Pressemitteilungen 2020

FAQ zum Coronavirus

Lesedauer unter 58 Minuten

Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um das neuartige Coronavirus. Darüber hinaus erreichen Sie unsere Experten über die Barmer-Hotline bis auf Weiteres rund um die Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 84 84 111

Aktuelles zur Corona-Impfung

Die Impfung gegen Covid-19 findet vor allem in Arztpraxen und durch mobile Impfteams statt. Seit Juni können auch Impfungen durch alle Betriebsärztinnen und -ärzte am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Ab dem 08. Februar 2022 dürfen auch Apotheken Personen ab 12 Jahren impfen. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf, ob diese Möglichkeit in Ihrer Apotheke besteht.

Nach der Coronavirus-Impfverordnung soll die Corona-Schutzimpfung sowohl in Impfzentren als auch durch mobile Impfteams erfolgen. Die Impfteams stellen sicher, dass auch Personen mit eingeschränkter Mobilität geimpft werden können. Für die Organisation und Umsetzung sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Dadurch wird die Vorgehensweise voraussichtlich regional unterschiedlich sein. Es macht daher Sinn, sich bei der Terminvereinbarung direkt nach den regionalen Beförderungsangeboten zu erkundigen.

Kommt eine Impfung durch ein mobiles Impfteam nicht in Frage, können Fahrkosten zum Impfzentrum auch von den Krankenkassen im Ausnahmefall übernommen werden. Hierfür gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einem „normalen“ Besuch von z.B. Hausarztpraxen – wo mittlerweile auch Corona-Schutzimpfungen verabreicht werden. Voraussetzung ist, dass es sich bei den Impflingen um dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Versicherte (Merkzeichen aG, Bl oder H bzw. Pflegegrad 4 oder 5. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich das Merkzeichen G vorliegen) handelt. Eine gesonderte Genehmigung durch die Barmer ist nicht erforderlich.

Die EU-weite Zulassung des ersten Covid-19 Impfstoffes von BioNTech/Pfizer erfolgte am 21.12.2020. Im Anschluss an die Zulassung gab das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Impfstoff-Chargen frei. Danach erfolgte die Auslieferung des Impfstoffes durch den Hersteller an die Anlieferungszentren der Länder und von dort an die Impfzentren.

Am 27.12.2020 wurde bundesweit mit den ersten Impfungen begonnen.

Da anfänglich nur eine begrenzte Menge an Impfstoffen verfügbar war, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut zunächst Personengruppen mit besonders hohem Risiko für Ansteckung und schweren Verlauf definiert. Die Coronavirus-Impfverordnung baute auf dieser STIKO-Empfehlung auf und unterschied Personen mit höchster Priorität, hoher Priorität und erhöhter Priorität, die der Reihe nach geimpft werden.

Die Priorisierung ist ab dem 07. Juni 2021 bundesweit aufgehoben.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die COVID-19-Impfung auch für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren. Außerdem hat sich die STIKO für eine Impfung der Kinder von 5-11 Jahren in folgenden Fällen ausgesprochen:

  • Kinder mit Vorerkrankungen
  • Kinder mit Kontaktpersonen im Umfeld, welche ein hohes Erkrankungsrisiko haben und nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (beispielsweise Hochbetagte oder Immunsupprimierte)
  • Kinder ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch des Kindes oder der Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung

Die Europäischen Zulassungsbehörde hat dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech und Pfizer am 28. Mai 2021 die Zulassung für die Anwendung bei Jugendlichen ab zwölf Jahren erteilt. Jugendliche können seit dem 7. Juni 21 nach ärztlicher Beratung geimpft werden. Mittlerweile bewertet die EMA auch die Anwendung des Impfstoffs von Moderna Spikevax® bei Jugendlichen ab zwölf Jahren als positiv. 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Covid-19-Impfung für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 - 17 Jahren, die Empfehlung für die 5- bis 11-Jährigen wird noch vor Jahresende erwartet. 

In seltenen Fällen wurde bei Kindern über Herzmuskelentzündungen nach Impfungen mit mRNA-Impfstoffen berichtet – das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) erforschen dies in einer umfangreichen Studie genauer.

Für eine vollständige Immunisierung wird der Impfstoff zwei Mal im Abstand von drei bis sechs Wochen verabreicht.

Zu den häufigsten Impfreaktionen nach der Impfung mit Comirnaty® zählten

  • Schmerzen an der Einstichstelle (91%)
  • Abgeschlagenheit (78%)
  • Kopfschmerz (76%)
  • Schüttelfrost (49%)
  • Myalgien (Muskelschmerzem) (42%)
  • Fieber (24%)
  • Gelenkschmerzen (20%)
  • Schwellung (9%)
  • und Rötung (9%) an der Einstichstelle.

Die Reaktionen waren größtenteils mild bis moderat. Schwere Lokalreaktionen und systemische Reaktionen traten mit einer Häufigkeit bis 2% auf; sie waren nach der zweiten Impfstoffdosis häufiger als nach der ersten Impfstoffdosis. Die Nebenwirkungen bei Kindern zwischen 5 und 11 Jahren sind vergleichbar mit jenen in der Altersgruppe ab 12 Jahren. Das Risiko seltener Nebenwirkungen bei Kindern der Altersgruppe 5 - 11 Jahre lässt sich momentan laut STIKO aufgrund der eingeschränkten Datenlage noch nicht abschätzen.

Nähere Informationen zu den Nebenwirkungen hat das RKI zusammengestellt.

In seltenen Fällen wurde bei Kindern über Herzmuskelentzündungen nach Impfungen mit mRNA-Impfstoffen berichtet – das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB) erforschen dies in einer umfangreichen Studie genauer.

Die Organisation der Impfung und die Vergabe der Impftermine haben anfangs die Bundesländer geregelt. Mittlerweile kann sich jeder impfen lassen, der möchte. Impftermine können in den Arztpraxen vereinbart werden. Wer Fragen zu seinem Impftermin hat, kann sich aber immer noch an über die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116117 informieren.

Mittlerweile gibt es in vielen Städten auch zahlreiche Impfangebote ohne Termin. Ab dem 08. Februar 2022 sind auch Impfungen für Personen ab 12 Jahren in Apotheken möglich. Bitte erkundigen Sie sich hierzu in der Apotheke Ihrer Wahl.

Die zu impfenden Personen bekommen jeweils ein Aufklärungsmerkblatt und einen Einwilligungsbogen ausgehändigt. Diese Dokumente füllen sie vor der Impfung aus und unterschreiben sie.
Aufklärungsmerkblatt:
Dieses enthält Informationen zur Art des Impfstoffs, zur Wirksamkeit der Impfung, Kontraindikationen, Verhalten vor und nach der Impfung, mögliche Impfreaktionen und Vorgehen bei Impfkomplikationen.

Einwilligungsbogen:

Der Einwilligungsbogen enthält Fragen zum Gesundheitszustand der zu impfenden Person, zu früheren Impfungen, zu Allergien und zur Einnahme von Gerinnungshemmern.

Das Aufklärungsmerkblatt und den Einwilligungsbogen findet man auf der Internetseite des RKI:

Wie bei allen anderen Impfungen auch, kann es nach der Anwendung des mRNA-Impfstoffes Comirnaty® von BionTech/Pfizer und Covid-19-Vaccine (m-RNA1273) von Moderna zu Lokal-und Allgemeinreaktionen kommen. Am häufigsten wird von Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Frösteln, Gelenkschmerzen, Fieber oder Schwellung der Einstichstelle berichtet. Personen über 55 Jahren hatten in den Studien seltener Reaktionen als jüngere Personen. Die Reaktionen sind meist mild oder mäßig ausgeprägt. Begleiterscheinungen treten häufiger nach der zweiten Impfdosis auf.

Nach Anwendung des Vektor-basierten Impfstoffes Vaxzevria® von AstraZeneca kann es zu Schmerzen an der Einstichstelle und Spannungsgefühl kommen. Auch hier können Reaktionen wie Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und allgemeines Krankheitsgefühl sowie erhöhte Temperatur auftreten. Bei diesem Impfstoff treten Reaktionen eher nach der ersten Impfdosis auf. Seit dem 16.03.2021 waren Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff für wenige Tage ausgesetzt. Anhand der Daten konnte nicht ausgeschlossen werden , dass eine Blutgerinnungsstörung im Zusammenhang mit der Impfung steht. Die Blutgerinnungsstörung ist zwar sehr selten, sie kann aber tödlich verlaufen. Die Blutgerinnungsstörung ist zwar sehr selten, sie kann aber tödlich verlaufen. Die STIKO empfiehlt seit 01.04.2021, diesen Impfstoff nur noch bei Personen ab 60 Jahren einzusetzen. Für jüngere Personen, die schon eine Impfung erhalten haben, empfiehlt die STIKO als Zweitimpfungen eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs zwölf Wochen nach der Erstimpfung zu verabreichen.

Bei der Anwendung des Impfstoffs von Janssen (Johnson & Johnson) treten hauptsächlich folgende Nebenwirkungen auf: Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und Fieber. Analog zum AstraZeneca-Impfstoff empfiehlt die STIKO die Anwendung ab 60 Jahren aufgrund thromboembolischer Ereignisse.

Geimpfte Personen können über die App SafeVac 2.0 angeben, wie gut sie die Impfung vertragen haben. Diese Beobachtungsstudie dient dem Robert-Koch-Institut dazu, möglichst viele Informationen zur Verträglichkeit der Covid-19 Impfstoffe zu sammeln.

Alternativ können geimpfte Personen mögliche Nebenwirkungen auch über die Website www.nebenwirkungen.bund.de, dem örtlichen Gesundheitsamt oder ihren Hausarzt/ ihre Hausärztin melden.

Für die impfwilligen Personen ist die Impfung kostenfrei. Es spielt keine Rolle, wo man sich impfen lässt. Die Kosten für den Impfstoff werden vom Bund getragen. Die Organisation und der Betrieb der Impfzentren wird von der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung sowie den Bundesländern finanziert. 
Impfausweise erhalten Sie vom Hausarzt kostenfrei. Die Impfausweise bestellen Hausärzte über ihre Kassenärztliche Vereinigung. Die Kosten werden in einem Umlageverfahren anschließend von den Kassen beglichen.

Aktuell sind Antikörpertests zur Überprüfung der Impfantwort keine Kassenleistung. Von daher kann diese Labortestung weder über die Versichertenkarte abgerechnet werden, noch ist eine Erstattung auf privatärztliche Rechnungen möglich.

Die herkömmlichen Bluttest auf Antikörper im Blut erfassen nur die Antikörperbildung durch die B-Lymphozyten. Die Leistung der T-Lymphozyten wird nicht erfasst. Im Falle von Corona ist die Bedeutung der beiden Wege der Immunantwort noch nicht ausreichend erforscht, um derzeit gängige Bluttests auch richtig bewerten zu können. Daher kann die Bestimmung von Antikörpern noch nicht sinnvoll eingesetzt werden, um bei einzelnen Patienten zu überprüfen, ob eine Immunität gegen das Coronavirus besteht – beispielsweise nach einer Impfung oder nach einer durchgemachten Infektion.

Weitere Informationen zur Immunantwort des Körpers finden Sie hier

Für eine vollständige Grundimmunisierung mit den Corona-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer (Comirnaty®), Moderna (Spikevax®) und AstraZeneca (Vaxzevria®) wird eine zweimalige Impfung benötigt. Der seit Mitte April 2021 verfügbare Impfstoff von Janssen muss nur einmal geimpft werden.

Die Impfabstände hängen vom verwendeten Impfstoff ab. Die STIKO empfiehlt die folgenden Impfabstände. Personen, die bereits eine Impfung mit Vaxzevria® aber noch keine zweite Impfung erhalten haben, wird eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

Impfabstände:

Comirnaty (BioNTech/Pfizer): 3-6 Wochen

Spikevax (Moderna): 4-6 Wochen

Vaxzevria (AstraZeneca): 9-12 Wochen

Impfschema (Vaxzevria/mRNA-Impfstoff): ab 4 Wochen

Die STIKO empfiehlt die Booster-Impfung für alle ab 18 und seit dem 13. Januar 2022 auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren. Kinder und Jugendliche erhalten eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® in der altersentsprechenden Dosierung. Die Booster-Impfung wird mit einem Mindestabstand von drei Monaten nach der zweiten Impfung empfohlen.

Für einige Personengruppen ist die Booster-Impfung jedoch jetzt besonders wichtig:

Der Impfschutz, der über die Grundimmunisierung erreicht wird, kann sich bei älteren Menschen und bei immunschwachen Menschen nicht so gut aufbauen, weil das Immunsystem nur eingeschränkt auf die Impfung reagiert. Doch nicht nur das: Der Impfschutz baut sich auch schneller ab. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Auffrischimpfung besonders für

  • Personen, die älter als 70 Jahre sind und vor mindestens drei Monaten gegen Corona geimpft wurden.
  • Personen mit einer Immunschwäche, die vor mindestens drei Monaten gegen Corona geimpft wurden.
  • Pflegepersonal und Betreute, die vor mindestens drei Monaten gegen Corona geimpft wurden.

Weiterhin sollen Personen, die eine einmalige Impfung mit dem Vektor-Impfstoff Janssen®von Johnson & Johnson erhalten haben, eine Auffrischimpfung bekommen.

Wenn Sie wissen möchten, ob für Sie oder Familienangehörige die kostenlose Auffrischimpfung möglich ist, sprechen Sie am besten mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Geimpft werden kann dann in der Arztpraxis, in einem Impfzentrum, durch einen Betriebsarzt oder durch mobile Impfteams.

Wir haben ausführliche Informationen zu den Booster-Impfungen für Sie zusammengestellt.

Detaillierte Informationen bietet auch das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Internetseite www.zusammengegencorona.de an.

Eine Auffrischimpfung, auch Booster-Impfung genannt, kann entsprecher der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nach mindestens drei Monaten nach der letzten Impfung vorgenommen werden. In einigen Fällen ist aber bereits eine frühere Auffrischimpfung sinnvoll. Wer mit dem Vektor-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson geimpft wurde, kann bereits nach 4 Wochen eine Auffrischimpfung erhalten. Ebenso wird die Ärztin oder der Arzt bei einer schweren Immunschwäche eventuell eine Auffrischimpfung schon nach 4 Wochen empfehlen. Die Booster-Impfung bietet einen guten Schutz, doch sprechen aktuelle Daten dafür, dass sich auch der Schutz der Booster-Impfung nach einigen Monaten wieder abbaut.
In Israel haben gefährdete Bevölkerungsgruppen bereits eine weitere Auffrischimpfung mit Comirnaty® bekommen. Dadurch konnte zwar ein Anstieg der Antikörper erreicht werden, inwieweit damit aber ein besserer Schutz auch gegen die Omikron-Variante besteht, lässt sich mit Sicherheit noch nicht sagen. Auch einen dauerhaften Schutz werde es vermutlich bei der zweiten Auffrischimpfung nicht geben. Eine Empfehlung für eine zweite Booster-Impfung und damit vierte Corona-Impfung hat die Ständige Impfkommission (STIKO) noch nicht ausgesprochen. Da sich bereits ein Impfstoff, der sich gezielt gegen die Omikron-Variante richtet, in der Entwicklung befindet, ist es auch denkbar, dass zukünftig dieser Impfstoff für das Boostern empfohlen und verwendet wird. 

Mittlerweile steht genügend Impfstoff zur Verfügung und jeder kann sich mit seinem Hausarzt beraten, welcher davon am geeignetsten ist. Entscheidend für die Auswahl des Impfstoffes kann zum Beispiel das Alter der zu impfenden Person sein, da nicht jeder Impfstoff für alle Altersklassen empfohlen wird.

Eine Ausnahme stellen die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca und Janssen (Johnson & Johnson) dar: Diese können inzwischen unabhängig von Alter, Vorerkrankungen und Berufsgruppe nach individueller Aufklärung, Risikoabschätzung und Patientenwunsch geimpft werden. 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 08.04.2021 einen neuen Beschluss zur Impfung mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca veröffentlicht. Da seltene aber schwere Blutgerinnungsstörungen bei Personen unter 60 Jahren nach der Impfung mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca aufgetreten sind, empfiehlt die STIKO, diesen Impfstoff vorzugsweise nur noch bei Personen einzusetzen, die älter als 60 Jahre sind. Wer bereits die erste Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten hat, soll die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Dies gilt auch für den Vektorimpfstoff von Janssen (Johnson & Johnson). Die STIKO eröffnet aber auch die Möglichkeit einer Impfung jüngerer Personen, wenn zuvor eine ausführliche ärztliche Aufklärung stattfindet und der Patient das Risiko akzeptiert. 

Comirnaty® von BioNTech/Pfizer:
Dieser mRNA-basierte Impfstoff ist zur Anwendung ab 5 Jahren zugelassen. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfdosen notwendig. Es handelt sich um den ersten in Deutschland verfügbaren Impfstoff. Der Impfstoff hat eine Wirksamkeit von 95 Prozent und verhindert dadurch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an Covid-19 zu erkranken.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich am 10.11.2021 dafür ausgesprochen, Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit dem Impfstoff Comirnaty® zu impfen. Dies gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für die Auffrischimpfungen.

Impfstoff von Moderna:
Als zweiter Corona-Impfstoff ist seit dem 06.01.2021 auch der mRNA-Impfstoff des US-Herstellers Moderna in der Europäischen Union (EU) zugelassen. Für eine vollständige Grundimmunisierung werden zwei Impfdosen benötigt. Die Wirksamkeit liegt bei 94,1 Prozent.

Personen unter 30 Jahren sollen nicht mehr mit Spikevax® geimpft werden. Dies empfiehlt die Ständige Impfkommission seit den 10.11.2021. Bei dieser jungen Personengruppe kommt es zwar selten aber häufiger als bei der Impfung mit Comirnaty® zu Herzschädigungen. 

Vaxzevria® von AstraZeneca:
Der Vektor-basierte Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca ist seit 29.01.2021 in der EU zugelassen. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfdosen notwendig. Nach einem vorübergehenden Aussetzen der Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland wurden die Impfungen seit dem 19.03.2021 wieder aufgenommen.

Die STIKO empfiehlt seit dem 01.04.2021, diesen Impfstoff nur noch bei Personen ab 60 Jahren einzusetzen. Am 01.07.2021 hat die STIKO eine weitere Empfehlung ausgesprochen. Personen, die Vaxzevria® als 1. Impfstoffdosis erhalten haben, sollen unabhängig vom Alter einen mRNA-Impfstoff als 2. Impfstoffdosis erhalten.

Impfstoff von Janssen

Der Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson, der von der Firmen-Tochter Janssen in den Niederlanden entwickelt wurde, wurde am 11.03.2021 in der Europäischen Union (EU) zugelassen. Der Vektorimpfstoff muss im Gegensatz zu den bisher verfügbaren Impfstoffen nur einmal gegeben werden und benötigt für die Lagerung nur normale Kühlschranktemperaturen. Die Wirksamkeit liegt bei 67 Prozent. Aufgrund der geringeren Wirksamkeit empfiehlt die Ständige Impfkommission eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Weitere Impfstoffe sind weltweit in der Entwicklung. Insgesamt gibt es über 230 Impfstoffprojekte. Die EU hat neben den Impfstoffen von BioNTech/PfizerModerna, AstraZeneca und Janssen auch Impfstoffe anderer Hersteller bestellt. Diese befinden sich größtenteils in der Studienphase III.

Totimpfstofffe der Firmen Novavax und Valneva

Die Impfstoffe der Firmen Novavax (Nuvaxovid®) und Valneva basieren auf dem bekannten Wirkprinzip älterer Impfstoffe, wie dem Grippeimpfstoff oder dem Impfstoff gegen die japanische Enzephalitis. Sie gelten als Alternative zu den mRNA- und den Vektorimpfstoffen, da sie kein Genmaterial der Coronaviren enthalten. Nuvaxovid® enthält Eiweißpartikel, die denen der Hülle der Coronaviren ähneln. Werden diese Partikel geimpft, reagiert der Körper, in dem er Antikörper bildet. Der Impfstoff von Valneva ist ein Ganzvirusimpfstoff. Er enthält abgetötete Coronaviren, die ebenfalls eine Immunantwort des Körpers auslösen. Damit beide Impfstoffe das Immunsystem ausreichend stimulieren, werden Wirkverstärker eingesetzt. Dadurch kann das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, beispielsweise bei Nuvaxovid® um etwa 90 Prozent gesenkt werden. Aktuell laufen Studien zur Schutzwirkung gegenüber der Virusvariante Omikron. Bei beiden Impfstoffen sind die am häufigsten beobachteten Nebenwirkungen vergleichbar mit den Nebenwirkungen anderer Impfstoffe. Rötungen, Schmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle sowie Kopf-, Muskel und Gelenkschmerzen sowie eine allgemeine Erschöpfung wurden in den Studien beobachtet. Allerdings können seltene noch nicht bekannte Nebenwirkungen, wie sie auch gerade in der Anfangsphase der Anwendung der mRNA- und Vektorimpfstoffe auftraten, nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Impfung kann den Geimpften vor schweren Verläufen einer Coronainfektion schützen, dennoch können, wenn auch nur in geringer Menge, Viren auf andere Menschen übertragen werden.

Am 20. Dezember hat sich die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) für die Zulassung von Nuvaxovid® ausgesprochen. Der Impfstoff wird in zwei Impfdosen im Abstand von drei Wochen verabreicht. Eine Impfempfehlung der STIKO wird für Anfang 2022 erwartet.

Weitere Impfstoffe sind weltweit in der Entwicklung. Insgesamt gibt es mehr als 200 Impfstoffprojekte. Die Bundesregierung informiert auf ihrer Internetseite regelmäßig über die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe und die Liefermengen.

Mehr Informationen zum aktuellen Stand der Impfstoffentwicklung findet man auf der Website der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen.

Nach einem vorübergehenden Aussetzen der Impfungen mit AstraZeneca in Deutschland werden die Impfungen nun ab dem 19.03.2021 wiederaufgenommen. Allerdings empfiehlt die STIKO--Ständige Impfkommission seit 01.04.2021, diesen Impfstoff nur noch bei Personen ab 60 Jahren einzusetzen.
Was ist passiert?
Stand 29.03.2021 wurden dem PEI 31 Fälle von Sinusvenenthrombosen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca gemeldet. 9 Patienten sind daran verstorben.  Es kommt dabei zu einem Blutgerinnsel in einer Hirnvene und einer gleichzeitigen Abnahme der Blutplättchen. Die gemeldeten Fälle betrafen hauptsächlich Frauen unter 55 Jahren und äußerten sich 4-16 Tage nach einer Impfung.
Wie macht sich die Blutgerinnungsstörung bemerkbar?
Das Paul-Ehrlich-Institut weist darauf hin, dass Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen – z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen – sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollten.
Was bedeutet es für Menschen, die bereits mit AstraZeneca geimpft wurden?
Für jüngere Personen, die schon eine Impfung erhalten haben, empfiehlt die STIKO 12 Wochen nach der ersten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer oder Moderna) die Impfserie abzuschließen.
Geimpfte jeden Alters sollten weiterhin wachsam sein und den Arzt aufsuchen, wenn es ihnen nach der Impfung immer schlechter geht und sie zum Beispiel an starken und anhaltenden Kopfschmerzen leiden oder sich punktförmige Hautblutungen bemerkbar machen.
Wie geht es weiter?
Am 06.05.2021 hat die Gesundheitsministerkonferenz die Priorisierung für den Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca aufgehoben.

Ärzte können alle Altersgruppen ab 18 Jahren auf Wunsch und nach ärztlichem Ermessen unabhängig von Vorerkrankungen oder Berufsgruppe mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen. Dieser Impfstoff unterliegt somit keiner Priorisierung mehr. Ebenso können Ärzte den Abstand zur Zweitimpfung auf vier Wochen verkürzen. Die Zulassung des Impfstoffes deckt einen Zeitraum von vier bis zwölf Wochen zwischen den beiden Impfterminen ab. Ein erhöhter Impfabstand soll dabei die Wirksamkeit verbessern. Der verkürzte Impfabstand trägt zu einer Flexibilisierung bei, wenn Personen beispielsweise den vollen Impfschutz für eine Urlaubsreise wünschen.

Wo können sich Versichert informieren?
Versicherte erhalten Informationen bei ihrem Arzt und/oder dem Patientenservice 116117.

Diese Impfstoffe enthalten Genabschnitte der Viren in Form von mRNA--messenger ribonucleic acid (Boten-RNA). Körperzellen stellen ausgehend von der verimpften mRNA--messenger ribonucleic acid Proteine her, welche als Antigene vom Immunsystem erkannt werden. Das Immunsystem wird daraufhin zur Bildung von Antikörpern und Immunzellen angeregt. Die Körperzellen bauen nach kurzer Zeit die mRNA--messenger ribonucleic acid wieder ab. Die mRNA--messenger ribonucleic acid wird nicht in DNA umgebaut oder ins Erbgut integriert. Bei einem späteren Kontakt mit dem Covid-19 Virus erkennt das Immunsystem die Antigene wieder und kann darauf mit einer Immunantwort reagieren.

Der Vorteil der mRNA--messenger ribonucleic acid-Impfstoffe besteht darin, dass innerhalb kurzer Zeit sehr viele Impfdosen produziert werden können.

Anfänglich wurde der Impfstoff von AstraZeneca nur bei Impfwilligen zwischen 18 bis 64 Jahren eingesetzt. Zugelassen ist der Impfstoff allerdings für alle Altersgruppen ab 18 Jahren. Nachdem die STIKO weitere Studien ausgewertet hat, wurde der Impfstoff ab 04.03.2021 für alle Altersgruppen empfohlen. Vom 15.-19.03.2021 wurde aufgrund schwerwiegender Sinusvenenthrombosen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung die Impfung komplett ausgesetzt. Nach Wiederaufnahme der Impfung kam es Stand 01.04.2021 zu 31 Fällen von Sinusvenenthrombosen. Daraufhin hat die STIKO am 01.04.2021 über einen Beschluss empfohlen, den Impfstoff von AstraZeneca nur noch bei Personen ab 60 Jahren einzusetzen. Inzwischen wurde die Priorisierung für den Impfstoff von der Gesundheitsministerkonferenz aufgehoben, so dass sich alle Personen ab 18 Jahren nach ärztlicher Aufklärung und auf eigenen Wunsch in der Arztpraxis impfen lassen können.
Bei einem Vektor-basierten Impfstoff wird die genetische Information für den Bauplan des Covid-19-Spikeproteins über ein für den Menschen harmloses Trägervirus (Vektor) in den menschlichen Körper eingebracht. Das Trägervirus selbst vermehrt sich im Körper nicht und löst dort keine Infektion aus. Der menschliche Körper kann über die genetische Information für das Covid-19-Spikeprotein dieses selbst herstellen und darauf wiederum mit der Bildung von Antikörpern reagieren. 

Die Sicherheit des Impfstoffes hat oberste Priorität. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) prüft Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes. Dafür gibt es strenge gesetzliche und wissenschaftliche Vorgaben und Kontrollen. Dieser Prozess wird zeitlich verkürzt, indem einzelne Datenpakete von der Zulassungsbehörde bewertet werden sobald sie vorliegen. Das Zulassungsverfahren läuft dadurch schneller ab ohne an Qualität einzubüßen. 

Auch nach der Zulassung des Impfstoffes wird dieser ständig kontrolliert. Nebenwirkungen und Impfreaktionen werden erfasst und vom Paul-Ehrlich-Institut, dem Impfstoffhersteller sowie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bewertet. Treten Nebenwirkungen auf, die im Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten, werden diese analysiert und entsprechende Konsequenzen gezogen. Daher wurde auch der Impfstoff von AstraZeneca ab dem 16.03.2021 zunächst von der Anwendung ausgeschlossen, ist aber nach eingehenden Untersuchungen seit dem 19.03.2021 wieder verfügbar. Die STIKO empfiehlt seit 01.04.2021, diesen Impfstoff nur noch bei Personen ab 60 Jahren einzusetzen.

Der Impfstoff schützt die geimpfte Person davor, selbst an Covid-19 zu erkranken. Noch ist unklar, in welchem Umfang die Impfung auch die Übertragung des Virus reduziert oder verhindert. Daher sollen auch nach der Impfung die bekannten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. 

Laut Ständiger Impfkomission (STIKO) sind die bisher entwickelten Covid-19 Impfstoffe strikt intramuskulär (i.m.) zu verabreichen. Bei Patientinnen und Patienten, die Gerinnungshemmer einnehmen, soll die Impfung mit einer sehr feinen Injektionskanüle und anschließender fester Komprimierung der Einstichstelle über mindestens 2 Minuten erfolgen. Die Anwendung von Gerinnungshemmern stellt in der Regel keine Kontraindikation für die Covid-19 Impfung dar.

Versicherte sollen im Vorfeld der geplanten Impfung mit ihrem Hausarzt sprechen. Wird die Impfung nicht beim Hausarzt vorgenommen, sollten Sie zum Aufklärungsgespräch möglichst alle verfügbaren Unterlagen zu Ihrer Vorerkrankung (beispielsweise. ihren Gerinnungsausweis) sowie die Arzneimittelpackung des Gerinnungshemmers mitbringen.

Zusätzlich werden die Patientinnen und Patienten über den Einwilligungsbogen zu der Einnahme von Gerinnungshemmern befragt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Personen, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, die Verabreichung einer Impfstoffdosis nach 4 Wochen bis 6 Monaten. Es gelten folgende Empfehlungen:

  1. Für Personen, die eine Corona-Infektion mit Symptomen durchgemacht haben, empfiehlt die STIKO eine Impfung nach sechs Monaten. Da mittlerweile der Impfstoff besser verfügbar ist und dieser auch bei einer früheren Gabe vergleichbar verträglich ist, ist eine Impfung auch schon nach vier Wochen möglich.
  2. Personen, die zwar infiziert waren, aber nichts von der Infektion gemerkt haben, können 4 Wochen nach einer gesicherten Labordiagnose geimpft werden.
  3. Personen, die nach der ersten Impfung erkrankt sind, erhalten die zweite Impfstoffdosis 4 Wochen bis 6 Monate nach der Beendigung der Symptome.  

Wie bei allen anderen Impfungen auch bietet die Impfung gegen Corona keinen hundertprozentigen Schutz. Es kann in seltenen Fällen zu Impfdurchbrüchen kommen. 

Impfdurchbrüche, können entstehen, wenn im Alter die Immunantwort auf die Impfung schwächer ausfällt oder wenn bei jüngeren Menschen aufgrund von Krankheiten, wie Rheuma oder Krebs, das Immunsystem nur eingeschränkt funktioniert.

Weitere Infos gibt es auf "Zusammen gegen Corona – Informationen zum Impfen" des Bundesministeriums für Gesundheit und auf "COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen" des Robert-Koch-Instituts.
Die Impfung gegen Covid-19 kann im Impfplaner eingetragen werden. Versicherte können direkt beide Impftermine, die sie bei der Terminvergabe erhalten haben, im Impfplaner hinterlegen und werden dann einige Tage vorher daran erinnert. 
Auf der Seite impfdashboard.de gibt es Informationen zur Anzahl geimpfter Personen in Deutschland, dem Impffortschritt der Bundesländer, zur Anzahl der gelieferten Impfdosen und weitere Meilensteine der Impfkampagne. 

Die FAQ zum Coronavirus

Coronaviren können sowohl Menschen als auch verschiedene Tierarten infizieren und wurden erstmals Mitte der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts entdeckt. Heutzutage sind hunderte Arten von Coronaviren bekannt, die je nach Virusvariante bei Menschen gewöhnliche Erkältungen bis hin zu lebensbedrohlichen Erkrankungen auslösen können. Zu den Virusvarianten, die seinerzeit Epidemien mit besonders schwerwiegenden Krankheitsverläufen auslösten, gehörten das SARS- und das MERS-Coronavirus. SARS steht für „schweres akutes respiratorisches Syndrom“. MERS bedeutet „Middle East respiratory syndrome“, übersetzt „Atemwegssyndrom des Mittleren Ostens“.

Die aktuelle Lungenerkrankung COVID-19 wird durch ein neuartiges Coronavirus verursacht, SARS-CoV-2, das genetisch eng mit dem SARS-Virus aus den frühen 2000er Jahren verwandt ist. Im Gegensatz zum ersten SARS-Virus, SARS-CoV, das sich in der Tiefe der Lunge vermehrt hat, erfolgt die Einnistung und Vermehrung des neuen SARS-CoV-2 im Rachen. Auf diese Weise wird es viel schneller in die Atem- und Sprechluft abgegeben und führt viel schneller zu einer Infektionsweitergabe als das letzte SARS-Virus. Was den Ursprung betrifft, geht man davon aus, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember 2019 auf einem Markt in Wuhan mit SARS-CoV-2 angesteckt haben.

Bei Grippe-Viren weiß man, dass sich die Erreger von Saison zu Saison verändern können. Entsprechend werden die Impfstoffe jährlich angepasst. Auch das neuartige Coronavirus ist mittlerweile mehrfach mutiert. So sind Patienten nach Abheilung einer ersten COVID-19-Erkrankung an einer weiteren SARS-CoV-2-Infektion mit einem anderen SARS-CoV-2-Virenstamm erkrankt. Dabei gab es bei der Zweitinfektion sowohl symptomärmere als auch schwerwiegendere Verläufe als bei der jeweiligen Erstinfektion.

In Südengland und Südafrika konnten im Dezember 2020 jeweils neue Virenstämme mit einer Veränderung im Erbgut des Virus nachgewiesen werden. Diese Veränderungen führen dazu, dass sich diese beiden neuen Virenstämme deutlich schneller ausbreiten als die bisher in Europa vorherrschende Variante. Zwischenzeitlich hat die so genannte Delta-Variante B.1.617.2, die erstmals im Oktober 2020 in Indien nachgewiesen wurde, die übrigen Varianten in Europa überholt. Diese Virusvariante ist deutlich ansteckender, aber dank des zunehmenden Impfschutzes in Europa müssen nicht mehr so viele Infizierte in Kliniken behandelt werden. In welcher Art die neuen Mutationen des Virus SARS-CoV-2 die Ausprägung der Krankheit COVID-19 verändern, ist von Variante zu Variante unterschiedlich. Durch die rasante Verbreitung führen sie dort, wo sie auftreten, allerdings zu einer deutlichen Belastung des Gesundheitssystems, auch wenn die Intensivstationen zunehmend seltener in Anspruch genommen werden müssen.. Dadurch kann es auch bei unterschiedlicher Schwere der Symptomatik zu negativen Auswirkungen auf die COVID-Statistik kommen. Auch zukünftig muss man mit dem Auftreten weiterer Mutationen, insbesondere aus Regionen mit geringer Impfrate, rechnen.

Im November 2021 wurde mit der Variante B.1.1.529, auch Omikron-Variante genannt, eine weitere Variante des Virus nachgewiesen, die wegen vieler Mutationen hoch ansteckend zu sein scheint. Die Variante verbreitet sich derzeit  von Südafrika ausgehend auch in andere Kontinente. Erste Fälle in Europa, Israel und Hongkong sind bereits nachgewiesen worden. In Südafrika ist die Zahl der Neuinfektionen zuletzt stark angestiegen, hier ist aber auch die Impfquote deutlich niedriger als in Europa.

Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 kann ganz unterschiedliche Krankheitsformen verursachen. Die häufigsten Symptome sind Husten, Fieber, Schnupfen sowie Geruchs- und Geschmacksverlust. So wurde bereits bekannt, dass der Krankheitsbeginn von COVID-19 vom Patienten mit einem Heuschnupfen verwechselt wurde. Bei einigen Betroffenen können schwere Verläufe mit Lungenentzündungen und Atemnot auftreten. Auch Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie neurologische Symptome wie Teilnahmslosigkeit und Schläfrigkeit werden beschrieben. Weniger häufig treten Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag und Lymphknotenschwellung auf. Es gibt aber auch Infektionen ohne Symptome, die völlig unbemerkt bleiben oder nur durch Zufall im Rahmen eines Coronas-Test festgestellt werden.

Das Virus befällt und schädigt unter anderem die Innenwände der Blutgefäße, so dass es zu Verstopfungen der Gefäße und zu Durchblutungsstörungen der Organe kommt. Auch nimmt die natürliche Verformbarkeit der Blutzellen ab. Das wiederum führt zu den vielfältigen Symptomen – so vielfältig wie die betroffenen Organe. Die Immunantwort des Körpers gegen das Virus kann zudem sehr heftig ausfallen – man spricht dann von einem Zytokinsturm. Diese Abwehrreaktion kann unkontrolliert verlaufen und dadurch lebensgefährlich werden.

Mittlerweile liegen Erkenntnisse vor, dass auch mehrere Monate nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung ungefähr jeder zehnte der Betroffenen noch Symptome hat, die als Long- oder Post-Covid beschrieben werden. Dabei ist es egal, ob COVID-19 schwer, leicht oder gänzlich unbemerkt verlaufen ist. An Folgeerscheinungen stehen Erschöpfung, Atembeschwerden und Geschmacks- bzw. Geruchsverlust im Vordergrund. Auch später auftretende Einschränkungen des zentralen Nervensystems wie „Nebel im Kopf“, Verwirrtheit oder Konzentrationsschwäche werden beschrieben.

Auch bei Kindern wurden bereits Spätfolgen beschrieben, selbst wenn die Corona-Infektion selbst milde verlief oder gar nicht bemerkt wurde.

Neuere Untersuchungen zeigen, dass durch die verminderte Verformbarkeit der Blutzellen die Organe auch Monate nach der Infektion noch schlechter mit Sauerstoff versorgt werden, was die anhaltenden Beschwerden erklären kann. Innerhalb eines Jahres bilden sich die Symptome eines Long-COVID-19 bei vielen Betroffenen zurück.

Die drei Erkrankungen sind nicht so leicht zu unterscheiden. Die Grippe setzt sehr plötzlich ein. Typisch sind neben trockenem Husten und plötzlich einsetzendem, oft hohem Fieber ein starkes Krankheitsgefühl sowie Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen. Für den Laien ist sie von COVID-19 aber schwer unterscheidbar. Ein wichtiges Indiz ist daher ein möglicher voriger Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person. Einen sicheren Befund kann hier aber nur der Test auf das Coronavirus liefern.

Die herkömmliche Erkältung wiederum kommt schleichend, mit Schnupfen, Halsschmerzen, schleimigem Husten, leicht erhöhter Temperatur, Abgeschlagenheit sowie leichten bis mäßigen Kopfschmerzen. Der Husten kommt in der Regel erst später dazu. Wer eine Erkältung hat, fühlt sich nicht so kraftlos wie bei einer Influenza.

Covid-19 kann sich durch zahlreiche unspezifische Symptome bemerkbar machen, die sich über mehrere Tage entwickeln. Die unteren Atemwege scheinen häufiger betroffen zu sein. Die Hauptsymptome sind Fieber, trockener Husten oder der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn. In schweren Fällen kann es zur Lungenentzündung mit Atemnot kommen. Halsschmerzen und Niesen treten dagegen seltener auf. Weitere, seltenere Symptome sind auch Muskel- und Gelenkschmerzen oder Durchfall. Manche Krankheitsverläufe werden von den Betroffenen gar nicht bemerkt, andere sind noch Wochen nach der immunologischen Genesung geschwächt und stark beeinträchtigt. Das bedeutet, der Virusnachweis ist wieder negativ, aber das Krankheitsgefühl besteht weiter.

Laut Robert Koch-Institut haben Menschen im Alter von über 50 bis 60 Jahren und Menschen mit Grunderkrankungen ein zunehmendes beziehungsweise das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Risikoreiche Grunderkrankungen sind zum Beispiel chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Lungen- oder Stoffwechselerkrankungen. Gefährdet sind auch Menschen, die mit Medikamenten, behandelt werden, die die Immunabwehr schwächen. Die WHO berichtet, dass die Erkrankung bei Kindern meistens mild verläuft. Nur ein sehr kleiner Teil der infizierten Kinder und Jugendlichen ist bisher schwer oder kritisch erkrankt. Schwangere haben neueren Studien zufolge ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe und Begleiterkrankungen, beispielweise Schwangerschaftsdiabetes oder schwangerschaftsbedingte Bluthochdruckerkrankungen wie die Präeklampsie Auch gibt es unter Schwangeren, die an COVID-19 erkrankt sind, eine erhöhte Rate an spontanen Frühgeburten. Das sind Frühgeburten, die von allein beginnen, beispielsweise mit Blasensprung oder Wehen. Die Anzahl erforderlicher Frühgeburten, die eingeleitet werden, weil es Mutter oder Kind gesundheitlich schlecht geht, scheint etwas größer zu sein als bei Schwangeren ohne COVID-19. Das ungeborene Kind scheint nicht gefährdeter durch SARS-CoV-2 zu sein. Es sind bisher nur sehr vereinzelte Ansteckungen geschildert worden.
Forschungen haben gezeigt, dass Patienten, deren Blut eine bestimmte Sorte Abwehrzellen, die sogenannten CD8-T-Lymphozyten, in hoher Zahl aufweisen, einen vergleichsweise günstigen Verlauf von COVID-19 haben. Überwiegen im Blutbild hingegen die sogenannten Neutrophilen Granulozyten, wird wahrscheinlich eine Versorgung auf der Intensivstation notwendig werden. Auch die Blutgruppe scheint einen Einfluss auf die Schwere der Krankheit zu haben. So beobachteten Forscher aus verschiedenen Ländern, dass Menschen mit der Blutgruppe A häufiger unter den an COVID-19 Erkrankten zu finden waren als solche mit Blutgruppe 0.

Chronisch Erkrankte und ältere Personen zählen zur Risikogruppe und müssen daher besonders geschützt werden. Die allgemeinen Hygienemaßnahmen sind insbesondere im Umgang mit diesem Personenkreis zu beachten. Grundsätzlich gilt auch hier das Prinzip des „social distancing“. Daher sollte man beim Kontakt zu diesen Personen auf ausreichenden Abstand und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes und auf das regelmäßige Lüften der benutzten Innenräume achten. Besser ist es, einander im Freien zu treffen als in geschlossenen Räumen. Eltern, Großeltern oder Nachbarn sollte man lieber anrufen und zum Beispiel fragen, ob man Einkäufe sowie nötige Erledigungen übernehmen kann. Sollte man Einkäufe bei den Betroffenen abgeben, gilt es auch hier den notwendigen Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern zu beachten. Durch eine Impfung kann im Falle einer Infektion die so genannte Viruslast, also die Menge der ausgestoßenen Viren, gesenkt werden. Dennoch können auch geimpfte Personen sich mit Coronaviren infizieren und diese auch weitergeben. Sollte man bei sich selbst Erkältungssymptome erkennen, muss demnach jeglicher weiterer Kontakt mit älteren oder chronisch erkrankten Personen vermieden werden.

Wichtig ist, die betroffenen Personen aus der Risikogruppe selbst entscheiden zu lassen, in welchem Maße sie sich schützen möchten oder geschützt werden wollen. Für manche Seniorin oder manchen Senior ist es wichtiger, ihre oder seine Familie in der Nähe zu haben als durch Isolation geschützt zu werden. Andere Ältere entscheiden sich bewusst für sozialen Abstand, um die Zeit bis zu einer möglichen Impfung coronafrei zu überstehen. Wichtig ist, diese Entscheidung auch bei besonderen Anlässen wie Weihnachten oder Geburtstag zu berücksichtigen, denn das Virus kennt keine Feiertage.

Der wichtigste Übertragungsweg der Coronaviren ist der über die Atemluft. Dabei unterscheidet man zwei Transportmöglichkeiten für das Virus.
Tröpfchen, die beim Sprechen, Singen, Husten und Niesen ausgestoßen werden, sind so groß, dass man sie oft schon mit bloßem Auge sehen kann. Sie sind die Ursache der so genannten Tröpfcheninfektion. Aufgrund ihrer Größe sinken sie relativ schnell zu Boden. Beim Niesen werden sie mehrere Meter weit in den Raum geschleudert, weswegen man unbedingt in die Armbeuge niesen sollte. Beim Sprechen oder Singen fliegen die Tröpfchen weniger weit, so dass ein Abstand zum Gegenüber von eineinhalb bis zwei Metern in der Regel ausreicht, um den feuchten Partikeln zu entgehen. Ein noch besserer Schutz ist eine Mund-Nase-Maske, die die Tröpfchen einfach abfängt.

Etwas anders verhält es sich mit den so genannten Aerosolen. Dabei handelt es sich um ein Gemisch von Luft und winzigen Feuchtigkeitspartikeln, die noch kleinere Teilchen wie beispielsweise Viren über lange Strecken durch die Luft transportieren können. Diese Feuchtigkeitspartikel sind kleiner als ein rotes Blutkörperchen und fliegen schon allein mit der natürlichen Luftströmung kilometerweit. Diese Aerosole werden ebenfalls beim Sprechen, Singen, Husten und Niesen, aber eben auch beim Atmen, insbesondere unter Anstrengung, ausgestoßen. Die Teilchen sind dabei so winzig, dass sie auch den Stoff einer einfachen Mund-Nase-Schutzmaske durchdringen können. Aus diesem Grund ist neben dem ausreichenden Abstand zusätzlich ein intensiver Austausch der Umgebungsluft notwendig. Geschlossene Räume sollten intensiv gelüftet werden. Bei der Verwendung von Lüftungs- oder Klimaanlagen ist darauf zu achten, dass die Luft nicht ungefiltert in den Raum zurückgeführt wird. Ventilatoren sollten in Räumen mit mehreren Personen verschiedener Haushalte, beispielsweise in Büroräumen, nicht verwendet werden.  Aktivitäten sollten nach Möglichkeit ins Freie verlegt werden.

Nach bisherigen Erkenntnissen hat die Menge der Viren einen Einfluss auf die Schwere der Infektion. Daher ist eine gute Durchmischung mit frischer Außenluft hilfreich, um die Menge der im Aerosol vorhandenen Viren zu verringern und eine infektiöse Konzentration vor allem in geschlossenen Räumen zu verdünnen.

Coronaviren wurden auch in Stuhlproben einiger Betroffener gefunden. Untersuchungen zeigten zudem, dass die Toilettenspülung über die Verwirbelung der Luft bis zu einem Meter Höhe zu einer Verbreitung der Viren beitragen kann. Hier hilft es, den Toilettendeckel bereits vor dem Spülen geschlossen zu haben. Da SARS-CoV-2 in geringerem Maß auch über die Hände oder Oberflächen verbreitet werden kann, ist eine gute Hand- und Oberflächen-Hygiene weiterhin wichtig.

Coronaviren werden über Tröpfchen und Aerosole übertragen. Wenn Sekret aus dem Nasen-Rachenraum auf Gegenstände wie auf Türklinken oder Lichtschalter gelangt, können die Viren dort mehrere Tage überleben. Zwar ist bei Coronaviren eine Ansteckung über Gegenstände bisher nicht bekannt und eine grundsätzliche Flächendesinfektion im eigenen Haushalt in der Regel nicht notwendig. Wenn sich allerdings Erkrankte im Haushalt befinden, sollten alle Oberflächen und Kontaktgegenstände regelmäßig desinfiziert werden. Ansonsten reicht gründliches Händewaschen mit Seife oder die Händedesinfektion mit einem geeigneten, begrenzt oder einfach viruziden Desinfektionsmittel aus.

Generell gilt: Die Übertragungsmöglichkeiten über Oberflächen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Thema finden unter experimentellen Bedingungen statt und können nicht das realistische Übertragungsrisiko im Alltag widerspiegeln. Es gilt aber als möglich, dass die Menge der Viren, die über Oberflächenflächen übertragen wird, nicht für eine Neuinfektion ausreicht. Bei wiederholtem Kontakt mit virusbelasteten Gegenständen steigt die Gefährdung hingegen.

Fragen zu Übertragungsrisiken durch Lebensmittel und Gegenstände beantwortet das Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), für das Thema Arbeitsschutz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich.

Risikogebiete sind laut RKI Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann. Das RKI listet tagesaktuell die Länder und Regionen, die als Risikogebiet eingestuft werden.

Abstand:

Coronaviren werden über Tröpfchen und Aerosol übertragen. Aerosol wird beim Atmen, Sprechen, Singen und Niesen freigesetzt und bewegt sich länger und weiter durch die Luft. Die Tröpfchen werden beim heftigen Atmen, beispielsweise unter Anstrengung, beim Sprechen, Husten oder Niesen vor allem aus dem Mund ausgestoßen. Die Flugweite beträgt zwischen einem halben Meter beim normalen Sprechen und mehreren Metern beim Niesen und lauten Sprechen. Aus diesem Grund ist auch das Abstandhalten zu anderen Personen eine zentrale Schutzmaßnahme, um das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 zu verringern. Dabei sollte man mindestens 1,5 Meter Distanz wahren und auch auf das Händeschütteln verzichten.

 

Mundschutz:

Vor den Tröpfchen und Aerosol der Mitmenschen kann man sich auch mit speziellen Mund-Nase-Schutzmasken, die mindestens FFP2-Standard entsprechen, schützen. Diese Masken sind vergleichsweise teuer und schützen nur wirkungsvoll, wenn sie ringsherum eng auf der Haut aufliegen und ausschließlich durch den Filterstoff oder das eingebaute Ventil geatmet wird. Wem das zu mühsam ist, der sollte auf die Verwendung dieser FFP-Masken verzichten und einen einfacheren Mundschutz, so genannte Alltags- oder Community-Masken, verwenden. Diese schützen aber nicht den Träger, sondern die Mitmenschen in unmittelbarer Umgebung, weil sie Geschwindigkeit und Menge der ausgestoßenen Tröpfchen und Aerosole vermindern. Wichtig zu wissen: In Bussen und Bahnen, in Geschäften, Arzt- und Behandlungspraxen sowie bei religiösen Versammlungen muss mittlerweile eine FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard (KN95/N95) oder eine medizinische OP-Maske getragen werden. Nur Kinder unter 14 Jahren, bei denen eine solche Maske aufgrund der Passform nicht ausreichend dicht abschließt, dürfen in diesen Bereichen ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.

 

Händehygiene:

Wenn Sekret aus dem Nasen-Rachenraum auf Gegenstände wie auf Türklinken oder Lichtschalter gelangt, können die Viren dort nach neueren Untersuchungen nicht lange oder nicht in ausreichender Zahl überleben. So ist bei Coronaviren eine Ansteckung über Gegenstände bisher nicht bewiesen. Eine grundsätzliche Flächendesinfektion im eigenen Haushalt ist in der Regel nicht notwendig, kann aber sinnvoll sein, wenn sich Erkrankte im Haushalt befinden. Ansonsten reicht gründliches Händewaschen mit Seife oder die Händedesinfektion mit einem geeigneten, begrenzt oder einfach viruziden Desinfektionsmittel aus.

Eine sinnvolle Händehygiene für den Alltag besteht aus Händewaschen oder alternativ der Händedesinfektion. Eine gleichzeitige Anwendung ist in der Regel nicht notwendig.

 

Hände reinigen:

Gründliches Händewaschen über mindestens 20 Sekunden mit Einschäumen auch der Fingernägel und Handrücken beziehungsweise Fingerzwischenräume. Trocknen der Hände möglichst mit einem Einmalhandtuch. Nach dem Händewaschen sollten Wasserhahn und Türklinke nur noch mit dem Einmalhandtuch angefasst werden. Wenn häufiges Händewaschen wie während der aktuellen Corona-Pandemie notwendig ist, sollte die Haut unterstützt werden. Regelmäßiges Eincremen, am besten nach jedem Händewaschen, schützt die Haut vor dem Austrocknen.

 

Hände desinfizieren:

Wenn kein Waschbecken in der Nähe ist oder die Hände nicht merklich verschmutzt sind, kann auch ein Händedesinfektionsmittel hilfreich sein. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Desinfektionsmittelflasche vor dem Verreiben der Lösung wieder verschlossen und verstaut wird, um eine erneute Verschmutzung der Hände durch die Flasche zu vermeiden. Vorteil der Händedesinfektion ist, dass die Haut nicht so sehr ausgelaugt wird wie beim Händewaschen mit Wasser und Seife.

 

Richtiges Lüften:

Gerade in der kalten Jahreszeit ist das Ausweichen an die frische Luft nicht immer möglich. Umso wichtiger ist es, die frische Luft in die Innenräume zu holen. Das gelingt am besten mit einer so genannten Stoßlüftung. Dabei werden Fenster oder Türen je nach Außentemperatur für 3-10 Minuten weit geöffnet. Bei niedrigen Temperaturen reichen drei Minuten Lüftungszeit, im Sommer bei Wärme muss mindestens zehn Minuten gelüftet werden. Der Grund dafür ist die Physik: Die Luft tauscht sich nur aus, wenn auf beiden Seiten des Fensters unterschiedliche Temperaturen herrschen. Nur dann kann ein Luftstrom entstehen und die belastete Luft mitreißen. Je größer der Temperaturunterschied auf beiden Seiten ist, umso schneller erfolgt der Luftaustausch. Sind die Fenster hingegen dauerhaft – beispielsweise in Kippstellung - geöffnet, gleichen sich Außen- und Innentemperatur aneinander an und der Luftstrom kann zum Erliegen kommen.

Geschlossene Räume sollten alle 20 bis 60 Minuten gelüftet werden. Wenn in den Räumen viel gesprochen oder tief geatmet wird (Schulklassen, Besprechungsräume, Sporträume), muss häufiger gelüftet werden. In Räumen, in denen nicht oder wenig gesprochen wird (Büros, Bibliotheken) muss entsprechend seltener gelüftet werden.

Ventilatoren, die die Luft im Raum verwirbeln und etwaige Viren besonders gut verteilen, sollten auch im Sommer nicht benutzt werden. Luftreinigungsgeräte, die die Viren aus der Luft filtern, ändern nichts am Sauerstoffgehalt im Raum und sollten daher nur zusätzlich zum Stoßlüften verwendet werden.

Wer außerdem andere schützen will, sollte darauf achten, in die Armbeuge zu niesen und zu husten. An diese Etikette sollten sich ohnehin alle Erkälteten halten. Das bedeutet auch, dass gebrauchte Papiertaschentücher nicht einfach in den offenen Mülleimer geworfen werden, sondern zum Beispiel in einer verschließbaren Plastiktüte gesammelt und dann entsorgt werden. Auch durch das Tragen eines Mundschutzes kann vermieden werden, dass virenbeladene Speicheltröpfchen aus der Atemluft weit fliegen.

Es gibt zahlreiche Desinfektionsmittel, aber nicht jedes Desinfektionsmittel wirkt auch gegen Viren. Es reicht nicht aus, wenn darauf steht, dass es 99 Prozent aller Bakterien tötet. Der Schutz gegen Viren muss explizit genannt werden.
Das Robert Koch-Institut stellt eine Übersicht über geprüfte Desinfektionsmittel und deren Anwendung zur Verfügung. Es gibt drei Kategorien. Die erste Kategorie ist „begrenzt viruzid“, die zweite „begrenzt viruzid PLUS“ und die dritte „einfach viruzid“. Gegen Coronaviren reicht die niedrigste Variante, also „begrenzt viruzid“.

Für die Hand-Desinfektion werden alkoholische Lösungen eingesetzt. Dafür sollte man mindestens drei Milliliter Desinfektionsmittel nehmen, dieses komplett auf den Handflächen verteilen und über 30 Sekunden einwirken und an der Luft trocken lassen.

Mittel für die Flächendesinfektion gegen Coronaviren können Formaldehyd oder sonstige Aldehyde enthalten und sollten nicht für die Desinfektion der Haut zweckentfremdet werden. Bei der Flächendesinfektion ist darauf zu achten, dass die Desinfektionslösung ausreichend konzentriert eingesetzt wird.

Grundsätzlich sind die von der Bundesregierung und den Landesregierungen erlassenen Leitlinien zur Kontaktbeschränkung einzuhalten und die Vorgaben der Behörden zu befolgen. Für den Fall einer Quarantäne hat die Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) Handlungsempfehlungen zur häuslichen Isolierung herausgegeben. Darüber hinaus gelten folgende Empfehlungen, wie jeder Einzelne der Erkrankungswelle bestmöglich begegnen kann:

Man sollte sich stets über die aktuelle Situation informieren. Hier bieten sich die Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums und sowie der Landesgesundheitsministerien, des Robert Koch-Instituts sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung an.

Sofern es erforderlich ist, informiert auch das zuständige Gesundheitsamt vor Ort. Einen guten Überblick über die örtlichen Einschränkungen gibt auch die bundesweite Warn-App „Nina“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, in der die Vorgaben für die jeweilige Region abgerufen werden können.

  • Man soll möglichst zu Hause bleiben und die Zimmer regelmäßig lüften. Bei Symptomen für eine Atemwegserkrankung sollte man generell zu Hause bleiben.
  • Risikogruppen wie alte Menschen oder chronisch Kranke sollten sich möglichst durch Familienmitglieder oder Nachbarn versorgen lassen, die zum Beispiel für sie einkaufen. Sollte man Einkäufe bei diesen Personen abgeben wollen, sollte man auch hier den notwendigen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern beachten.
  • Auf der Arbeit sollte man möglichst per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz kommunizieren, Händeschütteln vermeiden und den Mindestabstand einhalten. Wer die Möglichkeit hat oder wem sie eingeräumt wird, sollte das Homeoffice nutzen und auf diese Weise den öffentlichen Raum entlasten für diejenigen, die nicht von zuhause arbeiten können.
  • Öffentliche Verkehrsmittel sollten möglichst gemieden werden. Stattdessen sollte man lieber auf das Fahrrad oder Auto umsteigen oder zu Fuß gehen.
  • Generell gilt es, eine gute Händehygiene zu praktizieren, sich an die Husten- und Niesregeln halten, auf das Händeschütteln zu verzichten und sich möglichst wenig ins Gesicht zu fassen. Dies verringert das Risiko, dass man Krankheitserreger über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufnimmt.
  • Die regelmäßige Schnelltestung auf Corona-Antigen hilft, Infizierte frühzeitig zu erkennen und die Ansteckung weiterer möglicher Kontaktpersonen zu verhindern.
  • Man soll keine zweifelhaften Social-Media-Informationen verbreiten.
Neue Studien deuten darauf hin, dass Schwangere ein höheres Risiko haben, bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 einen schwereren Verlauf zu erleiden. So müssen schwangere COVID-19-Patientinnen häufiger auf einer Intensivstation behandelt oder sogar beatmet werden als gleichaltrige Frauen ohne Schwangerschaft. Auch steigt beispielsweise die Gefahr für eine Frühgeburt oder eine schwangerschaftsbedingte Bluthochdruckerkrankung, die so genannte Präeklampsie.
Derzeit gibt es erste Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten. In Einzelfällen wurde berichtet, dass das Virus während der Schwangerschaft auf das Baby übertragen werden kann. Auch Antikörper gegen SARS-CoV-2 von infizierten Müttern wurden vereinzelt im Nabelschnurblut des Kindes nachgewiesen. Dennoch wurden bisher keine Fehlbildungen oder schwere kindliche COVID-19-Verläufe nach der Geburt beobachtet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ja. Zwar gibt es mittlerweile Hinweise darauf, dass das Virus über die Muttermilch übertragen werden kann. Unklar ist aber, ob auf diesem Weg auch eine Ansteckung erfolgen kann. Wenn eine Mutter infiziert ist oder ein Coronaverdacht besteht, sollte sie beim Stillen Hygienemaßnahmen einhalten. Dazu gehören gründliches Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit dem Kind und das Tragen eines Mundschutzes. Bei der Verwendung von Handdesinfektionsmittel ist darauf zu achten, dass die Lösung möglichst wenig Inhaltsstoffe enthält. Die richtige Konzentration an medizinischem Alkohol und gegebenenfalls ein wenig Glycerin für den Hautschutz reichen aus und schaden dem Kind nicht, sobald der Alkohol verflogen ist. Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke beraten. Ist die erkrankte Mutter zu geschwächt zum Stillen, soll sie nach Möglichkeit und unter Beachtung der Hygienemaßnahmen die Muttermilch abpumpen.

Infektionskrankheiten sind immer dann erfolgreich, wenn sie von einem zum anderen Lebewesen (Wirt) weitergegeben werden. Nur dann können sich die Krankheitserreger weiterverbreiten und in der Umwelt bleiben. Dafür steht ihnen aber nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung: wenige Tage vor den ersten Symptomen bis unterschiedlich viele Tage nach der Erkrankung. Bei SARS-CoV-2 endet die Phase der Ansteckungsfähigkeit oft schon während der Erkrankung. Oft wissen die Virenträger nicht einmal, dass sie ansteckend sind. Wenn während dieser wenigen Tage, in denen die Viren weitergegeben werden können, keine Kontakte zwischen Virenträgern und Gesunden stattfinden, wird das Virus regelrecht „ausgehungert“ - es wird nicht weitergegeben. Dadurch sinken die Infektionszahlen. Weil es aber immer irgendwo unvermeidbare Kontakte gibt, gelingt die Unterbrechung in der Regel nicht komplett.

Umso wichtiger ist es, dass sich möglichst Viele an die Abstands- und Hygieneregeln halten und die Kontakte ohne Mundschutz in geschlossenen Räumen auf ein Minimum beschränken. Diese Kontakte sind in der Regel privater Natur, dennoch können gerade auf diese Weise die Viren besonders gut übertragen werden. Um die Infektionsketten zu unterbrechen, sollte nicht zwischen „privat“ und „dienstlich“, sondern nur zwischen „Abstand und Maske möglich“ oder „keine Abstandsregeln möglich“ unterschieden werden.

Die Anzahl der Corona-Erkrankungen, von denen einige schwer verlaufen und eine intensivmedizinische Behandlung erfordern, spiegeln immer die Infektionszahlen von 14 Tagen zuvor wieder. Wenn die Infektionszahlen weiter ansteigen, werden zwei Wochen später entsprechend viele Intensivbetten für COVID-19-Patienten benötigt. Es gelingt also nicht, alle Patienten ausreichend medizinisch zu versorgen, wenn Maßnahmen erst ergriffen werden, wenn alle Krankenhausbetten belegt sind. Eine weitere Herausforderung gilt dem Personal, das die Intensivbetten betreut. Selbst wenn genügend freie Betten gemeldet werden, heißt das nicht unbedingt, dass auch genügend Intensiv-Personal zur Verfügung steht, wenn es beispielsweise selbst durch Erkrankungen wie COVID ausgedünnt ist.

Man möchte unbedingt einen Engpass vermeiden, der Kliniken zwingt zu entscheiden, welcher Patient die erforderliche Beatmung bekommt und welcher darauf verzichten muss. Dieses Vorgehen nennt man Triage und es wird immer dann angewendet, wenn zu viele Erkrankte oder Verletzte zum selben Zeitpunkt versorgt werden müssen. Bisher kannte man diesen Notstand vor allem von Unglücken, Terroranschlägen, Naturkatastrophen oder Seuchen wie der Spanischen Grippe oder Ebola. Aber auch die Überlastung der Gesundheitsversorgung durch zu viele Corona-Infizierte wird die Technik der Triage erforderlich machen, wenn die vorhandenen Klinikbetten belegt sind oder das medizinische Personal zu viele Infizierte versorgen muss.

In Deutschland ist das Tragen von Mund-Nasenmasken, die dem Schutz der Mitmenschen dienen, in vielen Lebensbereichen verpflichtend. In Alltagssituationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist ein entsprechender Fremdschutz sinnvoll. In einigen Städten gilt je nach Inzidenz in unterschiedlich großen Bereichen (Stadtgebiet, Innenstadtbereich) auch im Freien eine Maskenpflicht.

Hilfreich ist ein medizinischer Mundschutz oder eine FFP-2-Maske, die nach Durchfeuchtung, spätestens aber einmal am Tag gewechselt werden. Der Mundschutz verliert seine Funktion sofort, sobald er feucht wird. Im Zweifelsfall sollte der Mund-Nasenschutz mehrfach täglich gewechselt werden. Auf keinen Fall darf der Mundschutz von beiden Seiten benutzt oder die Gewebeflächen mit den Fingern berührt werden, um die Verschmutzung der Finger und damit eine Weitergabe von Viren über die Hände zu vermeiden. Hilfreich ist es, den Mundschutz nur an den Befestigungsbändern oder Befestigungsgummis anzufassen. Sofern im Nasenbereich ein biegsamer Streifen für eine bessere Passform angebracht ist, sollte dieser mit Daumen und Zeigefinger einer Hand angedrückt werden. Das Robert-Koch-Institut rät davon ab, den Mundschutz während des Tragens mit den Fingern zurecht zu zupfen oder – auch nicht vorübergehend – um den Hals zu tragen. Die Reinigung des Mundschutzes kann beispielsweise in kochendem Wasser im Kochtopf erfolgen. Die Erwärmung in Backofen oder Mikrowelle oder Dampfbügeln ist wegen nicht zu empfehlen, weil es hierzu keine ausreichenden Untersuchungen zur Wirksamkeit dieser Methoden gibt.

Bei Kindern stellt sich vielfach die Frage, ab welchem Alter sie in der Lage sind, einen Mundschutz zu tolerieren. Auf der anderen Seite können auch Kinder SARS-CoV-2 weitergeben. Daher sollte im Einzelfall und situationsabhängig von den Eltern entschieden werden, ob die Kinder reif genug für das Tragen eines Mundschutzes sind. Für Schulen entscheiden jeweils die Länder, ab welcher Klasse und wo genau der Mund-Nase-Schutz getragen werden muss. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann von der Schule gewiesen werden.

Ein effektiver Mundschutz muss bestimmten Anforderungen genügen. Dazu gehören der Grad der Durchlässigkeit für Partikel, Empfindlichkeit gegen Durchfeuchtung und vieles mehr. Wer seine Umgebung schützen möchte, vermeidet durch einen Mund-Nasenschutz, dass virenbeladene Speicheltröpfchen und Aerosole aus der Atemluft weit fliegen.

Höherwertige Schutzmasken, die den Träger vor dem Einatmen virusbeladenener Tröpfchen schützen, werden als FFP1-, FFP2- oder FFP3-Masken bezeichnet. Ein FFP2-vergleichbarer Standard aus Asien heißt KN95 oder N95 (USA). Diese Schutzmasken-Kategorie ist vorgeschrieben im öffentlichen Personenverkehr, in Geschäften, Arzt- oder Behandlungspraxen sowie bei religiösen Versammlungen. Alternativ kann eine medizinische OP-Maske getragen werden. Nur Kinder unter 14 Jahren, bei denen eine solche Maske aufgrund der Passform nicht ausreichend dicht abschließt, dürfen in diesen Bereichen ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.

Diese höherwertige Mundschutzkategorie ist außerdem für Menschen sinnvoll, die sich zwingend vor den Viren Erkrankter schützen müssen, wie beispielsweise medizinisches Fachpersonal im Patientenkontakt sowie Angehörige der bekannten Risikogruppen (mehr Informationen unter „Für wen ist das neue Coronavirus besonders gefährlich?“), wenn sich ein Kontakt mit haushaltsfremden Personen nicht vermeiden lässt. Wichtig bei dieser Maskenkategorie ist, dass jede Maske einen Aufdruck trägt, auf dem

  • Angabe des Herstellers
  • Schutz-Kategorie (FFP1-3)
  • CE-Zeichen mit vierstelliger Zulassungsnummer
  • DIN-Norm EN149:2001

verzeichnet sind.

Die Bestimmung des Coronavirus erfolgt über zwei verschiedene Testverfahren:

Polymerasekettenreaktion (PCR): bei der PCR werden Bestandteile des Virus vermehrt, bis man sie messen kann. Die Häufigkeit, wie oft eine Probe durch die Vervielfältigung laufen muss, bis Virusbestandteile messbar werden, wird als CT--cycle threshold-Wert bezeichnet und gibt Auskunft über die Menge an vorhandenen Viren. Wenige Wiederholungen bedeuten eine hohe Virenlast. Sind viele Wiederholungen nötig, um das Virus sichtbar zu machen, waren nicht viele Viren in der Probe und es herrscht eine geringe Virenlast. Getestet wird in der Regel ein Rachenabstrich oder das Sekret, das die Patienten abhusten. Am besten werden beide Sekrete, also Rachenabstrich und Hustensekret, untersucht. Das Ergebnis erfährt man frühestens nach einigen Stunden.

Bestimmung des Virus mit einem Antigen-Schnelltest: Auch hier wird das Sekret der Rachenhinterwand oder aus der Nase benötigt, das durch einen Abstrich gewonnen wird. Der Watteträger wird in einer speziellen Lösung ausgewaschen, die anschließend auf einen Testträger, wie man ihn vom Schwangerschaftstest kennt, aufgebracht wird. Je nach Streifen, die auf dem Träger sichtbar werden, kann eine Coronainfektion bestätigt oder ausgeschlossen werden. Je nach erforderlicher Probeentnahme werden die Tests nur in medizinischen Einrichtungen von Fachpersonal oder aber in Schulen oder zuhause durchgeführt. Da das Ergebnis aber innerhalb von 20 Minuten vorliegt, werden alle Beteiligten dadurch entlastet.

Grundsätzlich können die Proben für den PCR-Test in Hausarztpraxen, Kliniken und speziell eingerichteten Zentren entnommen werden. Jeweils aktuelle Informationen erhält man auch über den Kassenärztlichen Notdienst, der bundesweit unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar ist. Ganz wichtig ist, dass die Betroffenen bei einem Corona-Verdacht nicht ohne Absprache in eine Arztpraxis, Corona-Testzentrum oder Klinik gehen. Sie sollen auf jeden Fall vorher den Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch kontaktieren, damit für die anderen Patienten kein unnötiges Risiko besteht und sichergestellt ist, dass der Test in der jeweiligen Anlaufstelle auch wirklich durchgeführt werden kann.

Die so genannten Antigentests können entweder von Fachkräften wie beispielsweise den Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen, medizinischem Personal im Rahmen der Selbsttestung (z.B. Physiotherapeuten) oder speziell eingewiesenen Menschen (Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer) zur Selbsttestung durchgeführt werden. Oder auch von Laien, wenn die Probeentnahme des Produkts keine besonderen anatomischen Kenntnisse erfordert.

Vielerorts sind Schnelltest-Zentren eingerichtet worden, die innerhalb von 15 Minuten das Testergebnis zu Verfügung stellen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass je mehr Menschen auf das SARS-CoV-2 getestet werden, desto mehr unbemerkte Infektionen entdeckt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden können. Mittlerweile stehen dafür neben den Tests, die durch medizinisches oder speziell angelerntes Fachpersonal durchgeführt werden müssen, auch Produkte zur Verfügung, die in der Schule oder zuhause von Laien angewendet werden können. Wenn bei diesen Testungen ein positives Testergebnis auftritt, muss noch einmal mit einer PCR-Testung nachgeprüft werden.

Weitere Informationen zum Thema „Corona-Tests“ lesen Sie in unserem Corona-Special.

Mit Inkrafttreten der aktuellen nationalen Teststrategie kann sich jeder auf SARS-CoV-2 testen lassen. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn die Person sich regelmäßig unter Menschen begeben muss wie in der Schule, in Geschäften oder anderen Situationen mit vermehrtem Kontakt. So sind auch Unternehmen aufgerufen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die wöchentliche Testung auf SARS-CoV-2 zu ermöglichen.

Liegen Symptome vor, können Ärzte und Ärztinnen den Test auf Infektion mit dem Coronavirus durchführen und über die Versichertenkarte abrechnen, wenn sie den Test für erforderlich halten. Hierbei sollen sie sich an den jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts orientieren. Ebenfalls müssen die behandelnden Ärzte über die Durchführung von Wiederholungstests entscheiden. Halten sie diese für medizinisch erforderlich, können auch diese über die Versichertenkarte abgerechnet werden.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme, auch im Falle einer Warnung durch die Corona-Warn-App, lesen Sie in unserer FAQ zu Versorgung, Leistungen und Co.

Aktuell stehen zwei Testsysteme zu Verfügung: so genannte Schnelltests, die eine Ablesung innerhalb weniger Minuten erlauben und Labortests, so genannte ELISA--Enzyme-linked Immunosorbent Assay-Tests, die die Antikörper im Serum bestimmen und deren Ergebnis erst nach wenigen Tagen zur Verfügung steht. Die Tests prüfen, ob eine Person Abwehrstoffe, sogenannte Antikörper, auf das Coronavirus gebildet hat. Diese Antikörper entstehen, wenn das Immunsystem bereits einige Tage gegen das Virus kämpft, man also infiziert ist oder eine Infektion bereits überstanden hat. Der Körper braucht einige Tage, um Antikörper zu bilden. Laut Robert Koch-Institut beträgt diese Zeit mindestens sieben Tage, sicherer ist das Ergebnis 14 Tage nach Symptombeginn. Für akute Diagnosen ist dieser Test daher nicht geeignet.  Der Schnelltest wird durchgeführt, indem über die Fingerspitze der Testperson ein Bluttropfen entnommen wird, zu dem anschließend auf einem speziellen Träger eine Pufferlösung hinzugegeben wird. Nach 15 Minuten kann das Ergebnis – vergleichbar einem Schwangerschaftstest - abgelesen werden. Für den ELISA--Enzyme-linked Immunosorbent Assay-Test wird Blut entnommen und im Labor zum Test aufbereitet. Bisherige Beobachtungen zeigen, dass die Antikörperbestimmung auf Basis des ELISA--Enzyme-linked Immunosorbent Assay in der Regel zuverlässiger ist als die Ergebnisse der Schnelltests.

Die Immunantwort des Körpers auf eine Infektion oder eine Impfung erfolgt auf zwei Wegen: Zum einen werden Abwehrzellen darauf trainiert, bei Kontakt mit einem Krankheitskeim diesen sofort zu attackieren und unschädlich zu machen, selbst wenn er bereits in eine Körperzelle eingedrungen ist. Diese Aufgabe übernehmen die sogenannten T-Lymphozyten. Zur Abwehr außerhalb der Körperzellen, also beispielsweise im Blut, übernehmen so genannte humorale Antikörper, die von einer anderen Sorte Abwehrzellen – den B-Lymphozyten – gebildet werden, die Bekämpfung der Eindringlinge. Beide Systeme ergänzen einander.

Die herkömmlichen Bluttests auf Antikörper im Blut erfassen nur die Antikörperbildung durch die B-Lymphozyten. Die Leistung der T-Lymphozyten wird nicht erfasst. 

Im Falle von Corona ist die Bedeutung der beiden Wege der Immunantwort noch nicht ausreichend erforscht, um derzeit gängige Bluttests auch richtig bewerten zu können. Das bedeutet, man misst etwas, von dem man noch nicht weiß, was es für die Immunität gegen Corona tatsächlich bedeutet. Daher kann die Bestimmung von Antikörpern noch nicht sinnvoll  eingesetzt werden, um bei einzelnen Patienten zu überprüfen, ob eine Immunität gegen das Coronavirus besteht – beispielsweise nach einer Impfung oder nach einer durchgemachten Infektion.

Im Bereich der Forschung dagegen ist die Bestimmung von Antikörpern sehr wichtig und sinnvoll, weil sie wichtige Erkenntnisse für die Entwicklung von Impfstoffen liefern kann.

In diesem Fall wenden sich die Betroffenen umgehend an ihr jeweilig zuständiges Gesundheitsamt, welches das weitere Vorgehen besprechen wird. Es muss individuell entschieden werden, ob eine betroffene Person zu Hause (ambulant) in Quarantäne geht oder ob es beispielsweise aufgrund einer vorliegenden chronischen Erkrankung notwendig ist, dass sie stationär im Krankenhaus behandelt wird.

Eine einheitliche Therapie gegen das Virus gibt es derzeit nicht. Je nach Schwere des Krankheitsverlaufs erfolgen stattdessen unterstützende Maßnahmen wie der Ausgleich des Flüssigkeitshaushalts oder die Gabe von Sauerstoff oder im Falle einer Beatmung auch  Kortikosteroiden (Dexamethason) sowie Gabe von Antibiotika, falls es bakterielle Begleitinfektionen gibt. Auch die Gabe von Mitteln zur Blutverdünnung oder von Medikamenten, die das Eindringen der Viren in die Zellen unterdrücken, kommt infrage. Nicht alle Erkrankungen verlaufen nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 schwer. Bei den in Deutschland bekannt gewordenen Fällen standen bisher meist Erkältungssymptome und der vorübergehende Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns im Vordergrund.

Zwischenzeitlich sind mehrere Präparate in den USA zugelassen, die man als „monoklonale Antikörper“ bezeichnet. Ihre Besonderheit ist, dass Antikörper gegen das Virus im Labor hergestellt und dann als Medikament verabreicht werden. Sie können wie eine passive Impfung zu Beginn einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 den Ausbruch stoppen oder die Krankheitsdauer verkürzen, vorausgesetzt sie werden bereits während der Inkubationszeit oder spätestens beim ersten Symptom angewendet. Da bisher die europäische Zulassung fehlt, werden diese Medikamente nur im Rahmen der Forschung oder als individueller Heilversuch an Kliniken eingesetzt. Außerdem müssen sie als Infusion verabreicht werden, was die zukünftige Anwendung einschränkt. Diese Art der Medikamente ist nur in einem kurzen Zeitfenster der Infektion wirksam sind und die Anwendung ist sehr teuer. Die Kosten pro Infusion liegen aktuell bei über 2.000 Euro.

Die Pneumokokken-Impfung schützt nicht vor COVID-19. Allerdings können Pneumokokken-Infektionen bei älteren Menschen oder wenn Erkrankungen des Immunsystems, der Atemwege und des Herzens vorliegen zu schweren Lungenentzündungen und Sepsis führen. Dies erschwert die Versorgung der Patienten auf einer Intensivstation ggf. mit Beatmung zusätzlich.

Aktuell sind Pneumokokken-Impfstoffe in Deutschland nur sehr eingeschränkt verfügbar, weshalb die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, nur Personen zu impfen, die ein besonders hohes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben.

Das sind beispielsweise:

  • Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren
  • Personen mit geschwächtem Immunsystem
  • Senioren ab 70 Jahren
  • Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma oder COPD)
  • Personen mit chronischen Erkrankungen des Herzens

Wenn möglich, sollte die Pneumokokken-Impfung auch jetzt noch durchgeführt werden, um vermeidbare Infektionen im gerade ohnehin schon stark belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden. Gesunde Menschen, die kein zusätzliches medizinisches Risiko tragen, profitieren von einer Impfung nicht. Pneumokokken kommen häufig im Nasen-Rachenraum vor, sind aber bei gesunden Personen harmlos. Die Kosten für die Impfung werden daher nur übernommen, wenn die STIKO die Impfung empfiehlt. Sollte eine Auffrischungsimpfung geplant werden, ist diese bei Erwachsenen frühestens nach sechs Jahren sinnvoll.

Hauptsaison für die Grippe ist die Herbst- und Winterzeit. Die Gefahr, sich mit einer Grippe anzustecken ist in den Monaten Januar bis März besonders hoch, wobei sich nicht vorhersagen lässt, ob die Grippewelle schlimm oder gemäßigt ausfallen wird. Während der Corona-Pandemie ist es besonders wichtig, sich so gut wie möglich gegen alle Krankheiten zu schützen, die die oberen Atemwege betreffen und somit Doppelinfektionen zu vermeiden. Gegen eine Infektion mit Grippeviren gibt es im Gegensatz zu einer Infektion mit Coronaviren eine Impfung. Die Impfung gegen Grippe kann besonders für Menschen wichtig sein, die an einer chronischen Erkrankung leiden. Weil dann das Immunsystem oft nicht so leistungsstark ist, ist die Ansteckungsgefahr erhöht. Die Grippeimpfung unterstützt den Körper, die Viren abzuwehren. Das Immunsystem hat dadurch noch Ressourcen frei, um mögliche Coronaviren in Schach zu halten.

Die Grippeimpfung ist aber nicht nur für Menschen mit einem medizinischen Risiko wichtig. Ähnlich wie beim Tragen eines Mundschutzes schützt die Grippeimpfung auch andere vor einer Ansteckung, da Geimpfte die Viren nicht über Tröpfchen beim Sprechen und Husten übertragen.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) ist für die Zulassung von Arzneimitteln in Europa zuständig. Laut EMA werben aktuell diverse Internetseiten mit vermeintlichen Arzneimitteln, die Infizierten Heilung versprechen. Sie warnt davor, auf diese Versprechen hereinzufallen und die angebotene Ware zu kaufen. Bei den angebotenen „Arzneimitteln“ handelt es sich um Produkte, die keinen wissenschaftlich erwiesenen Nutzen gegen Covid-19 haben und schlimmstenfalls sogar schädlich sein können. Derzeit gibt es keine zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19, erste, darunter auch bereits bekannte Präparate befinden sich noch im Versuchsstadium. Bisher stehen nur Arzneimittel zur Behandlung von Symptomen wie Fieber und Husten zur Verfügung. Ebenso warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor Nahrungsergänzungsmitteln mit falschen Versprechungen. Es gibt keine Nahrungsergänzungsmittel die eine Infektion mit Covid-19 verhindern oder sogar heilen könnten. Laut Rechtsprechung dürfen Nahrungsergänzungsmittel ohnehin keine Angaben enthalten, die auf eine Vorbeugung, Behandlung oder Heilung hindeuten.

Das Robert Koch-Institut sieht eine 14-tägige Quarantäne vor, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat. Dieses besteht, wenn man engen Kontakt zu einem nachweislich an COVID-19 Erkrankten hatte. Das Robert Koch-Institut definiert einen engen Kontakt wie folgt:

  • Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
  • Gespräch mit dem Fall (face-to-face Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).
  • Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde.

Diejenigen, bei denen Corona-Viren nachgewiesen worden sind, müssen sich in eine 14-tägige Isolierung begeben. In einer Isolierung geht es darum, die Betroffenen wirklich von anderen Personen – auch im gleichen Haushalt – räumlich zu trennen. In der Quarantäne geht es zunächst um das Beobachten und frühzeitige Erkennen einer COVID-19-Erkrankung, während sich die betroffenen Personen aber noch – unter Einhaltung der AHA-L-Regeln - in der häuslichen Gemeinschaft bewegen. Allerdings dürfen die Räumlichkeiten für die Dauer der Quarantäne nicht verlassen werden.

Darüber hinaus muss man immer in Quarantäne, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland gilt gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 im Luftverkehr eine generelle Nachweispflicht. Einreisende müssen demnach grundsätzlich – unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben – vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Bei Einreise nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risikogebiet ist eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten.

Der aktuelle Stand zu den jeweiligen Risikogebieten kann auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und des Auswärtigen Amtes eingesehen werden.

Nicht in Quarantäne muss man, wenn man nicht als enge Kontaktperson gilt oder vollständig geimpft oder genesen ist und zudem keine Symptome vorliegen, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen. Bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet besteht jedoch auch für Geimpfte und Genesene gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 eine Quarantänepflicht.

Folgende Handlungsempfehlung zur häuslichen Isolierung besteht nach der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM):

  • Unterbringung des Patienten in einem separaten, gut durchgelüfteten Einzelzimmer. Gemeinschaftlich genutzte Räume sollten von den Betroffenen gemieden werden. Zudem wird empfohlen, dass der oder die Infizierte mit keinen weiteren Personen im Zimmer schlafen.
  • Falls die gemeinsame Nutzung von Räumen unvermeidlich ist, sollten diese gut durchlüftet werden und Betten mindestens einen Meter voneinander entfernt stehen.
  • Die Anzahl pflegender Kontaktpersonen sollte möglichst geringgehalten werden. Idealerweise übernimmt eine einzige Person die Pflege. Diese Person sollte in einem guten Gesundheitszustand, frei von chronischen Erkrankungen und nicht immungeschwächt sein.
  • Der Quarantäne-Patient sollte keine Besucher empfangen und möglichst dauerhaft eine Schutzmaske tragen, die Mund und Nase abdeckt. Durchfeuchtete Masken sollten ausgetauscht werden. Nähanleitungen für Mundschutze aus Stoff sind im Internet veröffentlicht.
  • Es sollte penibel auf eine einwandfreie Hygiene geachtet werden, d.h. Händewaschen nach jeder Verunreinigung, vor und nach der Essenszubereitung, nach Mahlzeiten, nach dem Toilettengang. Nach dem Händewaschen sollten die Hände möglichst mit Papier- oder Einmalhandtüchern abgetrocknet werden.
  • Nach jedem Kontakt mit dem Patienten oder Verlassen des Zimmers sollten die Hände desinfiziert werden: mindestens drei Milliliter eines geeigneten Desinfektionsmittels (auf Alkoholbasis, begrenzt oder einfach viruzid bzw. begrenzt viruzid PLUS) in den Händen verteilen und 30 Sekunden einwirken und an der Luft trocknen lassen. Nicht pusten, nicht föhnen.
  • Türen möglichst mit dem Ellbogen öffnen.
  • Patienten sollten ein ausschließlich von ihnen genutztes Geschirr und Besteck benutzen, das regelmäßig gespült und nur von ihm oder ihr selbst wiederverwendet wird.
  • Sofern im Haushalt zwei Toiletten vorhanden sind, sollte eine davon ausschließlich dem Patienten zur Verfügung stehen.
  • Oberflächen im Patientenzimmer (zum Beispiel Nachttisch, Bettgestell, Türgriff) regelmäßig, Bad und Toilettenoberflächen mindestens einmal täglich reinigen und anschließend mit einem Flächendesinfektionsmittel desinfizieren. Handschuhe und Mundschutz tragen.
  • Kleidung, Bettwäsche und Handtücher des Patienten sollten mit normalen Waschmitteln bei 60 - 90 Grad gewaschen werden. Verunreinigte Wäsche sollte in einem separaten Wäschebeutel gesammelt und so wenig wie möglich berührt werden (am besten unter Verwendung von Einmalhandschuhen).
  • Hygieneabfälle sollten in einem verschließbaren Behälter im Patientenzimmer gesammelt und als infektiöser Abfall entsorgt werden.
  • Als Haushaltsmitglied eines Quarantäne-Betroffenen sollte man beim Einkaufen und bei Erledigungen Handschuhe tragen, die mindestens einmal täglich gewechselt werden.
Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz grundsätzlich einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen. Ab der siebten Woche einer Quarantäne wird eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Diese muss der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen. Eine Entschädigung ist allerdings ausgeschlossen, wenn ein sog. Verschulden gegen sich selbst vorliegt. Dies wird beispielsweise dann angenommen, wenn eine Auslandsreise angetreten wird und das Reisegebiet bereits vor Fahrtantritt vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen wurde.
Genaue Informationen zur Erweiterung des Kinderkrankengeldes 2021 finden Sie unter: barmer.de/kinderkrankengeld