Landtag Sachsen-Anhalt
STANDORTinfo Sachsen-Anhalt

Rückblick auf gesundheitspolitische Highlights in Sachsen-Anhalt

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Vom 23. bis 26. Juni 2026 fand die letzte Landtagssitzung vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt statt. Zeit, auf die gesundheitspolitischen Highlights der Legislatur zurückzublicken. Die Mitarbeitenden der Barmer Landesvertretung Sachsen-Anhalt verraten, welche Entwicklungen im Gesundheitsbereich sie am meisten beschäftigt haben und warum. 

In seiner letzten Sitzung verabschiedete der Landtag von Sachsen-Anhalt das Landeskrankenhausgesetz. Vor dem Hintergrund der Krankenhausreform des Bundes soll damit eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, die Krankenhausplanung entsprechend der Gliederung der Leistungsgruppen aufzustellen.

Birgit Dziuk

„Gute Versorgung braucht gute Strukturen. Das Landeskrankenhausgesetz schafft den Rahmen für notwendige Veränderungen. Sachsen-Anhalt stellt damit die Weichen für einen koordinierten Transformationsprozess der Krankenhauslandschaft. Wichtig ist, dass sich der zukünftige Krankenhausplan Sachsen-Anhalts strikt an einer einheitlich hohen Behandlungsqualität in den hiesigen Kliniken ausrichtet. Hinsichtlich der Ausnahmeregelungen setze ich auf verantwortungsvolles Handeln der Landesregierung. In der vorletzten Landtagssitzung ist angeklungen, man wolle bei der Zuweisung der Leistungsgruppen schnell sein, um sich nicht mit den Krankenkassen abstimmen zu müssen. Das kann nicht der richtige Ansatz sein. Wir brauchen tragfähige Lösungen, die vom Land mit allen Akteuren erarbeitet werden, für einen Zeithorizont von mindestens zehn Jahren. Ausnahmeregelungen dürfen nicht zulasten der Patientensicherheit gehen. Das Land sollte jetzt die Chance für ein Gesamtkonzept nutzen und die stationären und ambulanten Strukturen sowie den Rettungsdienst miteinander verzahnen."

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wurde den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bestimmen. Neben stationären Leistungen sollen sie auch erweiterte ambulante Leistungen und Angebote der Übergangs- und Kurzzeitpflege erbringen können. Auf diese Weise soll auch in struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen eine qualitätsgesicherte medizinische Grundversorgung aufrechterhalten werden.

Maren Düring

„Die neue Gesetzeslage eröffnet Sachsen-Anhalt die Chance, mit sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen die Gesundheitsversorgung zukunftsfest aufzustellen. In Kombination mit den Möglichkeiten der Telemedizin können Versorgungslücken so gezielt geschlossen und medizinische Angebote näher zu den Menschen gebracht werden, besonders im ländlichen Raum. So lässt sich der steigende Versorgungsbedarf verlässlich auffangen und eine moderne, wohnortnahe Versorgung langfristig sichern. Umso bedauerlicher ist es, dass die Reaktionen sowohl seitens des Landes als auch vieler Einrichtungen bislang eher zurückhaltend ausfallen. Es gibt positive Einzelbeispiele, wie das Projekt REGENT. Eine Landesstrategie ist jedoch bisher nicht erkennbar. Ein positiver erster Schritt ist der Entschließungsantrag der letzten Landtagssitzung. Hier wurde festgehalten, dass eine bedarfsgerechte und flächendeckende Gesundheitsversorgung nur durch ein abgestimmtes Zusammenwirken des ambulanten und stationären Sektors sichergestellt werden kann."

Das Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2008 in Kraft getretenen. Fünfzehn Jahre später beschloss der Landtag, das Gesetz zu evaluieren. Erst im September 2025 wurde diese Evaluierung beauftragt. Im April 2026 beschloss der Landtag, Ende 2027 einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Jan Heider

„Nicht nur das fachlich versierte Konzept 'Sachsen-Anhalt atmet auf – Nichtraucherschutz und Prävention stärken' der Landestelle für Suchtfragen aus dem Jahr 2020, sondern auch die aktuelle Evaluation des Nichtraucherschutzgesetzes vom März 2026 sind von der Landesregierung in der 8. Legislatur nicht genutzt worden, um unser Landes-Nichtraucherschutzgesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen. Regelungslücken für E-Zigaretten und Tabakerhitzer oder auch fehlende Rauchverbote auf Spielplätzen und in Berufsschulen bestehen im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern weiterhin. Ob sich die neue Landesregierung den Beschluss des scheidenden Landtages von April 2026, einen Gesetzesentwurf Ende 2027 vorzulegen, wirklich zu Herzen nimmt, bleibt abzuwarten. Hätte man es politisch gewollt, könnte Sachsen-Anhalt schon seit vielen Jahren 'aufatmen'. Vermisst jemand den blauen Dunst in Kneipen, Restaurants und Clubs? Ich kenne zumindest keinen. Ganz im Gegenteil. Mehr Engagement in Sachen Nichtraucherschutz und Prävention ist sicherlich mehrheitsfähig, bisher nur nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt. Aus meiner Sicht schade. Aus Sicht einer Krankenkasse teuer.“ 

Die Barmer Sachsen-Anhalt hatte im März 2024 öffentlich ein Online-Portal zum Suchen und Finden freier Pflegeheimplätze gefordert. Im Januar 2025 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Einrichtung eines digitalen Pflegeplatzfinders beschlossen. Er befindet sich derzeit in der Erstellung. 

Söder

„Für viele Betroffene und ihre Angehörigen ist die Suche nach einem Pflegeplatz heute mit großem Stress und Unsicherheit verbunden. Hier kann ein transparentes, aktuelles System wie der Pflegeplatzfinder echte Entlastung schaffen. Auch die Sozialdienste in den Krankenhäusern werden von einem digitalen Tool profitieren. Statt zeitaufwendig Einrichtungen abzutelefonieren, können freie Plätze schnell und gezielt gefunden werden. Das ist besonders wichtig, weil in Sachsen-Anhalt viele Pflegefälle direkt nach einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Entscheidend bleibt die Verlässlichkeit der Daten. Deshalb sollte es meiner Ansicht nach eine Verpflichtung für Pflegeheime geben, ihre Kapazitäten tagaktuell zu melden. Nur so wird das Instrument seinem Anspruch gerecht. Ich bin zudem gespannt, ob künftig auch ambulante Angebote integriert werden. Eine solche Erweiterung würde den Nutzen des Pflegeplatzfinders noch einmal deutlich erhöhen.“

Im Jahr 2023 wurde die Nachbarschaftshilfe in Sachsen-Anhalt eingeführt. Mittlerweile gibt es im Land mehr als 4.700 Engagierte. Für die geleistete Unterstützung können Helfende, die sich in einem Kurs entsprechend qualifiziert haben, den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung erhalten (131 Euro pro Monat). Die Barmer bietet seit April 2026 außerdem einen Online-Kurs zur Qualifikation an. Er ist kostenfrei und steht allen Interessierten offen, unabhängig von der Kassenzugehörigkeit.

Stefanie Bremer

„Die Nachbarschaftshilfe ist ein voller Erfolg in Sachsen-Anhalt. Das zeigt die hohe Zahl der Ehrenamtlichen, die sich bereits hat qualifizieren lassen. Das Angebot unterstützt die ambulanten Pflegestrukturen im Land und entlastet Angehörige. Meiner Meinung nach kann es auch zu mehr Solidarität in der Nachbarschaft und Gesellschaft allgemein führen. Stolz macht mich, dass wir als Barmer in diesem Bereich mit einem ergänzenden Online-Kurs das Angebot der Qualifikation erweitern können. Neben den bisherigen Präsenzschulungen der PIA gibt es auch ein E-Learning. Es erlaubt engagierten Helferinnen und Helfern die Schulung unkompliziert in ihren Alltag zu integrieren. Die Zusammenarbeit zwischen Landesministerium und Barmer stellt für mich ein gelungenes Beispiel für eine moderne Public-Health-Kooperation dar, die gesellschaftliches Engagement stärkt.“

Mindestmengenregelungen sind ein etabliertes Instrument der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Sie basieren auf der Annahme und vielfach belegten Erkenntnis, dass eine höhere Behandlungszahl mit größerer Erfahrung und besseren Behandlungsergebnissen einhergeht. Im August 2025 erhob Sachsen-Anhalt gemeinsam mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Vorgaben des G-BA für die Versorgung von Frühchen.

Heike Schache

„Vorgaben zur Mindestmenge dienen der Qualitätssicherung und damit unmittelbar der Patientensicherheit. Der Zusammenhang zwischen der Anzahl an Behandlungen und ihrer Qualität ist vielfach nachgewiesen und auch international belegt. Gerade die Versorgung von Frühgeborenen ist eine komplexe, interdisziplinäre Teamleistung, die ein hohes Maß an Erfahrung und Routine erfordert. Dass Sachsen-Anhalt in diesem sensiblen Bereich Qualitätsunterschiede zulassen will, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar. Das sage ich auch als Mutter. Der Wunsch nach wortortnaher Versorgung ist verständlich, darf aber bei hochkomplexen Behandlungsfällen nicht zulasten der bestmöglichen Behandlungsqualität gehen.“ 

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident a.D. Dr. Reiner Haseloff machte den vieldiskutierten Ärztemangel Ende des Jahres 2023 zur Chefsache. Daraufhin wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, das Stipendien, die Unterstützung bei Praxisgründungen und Kooperationsbörsen beinhaltet. Wie bereits im Koalitionsvertrag formuliert wurde, gilt es vor allem, Absolventinnen und Absolventen im Land Sachsen-Anhalt zu halten.

Lisa Jana Selonke

„Sachsen-Anhalt bildet ausreichend Ärztinnen und Ärzte aus, verliert jedoch viele nach dem Studium. Genau darin liegt die eigentliche Herausforderung. Ich selbst habe in Magdeburg Gesundheitsförderung und -management studiert und mich bewusst entschieden, hier zu bleiben. Ausschlaggebend dafür war, dass mir eine Perspektive geboten wurde, sowohl durch berufliche Entwicklungsmöglichkeiten als auch durch die Chance, aktiv an der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in der Region mitzuwirken. Wer in Sachsen-Anhalt ausbildet, muss auch Rahmenbedingungen schaffen, die Menschen langfristig im Land halten. Die Ansätze der Landesregierung gehen in die richtige Richtung. Entscheidend ist jedoch, ob es gelingt, attraktive Perspektiven zu schaffen, die stärker sind als die Abwanderung. Ich denke da an weiche Faktoren wie flexible Arbeitszeitmodelle, teamorientierte Versorgungsstrukturen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gerade hier liegt für Sachsen-Anhalt eine große Chance, sich als attraktiver Standort zu positionieren.“ 

Mitte Mai 2026 wurde das Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt novelliert. Mit der Änderung soll die Leistungsfähigkeit der Notfallversorgung im Land gestärkt werden. Das erfolgt unter anderem mit der gesetzlichen Verankerung des Telenotarztes, des Gemeindenotfallsanitäters und der smartphonebasiert alarmierten Ersthelfenden.

Andreas Ude

„Ich glaube, die Gesetzesänderungen werden die Notfallversorgung insbesondere auf dem Land verbessern und die Notaufnahmen entlasten. Aber wir sind mit der Novellierung immer noch nicht da, wo wir hinwollen. Es gilt in den kommenden Monaten die Empfehlungen des Gutachtens zur Notfallversorgung in Sachsen-Anhalt umzusetzen. Es hat erheblichen Verbesserungs- und Modernisierungsbedarf festgestellt. Ein zentraler Punkt ist der Einsatz von Notärzten: In Sachsen-Anhalt werden sie deutlich häufiger alarmiert als im Bundesdurchschnitt, teilweise bis zu doppelt so oft. Dabei werden sie nicht selten für Einsätze gebunden, die auch qualifiziertes nichtärztliches Rettungsdienstpersonal eigenständig bewältigen könnte. Das führt dazu, dass Notärzte für echte lebensbedrohliche Notfälle unter Umständen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Deshalb brauchen wir dringend einen einheitlichen Notarztindikationskatalog, der klar festlegt, wann der Einsatz eines Notarztes wirklich erforderlich ist. Unabhängig unserer Landesspezifika wird sicherlich auch die Notfallreform auf Bundesebene Bewegung in die Rettungsdienststrukturen bringen. Die diesjährige Novellierung des Rettungsdienstgesetzes wird also nicht die letzte gewesen sein.“