- Warum sollte man zur Hautkrebsvorsorge gehen?
- Was wird bei der Hautkrebsvorsorge gemacht?
- Wie oft übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Hautkrebsvorsorge?
- Wer führt das Hautkrebs-Screening bzw. den Haut-Check durch?
- Werden die Kosten für das Hautkrebs-Screening von der Barmer übernommen?
- Ihre Barmer-Vorteile bei der Hautkrebsvorsorge
Hautkrebs ist eine der am häufigsten vorkommenden Krebserkrankungen. Eine regelmäßige Früherkennung von Hautkrebs ist daher besonders wichtig. Das kostenlose Hautkrebs-Screening der Barmer ermöglicht es allen Versicherten ab 35 Jahren, ihre Haut alle zwei Jahre gründlich untersuchen zu lassen. Auch für Versicherte unter 35 Jahren hat die Barmer ein Angebot zur Hautkrebs-Früherkennung - den sogenannten Haut-Check.
Warum sollte man zur Hautkrebsvorsorge gehen?
Ziel des Hautkrebs-Screenings, meist kurz Hautscreening genannt, ist die möglichst frühzeitige Entdeckung von schwarzem und hellem Hautkrebs, im Fachjargon malignes Melanom bzw. Basalzell- oder Plattenepithelkarzinom genannt. Wird Hautkrebs frühzeitig erkannt und unmittelbar mit der Behandlung begonnen, sind die Heilungschancen gut.
Was wird bei der Hautkrebsvorsorge gemacht?
Neben der ärztlichen Untersuchung werden Sie über Ihr persönliches Hautkrebsrisiko aufgeklärt sowie über geeignete Hautschutzmaßnahmen informiert. Konkret beinhaltet das Hautscreening in der Regel die folgenden Leistungen:
- Ausführliche Anamnese: Ihr Arzt wird mit Ihnen Ihren gesundheitlichen Zustand, eventuelle Vorerkrankungen und mögliche Risikofaktoren besprechen.
- Hautuntersuchung: Sie werden von Kopf bis Fuß mit dem bloßen Auge untersucht. Auch Hautfalten und Schleimhäute werden näher betrachtet.
- Beratung & Befund: Sollte der Arzt eine verdächtige Hautstelle entdecken, wird er mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. In den meisten Fällen wird in einem weiteren Termin eine Gewebeprobe entnommen oder die verdächtige Hautstelle direkt entfernt. Zur Abklärung wird diese zur Untersuchung in ein Labor geschickt.
- Auflichtmikroskopie: Beim Haut-Check für unter 35-Jährige wird das Auflichtmikroskop, welches eine genauere und vergrößerte Betrachtung der Hautveränderung ermöglicht, in den meisten Regionen standardmäßig eingesetzt. Beim Haut-Screening für über 35-Jährige erfolgt der Einsatz dieses Mikroskops bei medizinischer Notwendigkeit.
Wie oft übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Hautkrebsvorsorge?
- Hautkrebs-Screening ab 35 Jahre: Diese Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge steht allen Versicherten ab 35 Jahren als gesetzlicher Anspruch zu. Sie können das Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre kostenfrei durchführen lassen.
- Haut-Check unter 35 Jahre: Als Zusatzleistung können auch Barmer-Versicherte, die jünger als 35 Jahre sind, eine Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung durchführen lassen, den Haut-Check. Ab welchem Alter der Haut-Check der Barmer in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland. So ist in den meisten Bundesländern ein Haut-Check ab 15 Jahren möglich, in einzelnen früher oder auch etwas später. Informieren Sie sich in einer persönlichen Beratung über die jeweiligen Vorgaben Ihres Bundeslandes.
Wer führt das Hautkrebs-Screening bzw. den Haut-Check durch?
Den Haut-Check für unter 35-Jährige dürfen ausschließlich am Vertrag teilnehmende Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologen durchführen. Das Hautkrebs-Screening für Versicherte ab 35 Jahren kann bei allen Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder auch vom Hausarzt durchgeführt werden, insofern er über eine entsprechende Zusatzqualifikation verfügt.
Werden die Kosten für das Hautkrebs-Screening von der Barmer übernommen?
Ja, die Barmer übernimmt alle zwei Jahre die Kosten für ein Haut-Screening bzw. einen Haut-Check, sofern bei letzterem das im jeweiligen Bundesland vorgegebene Mindestalter erreicht ist.
Ihre Barmer-Vorteile bei der Hautkrebsvorsorge
- Unsere Leistung: Neben dem gesetzlichen Hautkrebs-Screening für alle Versicherten ab 35 Jahren bezahlt die Barmer auch die Hautkrebsfrüherkennung für unter 35-Jährige. Und dies alle zwei Jahre.
- Unkomplizierte Abrechnung: Das Hautkrebs-Screening wird ganz einfach über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Den Haut-Check erhalten Sie über einen Vertrag in Ihrer Facharztpraxis für Haut-und Geschlechtskrankheiten.