Der Begriff Workation bildet sich aus den englischen Wörtern „work“ (arbeiten) und „vacation“ (Urlaub). Während einer Workation reisen Menschen typischerweise an Orte mit einer schönen Umgebung oder kulturellen Attraktionen. Von dort arbeiten sie und genießen gleichzeitig die Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.
Bei einer Workation ist insbesondere der Zeitrahmen zu beachten. Sollte der Aufenthalt kürzer als vier Wochen sein, besteht zunächst kein arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf. Laut der Europäischen Kommission gilt die Workation als Entsendung und Arbeitnehmende können problemlos im Rahmen einer Auslandsentsendung sozialversichert werden.
Sollte der Mitarbeitende seine Tätigkeit außerhalb der Europäischen Union ausüben wollen, müssen die Aufenthaltsbestimmungen und Visumsanforderungen der einzelnen Länder geprüft werden. Gegebenenfalls ist es nötig eine Arbeitserlaubnis zu beantragen.