Junge schwangere Frau mit Tablet auf einer Couch
Neues Informationsportal der BARMER

Klarheit über finanzielle Absicherung bei Mutterschutz für Selbstständige

Lesedauer weniger als 3 Min
  • Nur etwa ein Viertel der selbstständig arbeitenden Mütter erhält Mutterschaftsleistungen, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Mit einem neuen Informationsportal trägt die BARMER dazu bei, diese Versorgungslücke zu verkleinern.
  • Das Portal bündelt wichtige Informationen zum Mutterschutz und zur finanziellen Absicherung für selbstständig arbeitende Frauen.
  • BARMER-Landesgeschäftsführerin Leyh: „Gerade für Selbstständige ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, welche Möglichkeiten der finanziellen Absicherung rund um die Geburt bestehen. Unser neues Informationsangebot soll Orientierung geben und helfen, die eigenen Ansprüche rechtzeitig zu kennen.“

Berlin/Potsdam, 28. August 2026 – Selbstständig erwerbstätige Frauen können sich freiwillig über ihre Krankenversicherung gegen Einkommensausfall während der Mutterschutzfrist absichern. Etwa die Hälfte der gesetzlich versicherten selbstständig arbeitenden Frauen im gebärfähigen Alter verfügt über eine entsprechende Absicherung. Dennoch nimmt nur etwa ein Viertel Mutterschaftsleistungen in Anspruch. Die BARMER möchte dieser Versorgungslücke entgegenwirken und bündelt wichtige Informationen auf einem neuen Informationsportal. „Eine Schwangerschaft bringt viele Veränderungen mit sich. Für selbstständig arbeitende Frauen kommt häufig die Sorge hinzu, wie sich die berufliche Auszeit finanziell auswirkt. Deshalb wollen wir mit verständlichen Informationen dazu beitragen, dass Frauen ihre Möglichkeiten kennen und die für sie passende Absicherung frühzeitig in den Blick nehmen“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der BARMER in Berlin und Brandenburg.

Alle relevanten Informationen auf einen Blick

Das Informationsportal beantwortet insbesondere drei zentrale Fragen: Welche Ansprüche auf Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen bestehen für Selbstständige? Auf welchem Weg kann Mutterschaftsgeld bezogen werden? Und wie wird die Leistung beantragt und berechnet? Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige kann ein Wahltarif Krankengeld eine wichtige Grundlage für die finanzielle Absicherung sein. Damit kann unter bestimmten Voraussetzungen während der Mutterschutzfrist Mutterschaftsgeld bezogen werden. Auf dem neuen BARMER-Portal finden werdende Mütter zudem Informationen zu notwendigen Anträgen, Berechnungsgrundlagen und Fristen. Nach Einschätzung der BARMER-Landeschefin besteht gerade bei den unterschiedlichen Möglichkeiten der Absicherung Informationsbedarf. „Wer selbstständig arbeitet, muss sich häufig um viele Dinge gleichzeitig kümmern. Da kann die Frage der finanziellen Absicherung rund um die Geburt schnell ins Hintertreffen geraten. Unser Ziel ist es, die wichtigsten Informationen übersichtlich zusammenzuführen und den Zugang zu Leistungen möglichst einfach zu machen.“

Das neue Informationsportal der BARMER ist abrufbar unter www.barmer.de/a000669.

Diese Pressemitteilung steht auch im Presseportal der BARMER-Landesvertretung Berlin/Brandenburg zum Download bereit.

Pressekontakt:

Kai Fortelka
Pressesprecher der BARMER für Berlin und Brandenburg
Telefon: 0202 568 151 140
E-Mail: presse.be.bb@barmer.de
X: x.com/BARMER_BB

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