„Schon immer war klar, dass Rettungsdienst mehr ist als nur der Transport.“ – Interview mit Dr. Tamara Zieschang, Innenministerin Sachsen-Anhalts
Vor dem Hintergrund aktueller Reformvorhaben in der Notfallversorgung steht auch der Rettungsdienst vor wichtigen Weiterentwicklungen. Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes hat Sachsen-Anhalt zentrale Weichen für eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Versorgung gestellt. Dr. Tamara Zieschang, Innenministerin Sachsen-Anhalts, erläutert im Interview mit der Barmer die wesentlichen Neuerungen und ordnet sie in den Kontext der geplanten Bundesreform ein.
Frau Ministerin, im Mai wurde das Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalts novelliert. Was sind aus Ihrer Sicht die drei wichtigsten Änderungen?
"Wir stärken den Rettungsdienst im ländlichen Raum und machen ihn insgesamt zukunftsfest. Dazu tragen Telenotärzte und Gemeindenotfallsanitäter bei, die nun landesweit in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen sollen. Der Telenotarzt ist eine zusätzliche Hilfe. Er unterstützt Notfallsanitäter oder auch Notärzte vor Ort – ohne sie zu ersetzen. Auch der Gemeindenotfallsanitäter stärkt die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum. Er kommt zum Einsatz, wenn zwar ein medizinischer Notfall vorliegt, aber ein Transport ins Krankenhaus nicht zwingend notwendig erscheint. Damit wird der Rettungswagen nur dort eingesetzt, wo er tatsächlich gebraucht wird. Die vorhandenen Ressourcen im Rettungsdienst werden auf diese Weise zielgerichteter genutzt. Darüber hinaus stärken wir sehr bewusst die Qualität im System. Mit einer verbindlichen Fortbildungspflicht sorgen wir dafür, dass alle Beschäftigten dauerhaft auf dem neuesten Stand bleiben – medizinisch, technisch und im Umgang mit den Herausforderungen ihres Berufs. Zugleich stärken wir die Handlungssicherheit der Einsatzkräfte, indem wir klare Regelungen zur Delegation heilkundlicher Maßnahmen schaffen. Das bedeutet: weniger Unsicherheit, mehr Entscheidungsspielraum – und damit schnellere Hilfe für die Patientinnen und Patienten."
Das Bundeskabinett hat am 22. April 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Digitale Ersteinschätzungsverfahren, vernetzte Gesundheitsleitsysteme und Integrierte Notfallzentren sind nur einige Schlagworte. Wie bewerten Sie den Gesetzentwurf?
"Die geplante Reform zur Verbesserung der Notfallversorgung verfolgt grundsätzlich ein begrüßenswertes Ziel. Positiv zu bewerten sind insbesondere die bessere Steuerung von Patientinnen und Patienten sowie die stärkere Verzahnung der Versorgungsbereiche. Was die konkrete Ausgestaltung anbelangt, bestehen allerdings erhebliche Bedenken. Der Gesetzentwurf greift tief in den Bereich der Notfallrettung ein, der in die Zuständigkeit der Länder fällt, und macht weitreichende Vorgaben zur Organisation und Struktur des Rettungsdienstes. Dies schränkt die Gestaltungsspielräume der Länder ein und wirft grundlegende verfassungsrechtliche Fragen zur Kompetenzverteilung auf."
Auch die Einbeziehung der medizinischen Notfallrettung in das SGB V, also die Notfallrettung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, ist ein zentraler Baustein der Notfallreform. Wie bewerten Sie den geplanten Paradigmenwechsel von „Transportlogik“ zu „Behandlungslogik“?
"Schon immer war klar, dass Rettungsdienst mehr ist als nur der Transport. Im Mittelpunkt steht die medizinische Leistung. Insoweit wird jetzt klar, dass der Versicherte auch dann einen Anspruch auf Ersatz der Kosten des Rettungsdienstes gegenüber dem Kostenträger hat, wenn er nicht transportiert werden muss. Diesen Paradigmenwechsel teile ich. Die Änderung im SGB V darf aber nicht mit einer derart grundlegend neuen Kompetenzverteilung einhergehen."
Inwieweit braucht es angesichts der stärkeren Verzahnung von Rettung und Behandlung neue gemeinsame Steuerungs- oder Koordinationsstrukturen zwischen Innen- und Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt?
"Transport und medizinische Behandlung im rettungsdienstlichen Notfall gehören seit jeher zusammen. Wichtig ist, dass darüber hinaus die Leistungen des Rettungsdienstes und die stationäre wie auch die ambulante Versorgung so miteinander verbunden werden, dass sich eine qualitativ hochwertige Gesamtversorgung ergibt. Jeder soll die für ihn passende Versorgung erhalten. Insoweit sind wir im ständigen Gespräch und befürworten die stärkere Verzahnung mit dem von der Kassenärztlichen Vereinigung verantworteten ambulanten Bereich."
Wie weit ist Sachsen-Anhalt bei der technischen und organisatorischen Vorbereitung auf die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117?
"Um eine Zusammenarbeit zwischen den Rufnummern 112 und 116 117 zu ermöglichen, bedarf es einiger Vorbereitung. Unter anderem müssen dazu Schnittstellen geschaffen werden. Das Stichwort lautet hier UCRI – oder Universelle Leitstellenschnittstelle für stationäre und mobile Sprach- und Datenanwendungen. Diese ist teilweise, aber noch nicht flächendeckend vorhanden. Zudem implementieren wir derzeit in Zusammenarbeit mit den Trägern des Rettungsdienstes die softwarebasierte standardisierte Notrufabfrage. Dies sind Schritte hin zu modernen, notwendigen Gesundheitsleitsystemen."
Inwieweit sehen Sie erneuten Anpassungsbedarf im Landesrettungsdienstgesetz, um die Anforderungen der Notfallreform umzusetzen?
"Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen der geplanten Notfallreform noch nicht beschlossen. Im Bundesrat liegen unzählige Änderungsanträge der Länder, zu denen im Bund zunächst noch eine Meinungsbildung erfolgen muss. Erst wenn das Gesetzgebungsverfahren auf der Zielgraden ist, wissen wir, ob und welche Änderungen sich daraus für das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergeben."
Hier lesen Sie, wie sich die Barmer zum Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt positioniert: www.barmer.de/p030407.
Hier lesen Sie, wie sich die Barmer zur Notfallreform auf Bundesebene positioniert: www.barmer.de/d001455.