Berlin, 29. November 2024 – Jede neunte Person in Mecklenburg-Vorpommern erhält bei schadhaften Seitenzähnen eine Amalgamfüllung, in Baden-Württemberg hingegen nur jede 83. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des BARMER-Zahnreports hervor, die vor dem Hintergrund des Amalgamverbots der Europäischen Union ab Januar 2025 erarbeitet wurde. Demnach gibt es nach wie vor große regionale Unterschiede beim Einsatz von Amalgam. Die niedrigsten Amalgamanteile bei der Inanspruchnahme von Seitenzahnfüllungen gab es im Jahr 2023 in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen mit rund 1,2 beziehungsweise 1,3 und 1,9 Prozent. Spitzenreiter sind Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit 8,3 beziehungsweise 8,7 und 11,2 Prozent. „Im Interesse der Versicherten sind vor allem qualitativ hochwertige, zuzahlungsfreie Alternativen für Amalgam als Füllungswerkstoff wichtig. Eine Grundlage dafür ist die von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband kürzlich erarbeitete Regelung“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub. Jedoch müsse der neue gesetzliche Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Versorgung ohne Amalgam in den Praxen klar und unmissverständlich kommuniziert werden.
Amalgam immer seltener in Anspruch genommen
Dem Zahnreport der BARMER zufolge bekamen im Jahr 2023 bundesweit noch 3,5 Prozent der Patientinnen und Patienten in ihren Seitenzähnen eine Amalgamfüllung. Im Jahr 2021 lag dieser Wert noch bei 4,6 Prozent. In dem genannten Zeitraum ergibt sich also eine relative Abnahme von etwa 25 Prozent. Untersucht wurden für diese Werte rund 1,7 Millionen Patienten mit einer Seitenzahnfüllung.
Jede zweite Praxis in Mecklenburg-Vorpommern verwendet Amalgam
Nach den Daten der BARMER lag der bundesweite Anteil der Praxen, die mindestens eine Amalgamfüllung abrechneten, bei knapp 20 Prozent. Damit können bundesweit mehr als 80 Prozent der Praxen als „amalgamfrei“ bezeichnet werden. Eine alternative Versorgung der Patienten wird demnach offensichtlich schon vor dem Amalgamverbot ab 1. Januar 2025 von einer Vielzahl der Praxen umgesetzt. Welche zuzahlungsfreien Füllungen dort genau angeboten beziehungsweise eingebracht wurden, kann anhand der Daten der BARMER jedoch nicht ermittelt werden. Die regionalen Anteile der Praxen mit Amalgamverwendung reichen für das Jahr 2023 von 8,3 Prozent in Baden-Württemberg bis hin zu 48,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. „Die künftig anstelle von Amalgam eingesetzten Alternativwerkstoffe sollten unbedingt wissenschaftlich gut abgesichert sein. Aus medizinischer Sicht sind besonders bei der Haltbarkeit der Füllungen keine Abstriche akzeptabel“, sagt Prof. Dr. Michael Walter von der Technischen Universität Dresden, Autor des BARMER-Zahnreports. Eine qualitativ hochwertige Versorgung für ausnahmslos alle Versicherten müsse angesichts des bevorstehenden Amalgamverbots weiter im Vordergrund der fachlichen Diskussionen zu dem Thema stehen.
Service
Das ePaper zur Studie finden Sie hier: Zahnreport 2024 | Dentalamalgam
Zusätzliche Informationen zu allgemeinen zahnärztlichen Versorgungsdaten des Zahnreports finden Interessierte unter bifg | Zahnreport 2024.