuchen lassen. Die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen übernimmt Ihre Barmer. Auch in Schulen und Kindergärten ist Zahnvorsorge ein wichtiges Thema. Deswegen beteiligt sich die Barmer an Zahnvorsorge-Programmen (Gruppenprophylaxe). Diese führen Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit den Gesundheitsämtern in Schulen und Kindergärten durch.
Zahnvorsorge beginnt bei der Barmer schon ganz früh. Warum? Bereits mit zwei Jahren ist das Milchgebiss von Kindern meist komplett, aber bereits ab dem ersten Zahn anfällig für Karies und Zahnfäule. Untersuchungen belegen, dass sich die bleibenden Zähne nur dann optimal entwickeln können, wenn sie aus einem gesunden Umfeld, das heißt, auf der Grundlage gesunder Milchzähne entstehen. Sind die Milchzähne gesund, verringert sich zudem das Risiko von Zahn- und Kieferfehlstellungen, die später zu einer Behandlung in der Kieferorthopädie führen können.
Welche Zahnvorsorgeuntersuchungen gibt es für Kinder & Jugendliche?
Zahnvorsorge vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag
Bei Kindern zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 6. Geburtstag übernehmen wir die Kosten für sechs zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten dienen. Auch für das Auftragen eines Fluoridlacks zur Zahnschmelzhärtung übernimmt die Barmer zweimal im Kalenderhalbjahr die Kosten. Die Zahnvorsorgeuntersuchungen unterscheiden sich zeitlich wie folgt:
- zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat: 3x zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU1) im Abstand von mindestens vier Monaten, Fluoridierung 2x pro Kalenderhalbjahr
- zwischen dem 34. Lebensmonat und dem 6. Geburtstag: 3x zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FU2) im Abstand von mindestens zwölf Monaten, Fluoridierung 2x pro Kalenderhalbjahr
Zahnvorsorge für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren
Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr können einmal pro Kalenderhalbjahr Ihre Zähne und den Kiefer vom Zahnarzt untersuchen lassen. Im Rahmen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe prüft der Zahnarzt zum Beispiel den Mundhygienestatus sowie den Zustand des Zahnfleisches und gibt Tipps für eine zahngesunde Ernährung. Zusätzlich werden bei Bedarf die Zähne mit einem Fluoridgel bestrichen und die hinteren Backenzähne mit einer dünnen Kunststoffschicht versiegelt (Fissurenversiegelung). Beides dient dem zusätzlichen Kariesschutz.
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Die Gruppenprophylaxe wird für Kinder bis 12 Jahre in Kindergärten und Schulen durchgeführt mit dem Ziel, ihnen altersgerecht ein zahnbewusstes Verhalten nahezubringen. Dafür kommen die Zahnärzte oder Gesundheitsämter direkt in die Einrichtungen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine kostenlose Gruppenprophylaxe auch für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr angeboten.
Die Gruppenprophylaxe umfasst die Untersuchung der Mundhöhle und die Anfertigung eines Zahnstatus, Fluoridierungs-Maßnahmen zur Verbesserung der Zahnhärtung, Ernährungsberatung sowie eine Anleitung zur Mundhygiene. Für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko gibt es darüber hinaus Programme zur Intensivprophylaxe.
Wie können Kinder und Jugendliche die Zahnvorsorge in Anspruch nehmen?
Vereinbaren Sie mit Ihrem Zahnarzt einen Termin zur Zahnvorsorge Ihres Kindes oder nehmen Sie Ihr Kind einfach zu Ihrem nächsten Vorsorgetermin mit. Vergessen Sie dabei Ihre Versichertenkarten nicht.
Ab 12 Jahren werden die Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes im Zahn-Bonusheft eingetragen. Wenn Sie die Zähne Ihres Kindes regelmäßig vom Zahnarzt kontrollieren lassen, erhöht sich der Zuschuss an den Kosten für einen eventuell späteren Zahnersatz. Einen schnellen Überblick über die Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes finden Sie im digitalen Zahnbonusheft.
Welche Kosten übernimmt die Barmer für die Zahnvorsorge bei Kindern?
Die Barmer übernimmt bei Kindern zwischen dem 6. Lebensmonat und dem 6. Geburtstag die Kosten für sechs zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Falls notwendig übernimmt die Barmer ebenso die Kosten für den Einsatz eines Fluoridlacks zur Zahnschmelzhärtung.
Für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 18. Lebensjahr ist pro Kalenderhalbjahr eine Untersuchung beim Zahnarzt kostenfrei. Zusätzlich wird die lokale Fluoridierung der Zähne und die Versiegelung in den hinteren Backenzähnen mit aushärtenden Kunststoffen übernommen.
Für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko bietet die Barmer Intensivprophylaxe-Maßnahmen.
Nach der Untersuchung rechnet der Zahnarzt die gesetzlichen Leistungen über die Versichertenkarte direkt mit der Barmer ab.
Die Gruppenprophylaxe wird ebenfalls für alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, von der Barmer übernommen.
Zahnvorsorge bei Kindern kurz zusammengefasst
- Gesunde Zähne von Anfang an: Ab dem ersten Zähnchen können Sie mit Ihrem Kind die Zahnvorsorge in Anspruch nehmen: Sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bis zum 6. Geburtstag und danach einmal im Kalenderhalbjahr.
- Vorsorge lohnt sich: Mit einer Zahnvorsorge schützen Sie die Zähne Ihrer Kinder zusätzlich und können Zahnproblemen vorbeugen.
- Punkte sammeln & sparen: Ihre im Barmer Bonusprogramm gesammelten Punkte können Sie später für eine Geld- oder Zuschussprämie einlösen.